FLUG. CLAIM

FLUG. CLAIM Durchsetzung der EU Fluggastrechte (EG) 261/2004. Vertretung bei Pauschalreisen sowie
Gepäckschäden & Gepäckverlust. FLUG. Sie haben dabei kein Kostenrisiko!

CLAIM ist seit 2017 als Rechtsdienstleister beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main registriert und übernimmt die Vertretung von Reisenden gegenüber Fluggesellschaften und hilft ihnen dabei, berechtigte Ansprüche außergerichtlich als auch gerichtlich, durchzusetzen. Wir prüfen anhand von detaillierten Flug- und Wetteraufzeichnungen, ob Ihnen eine Entschädigung/Ausgleichszahlung auf Basis der Europäi

schen Fluggastrechte Verordnung 261/2004 zusteht. Falls ja, fordern wir bis zu 600€ von den Fluggesellschaften für Sie ein. Schadenersatzpflichtige Zusatzkosten wie z.B. Hotel-, Verpflegungs- oder Transferkosten, welche Ihnen entstanden sind, machen wir ebenfalls mit geltend. Unsere Experten haben zudem vollen Zugriff auf alle aktuellen Gerichtsurteile. Nur wenn wir erfolgreich sind, zahlen Sie an uns eine Provision von lediglich 22,5% +MwSt. (=26,78% inkl. MwSt.). Haben wir keinen Erfolg, zahlen Sie nichts. Unsere Erfolgsquote vor Gericht liegt bei 98%.

Fluggastrechte in Gefahr! -  Ihre Stimme zählt!Die EU plant eine tiefgreifende Abschwächung der Fluggastrechte. Insgesam...
21/05/2025

Fluggastrechte in Gefahr! - Ihre Stimme zählt!

Die EU plant eine tiefgreifende Abschwächung der Fluggastrechte.
Insgesamt wären damit 85 % der heutigen Entschädigungs-Ansprüche ausgeschlossen.

Wehr Dich gegen den Abbau deiner Fluggastrechte

⚠️Entschädigung bei Discover Airlines Streik!⚠️Passagieren steht für die Annullierung ihrer Discover Airlines Flüge (4Y)...
25/08/2024

⚠️Entschädigung bei Discover Airlines Streik!⚠️

Passagieren steht für die Annullierung ihrer Discover Airlines Flüge (4Y) eine Entschädigung von 250€/400€/600€ (je nach Flugstrecke) pro Person zu.

🔴Flug gestrichen? Jetzt bis zu 600€ Entschädigung sichern!🔴

Das sind Ihre Rechte (zusätzlich zur Ausgleichszahlung):

🔴 Ersatzbeförderung oder Ticketrückerstattung!

Betroffene Passagiere können entweder eine Erstattung der kompletten Ticketkosten ODER eine Ersatzbeförderung zzgl. Ausgleichszahlung (250€/400€/600€ - je nach Flugstrecke pro Person) fordern. Bis zur erneuten Beförderung muss die Fluggesellschaft im Rahmen der Betreuungsleistung (EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004) für Verpflegung und bei Bedarf auch für eine Übernachtung sorgen.
Beides gibt es jedoch nicht, entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkosten Rückerstattung.

🔴 Wer zahlt die Ersatzbeförderung?

Kann oder will die Fluggesellschaft keine zeitnahe Ersatzbeförderung anbieten, dann dürfen Sie sich selbst um Beförderungsalternativen bemühen. Entstehen Ihnen dadurch zusätzliche Kosten, müssen diese von der Airline übernommen werden.

🔴 Auf dem Rückflug vom Streik betroffen?

Sollten Sie durch den Streik im Ausland gestrandet sein, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

Die Fluggesellschaft muss Betreuungsleistung erbringen!

• Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
• Verpflegung, also Speisen und Getränke
• Übernahme der Kosten für Telefonate etc.

