18/04/2023
Ist das neue Grundsteuer-Modell des Bundes verfassungswidrig?
Dem Fiskus könnte in elf Bundesländern eine riesige Klagewelle drohen. Der Grund: Eine Studie kommt zum Schluss, dass das neue Gesetz dort verfassungswidrig sei.
Der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband Haus und Grund wollen nun in fünf Ländern vor Gericht ziehen.
Betroffen wären Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Ob auch in Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland geklagt werden soll, ist nicht bekannt. Eigentümer in den Bundesländern wird geraten, gegen die bereits verschickten Bescheide Einspruch zu erheben. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff kommt in der Studie zum Ergebnis, dass die ermittelten Bodenrichtwerte nicht vergleichbar seien. Eine begehrte Wohnanlage in Wannsee Berlin habe einen geringeren Wert erhalten als eine im weniger attraktiven Neukölln.
Zudem würden Denkmalschutz-Auflagen, Baumängel oder Altlasten bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Grundsteuer über den Bodenrichtwert hält Kirchhoff generell für problematisch.
Der Apell der Verbände ist daher deutlich: Die elf Bundesländer, die sich an das Berechnungsmodell des Bundes halten, sollen sich davon lösen und eigene, weniger angreifbare Methoden entwickeln.
Nicht betroffen sind Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, die bereits eigene Modelle erarbeitet haben. Wie die einzelnen Modelle aussehen und was es zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem immowelt Ratgeber.
Quelle: immowelt.de
P.S.: Unser Tipp: Unbedingt und sofort dem Grundsteuerbescheid widersprechen (wichtig: in schriftlicher Form und mit Zustellungsnachweis!). Wenn man die Frist verstreichen lässt, wird es schwierig.