07/04/2024
Die EU-Luftfahrtbehörde EASA entzieht Southwind Airlines alle Flugrechte für die EU!
Die „türkische“ Ferienfluggesellschaft Southwind Airlines darf nicht mehr in die Europäische Union fliegen. Der Grund: „sie ist gar nicht türkisch“. Diese Einschätzung traf zumindest die EU gefolgt von Großbritannien und verbannte Southwind Airlines aus dem europäischen Luftraum. Damit wird es auch keine Southwind-Flüge mehr von und nach Deutschland geben.
Auslöser war eine Untersuchung der finnischen Behörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom). Die Untersuchung brachte Zweifel an der türkischen Identität von Southwind Airlines zum Vorschein. Finnland kam zu dem Schluss, dass der Großteil der Kontrolle über den Mutterkonzern Cortex Aviation AG nicht in der Türkei, sondern bei russischen Inhabern liegt. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Fluggesellschaft und ihre Kontrolle mit russischen Akteuren verbunden sind“, erklärte die finnische Verkehrsbehörde.
Allein in Deutschland wollte Southwind Frankfurt, München, Hamburg, Stuttgart, Berlin und Düsseldorf anfliegen. Das Luftfahrt-Bundesamt hatte Southwind Airlines für das Jahr 2024, 100.000 Ticketverkäufe genehmigt.
Im Regelfall handelt es sich bei Flügen mit Southwind um Pauschalreisen mit Veranstaltern, wie z.B. FTI, ITT, vtours, Coral travel, FERIEN Touristik etc.
⚠️Was können Passagiere nun tun?⚠️
🔴Der Reiseveranstalter ist hier in der Pflicht Ersatzflüge zu besorgen bzw. Abhilfe zu schaffen.
🔴Dem Veranstalter eine "Frist zur Abhilfe setzen (§ 651k Abs. 2 BGB)", da der Reiseveranstalter die Möglichkeit haben muss, den "Mangel der Reise selbst zu beheben". Sie können hier sogar Flüge Ihrer Wahl vorschlagen.
🔴Eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt muss nicht akzeptiert werden. Sie können in diesem Fall auch den Rücktritt von der Reise erklären und die geleisteten Zahlungen zurückfordern.
🔴Läuft die gesetzte Frist ab, ohne dass der Veranstalter akzeptable Flüge vorschlägt, können Sie selbst neue Flüge buchen und diese dem Reiseveranstalter dann in Rechnung stellen.