Werden diese Kosten vor Ort von der Airline nicht übernommen und Sie mussten selbst in Vorleistung treten, dann sammeln Sie alle Belege, Quittungen und Rechnungen. Dies alles kann dann rückwirkend geltend gemacht werden.

🔴 Sie haben eine Pauschalreise gebucht?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sind die Flüge Teil des vertraglichen Gesamtpaketes zwischen Ihnen und dem Veranstalter. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. Dieser ist jetzt verpflichtet, alles in die Wege zu leiten und sich um Alternativen zu kümmern. Kommt es hierbei nun zu erheblichen Verzögerungen, muss der Reiseveranstalter Ihnen folgende Leistungen stellen:

• Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
• Verpflegung, also Speisen und Getränke
• Übernahme der Kosten für Telefonate etc.

Kommt der Reiseveranstalter dieser Verpflichtung nicht nach und Sie mussten selbst in Vorleistung treten, dann sammeln Sie alle Belege, Quittungen und Rechnungen. Dies alles können Sie rückwirkend geltend machen.

̈digung

03.06.2024: Die FTI Group, Deutschlands drittgrößter Reiseveranstalter, hat soeben Insolvenz angemeldet.
03/06/2024

03.06.2024: Die FTI Group, Deutschlands drittgrößter Reiseveranstalter, hat soeben Insolvenz angemeldet.

FTI ist einer der führenden Reiseveranstalter Deutschlands und bietet Urlaub jeglicher Art - Pauschalreisen, Lastminutereisen, Kurzurlaub ... Für individuelle Reisen können Flug, Hotel und Mietwagen selbst kombiniert werden.

Die EU-Luftfahrtbehörde EASA entzieht Southwind Airlines alle Flugrechte für die EU!Die „türkische“ Ferienfluggesellscha...
07/04/2024

Die EU-Luftfahrtbehörde EASA entzieht Southwind Airlines alle Flugrechte für die EU!

Die „türkische“ Ferienfluggesellschaft Southwind Airlines darf nicht mehr in die Europäische Union fliegen. Der Grund: „sie ist gar nicht türkisch“. Diese Einschätzung traf zumindest die EU gefolgt von Großbritannien und verbannte Southwind Airlines aus dem europäischen Luftraum. Damit wird es auch keine Southwind-Flüge mehr von und nach Deutschland geben.

Auslöser war eine Untersuchung der finnischen Behörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom). Die Untersuchung brachte Zweifel an der türkischen Identität von Southwind Airlines zum Vorschein. Finnland kam zu dem Schluss, dass der Großteil der Kontrolle über den Mutterkonzern Cortex Aviation AG nicht in der Türkei, sondern bei russischen Inhabern liegt. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Fluggesellschaft und ihre Kontrolle mit russischen Akteuren verbunden sind“, erklärte die finnische Verkehrsbehörde.

Allein in Deutschland wollte Southwind Frankfurt, München, Hamburg, Stuttgart, Berlin und Düsseldorf anfliegen. Das Luftfahrt-Bundesamt hatte Southwind Airlines für das Jahr 2024, 100.000 Ticketverkäufe genehmigt.

Im Regelfall handelt es sich bei Flügen mit Southwind um Pauschalreisen mit Veranstaltern, wie z.B. FTI, ITT, vtours, Coral travel, FERIEN Touristik etc.

⚠️Was können Passagiere nun tun?⚠️

🔴Der Reiseveranstalter ist hier in der Pflicht Ersatzflüge zu besorgen bzw. Abhilfe zu schaffen.

🔴Dem Veranstalter eine "Frist zur Abhilfe setzen (§ 651k Abs. 2 BGB)", da der Reiseveranstalter die Möglichkeit haben muss, den "Mangel der Reise selbst zu beheben". Sie können hier sogar Flüge Ihrer Wahl vorschlagen.

🔴Eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt muss nicht akzeptiert werden. Sie können in diesem Fall auch den Rücktritt von der Reise erklären und die geleisteten Zahlungen zurückfordern.

