30/07/2025
In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf einem Drei-Schichten-Modell, das seit 2005 besteht. Es wurde mit dem Ziel eingeführt, die verschiedenen Vorsorgeformen systematisch einzuordnen und steuerlich besser zu regeln. Hier ein Überblick über die drei Schichten:
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1. Schicht: Basisversorgung
Diese Schicht bildet die Grundabsicherung im Alter und ist stark steuerlich begünstigt. Sie ist vorrangig für die Existenzsicherung gedacht.
Bestandteile:
• Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
• Berufsständische Versorgungswerke (z. B. für Ärzte, Architekten)
• Landwirtschaftliche Alterskasse
• Rürup-Rente (Basisrente)
Merkmale:
• Beiträge sind steuerlich absetzbar (im Rahmen der Höchstgrenzen, 2025 zu 100 % absetzbar)
• Leistungen im Alter sind voll zu versteuern
• Nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar (außer Hinterbliebenenabsicherung), nicht übertragbar
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2. Schicht: Zusatzvorsorge / geförderte Vorsorge
Diese Schicht soll die gesetzliche Rente ergänzen. Sie enthält staatlich geförderte Produkte, die vor allem auf Arbeitnehmer und Familien zugeschnitten sind.
Bestandteile:
• Riester-Rente
• Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Merkmale:
• Riester-Rente: Zulagen und Steuervorteile während der Ansparphase
• bAV: Beiträge oft steuer- und sozialabgabenfrei, Versorgung über den Arbeitgeber
• Leistungen im Alter sind voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
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3. Schicht: Private Vorsorge / ungeförderte Vorsorge
Diese Schicht umfasst frei finanzierte Vorsorgeprodukte, also die rein private Eigeninitiative zur Altersvorsorge.
Bestandteile:
• Private Rentenversicherungen
• Kapitallebensversicherungen
• Fonds-/ETF-Sparpläne
• Immobilien zur Altersvorsorge
• Bankprodukte (z. B. Sparpläne, Tagesgeld etc.)
Merkmale:
• Keine staatliche Förderung
• Flexibel, vererbbar, übertragbar
• Erträge (z. B. aus Kapitalanlagen) werden meist mit Abgeltungssteuer oder Ertragsanteilbesteuerung belegt (je nach Produkt und Laufzeit)