09/11/2016
Anspruch auf Geld-zurück in nur 2. Schritten prüfen - jetzt kostenlos !
1. Rechtliche Vertragsprüfung Ihrer Lebensversicherung
Seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2014 hat man als Versicherungsnehmer einer Lebens-/ Rentenversicherung mit Policierung zwischen den Jahren 1994 und 2007 jetzt die Möglichkeit eines Widerrufs. Was wiederum zur Folge hat, dass die Versicherung ihren Kunden alle gezahlten Beiträge und darüber hinaus einen Nutzungsausfall (Zinsen) erstatten muss. Der aktuelle Rückkaufswert ist in diesem Fall unerheblich und selbst bei bereits gekündigten Verträgen können Sie Ihr vollständiges Geld bei der entsprechenden Gesellschaft zurückfordern. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um fondsgebundene oder klassische Verträge handelt.
2. Ihre Entscheidung
Die Überprüfung Ihres Anspruches übernehmen wir für Sie kostenlos. Entscheiden Sie sich die entsprechenden Schritte über uns einzuleiten um Ihren errechneten Kundenvorteil geltend zu machen, wird auch ausschließlich nur auf den Kundenvorteil eine Provision in Höhe von 25 % fällig. Dafür lassen wir entsprechende juristische Schritte einleiten, damit Sie schnellstens Ihr Geld zurück erhalten.
Haben Sie Interesse? Für Anfragen und Fragen steht Ihnen Frau Hasselbach gerne unter der 0211-169 702-27 zur Verfügung. Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail senden: [email protected]