🔴Läuft die gesetzte Frist ab, ohne dass der Veranstalter akzeptable Flüge vorschlägt, können Sie selbst neue Flüge buchen und diese dem Reiseveranstalter dann in Rechnung stellen.

⚠️Entschädigung bei Lufthansa Streik!⚠️Passagieren steht für die Annullierung ihrer Lufthansa Flüge eine Entschädigung v...
04/03/2024

⚠️Entschädigung bei Lufthansa Streik!⚠️

Passagieren steht für die Annullierung ihrer Lufthansa Flüge eine Entschädigung von 250€/400€/600€ (je nach Flugstrecke) pro Person zu.

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̈digung

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer Entschädigung. Ab 3 Stunden Verspätung oder bei Flugausfall, bis zu 600 Euro! - Ohne Kostenrisiko - Nur 19,5% Provision bei Erfolg!. Jetzt Anspruch online prüfen.

⚠️ Erneute Streiks an den Flughäfen - das sind Ihre Rechte! ⚠️Grundsätzlich gehören "externe" Streiks* zu den sogenannte...
26/03/2023

⚠️ Erneute Streiks an den Flughäfen - das sind Ihre Rechte! ⚠️

Grundsätzlich gehören "externe" Streiks* zu den sogenannten „Außergewöhnlichen Umständen“, da sie nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fallen. Eine Ausgleichszahlung bzw. Entschädigung gibt es daher nicht, dennoch stehen Ihnen folgende Rechte zu:

🔴 Ersatzbeförderung oder Ticketrückerstattung!

Betroffene Passagiere können entweder eine Erstattung der kompletten Ticketkosten oder eine Ersatzbeförderung fordern. Bis zur erneuten Beförderung muss die Fluggesellschaft im Rahmen der Betreuungsleistung (EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004) für Verpflegung und bei Bedarf auch für eine Übernachtung sorgen.

Beides gibt es jedoch nicht, entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkosten Rückerstattung.

🔴 Wer zahlt die Ersatzbeförderung?

Kann oder will die Fluggesellschaft keine zeitnahe Ersatzbeförderung anbieten, dann dürfen Sie sich selbst um Beförderungsalternativen bemühen. Entstehen Ihnen dadurch zusätzliche Kosten, müssen diese von der Airline übernommen werden.

🔴 Auf dem Rückflug vom Streik betroffen?

Sollten Sie durch den Streik im Ausland gestrandet sein, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

Die Fluggesellschaft muss Betreuungsleistung erbringen!

• Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
• Verpflegung, also Speisen und Getränke
• Übernahme der Kosten für Telefonate etc.

Werden diese Kosten vor Ort von der Airline nicht übernommen und Sie mussten selbst in Vorleistung treten, dann sammeln Sie alle Belege, Quittungen und Rechnungen. Dies alles kann dann rückwirkend geltend gemacht werden.

🔴 Sie haben eine Pauschalreise gebucht?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sind die Flüge Teil des vertraglichen Gesamtpaketes zwischen Ihnen und dem Veranstalter. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. Dieser ist jetzt verpflichtet, alles in die Wege zu leiten und sich um Alternativen zu kümmern. Kommt es hierbei nun zu erheblichen Verzögerungen, muss der Reiseveranstalter Ihnen folgende Leistungen stellen:

• Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
• Verpflegung, also Speisen und Getränke
• Übernahme der Kosten für Telefonate etc.

Kommt der Reiseveranstalter dieser Verpflichtung nicht nach und Sie mussten selbst in Vorleistung treten, dann sammeln Sie alle Belege, Quittungen und Rechnungen. Dies alles können Sie rückwirkend geltend machen.

(*Handelt es sich bei den Streikenden jedoch um eigenes Personal der Fluggesellschaft, wie z.B. Cockpit oder Kabinen Crews, dann haben Sie Anspruch auf Entschädigung.)

Gepäck ver­spätet, Flug­preis erstattet!Wenn ein Flugunternehmen damit rechnen muss, das Passagiergepäck nur erheblich v...
17/11/2022

Gepäck ver­spätet, Flug­preis erstattet!

