26/06/2023
Immer wieder gibt es Streitigkeiten um die Umsatzsteuer.
Wird beispielsweise der Thermomix bei einem Gewitter zum Überspannungsopfer, wird der Schaden der Hausratversicherung gemeldet. Dann lässt man reparieren oder schafft ggf. ein Ersatzgerät an und reicht die Rechnung beim Versicherer ein. Der überweist und der Fall ist abgeschlossen.
Stellt der Kunde aber fest, dass er den Thermomix eigentlich kaum verwendet und daher nicht wirklich ersetzen möchte, gibt es den Weg der fiktiven Abrechnung.
Er reicht also ein Angebot für die Reparatur für ein Neugerät ein und der Versicherer überweist, also, zumindest größtenteils! Denn immer wieder erfolgt die Erstattung abzüglich der Umsatzsteuer, die mangels realem Geschäftsvorgang auch von niemandem abgeführt werden muss.
Immer wieder erreicht uns die Frage „Ist das denn rechtens?“.
Diese und viele weitere Fragen erklären wir Dir gerne in einem persönlichen Gespräch.