Wenn ein Flugunternehmen damit rechnen muss, das Passagiergepäck nur erheblich verzögert an den Zielort transportieren zu können, hat es vor Buchung die Passagiere darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, hat es die dem Passagier entstandenen Schäden zu ersetzen, so das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Urteil vom 20.10.2022, Az. 11 U 9/22).
Eine Familie hatte einen Flug von Hannover nach Kenia gebucht, um dort einen 50. Geburtstag zu feiern. Das Gepäck einschließlich der festlichen Garderobe für die Feier traf jedoch erst eine Woche später in Mombasa ein. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung, musste die Fluggesellschaft bereits nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hannover ersetzen. Sonstige Ansprüche hatte das LG aber abgewiesen. Mit ihrer Berufung verlangten die Passagiere nun insbesondere den Flugpreis zurück.

Dem gab das OLG Celle jetzt statt, u.a. hieß es in der Begründung: "Die Beförderungsleistung für den Hinflug sei wertlos, weil die zeitnahe Gepäckbeförderung für den Passagier hier von wesentlicher Bedeutung war. Fehlt einem europäischem Passagier sein Gepäck in einem weniger entwickelten und kulturell fremden Land, sei das für ihn eine erhebliche Beeinträchtigung", so die Argumentation des OLG Celle.

Entschädigung bei Lufthansa Piloten Streik!Betroffenen Passagieren steht für die Annullierung ihrer Lufthansa Flüge eine...
02/09/2022

Entschädigung bei Lufthansa Piloten Streik!

Betroffenen Passagieren steht für die Annullierung ihrer Lufthansa Flüge eine Entschädigung von jeweils 250€/400€/600€ (je nach Flugstrecke) pro Person zu.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden:

Ein organisierter Streik, mit dem zum Beispiel Piloten der Airline eine Gehaltserhöhung durchsetzen wollen, ist für die Airline *KEIN außergewöhnlicher Umstand* mehr.

Der EuGH wertete dies als internes, beherrschbares und vorhersehbares Ereignis für die Airline (Urteil vom 23.3.2021, Az.: C-28/20).

Wurde Ihr Flug aufgrund des Lufthansa Piloten Streiks annulliert? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter!

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer Entschädigung. Ab 3 Stunden Verspätung oder bei Flugausfall, bis zu 600 Euro! - Ohne Kostenrisiko - Nur 19,5% Provision bei Erfolg!. Jetzt Anspruch online prüfen.

EuGH: Entschädigung bei vorverlegtem Flug!Wird ein Flug um mehr als eine Stunde nach vorne verlegt, gilt dieser als annu...
23/01/2022

EuGH: Entschädigung bei vorverlegtem Flug!

Wird ein Flug um mehr als eine Stunde nach vorne verlegt, gilt dieser als annulliert und Reisenden stehen hierfür nun die selben Entschädigungen wie z.B. bei verspäteten Flügen zu, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Des Weiteren entschied der EuGH, dass selbst dann Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bestehen, wenn ein Flug über einen Reiseveranstalter gebucht und durch diesen auch bestätigt wurde, der Reiseveranstalter selbst für die Reisenden die Flugplätze bei der Fluggesellschaft aber nicht reserviert hat oder die Fluggesellschaft selbst den Flug annulliert, ohne dass die Gäste darüber informiert worden sind.

In dem zu verhandelnden Verfahren ging es u.a. um Ansprüche gegen Eurowings, Laud, Austrian Airlines, Azurair und Corendon Airlines.

Sind Sie von einer Vorverlegung Ihres Fluges betroffen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter!

24/12/2021

Adresse

Neu Isenburg
D-63232

Öffnungszeiten

Montag 11:00 - 17:00
Dienstag 11:00 - 17:00
Mittwoch 11:00 - 17:00
Donnerstag 11:00 - 17:00
Freitag 11:00 - 17:00
Samstag 11:00 - 13:00

Telefon

+4961023527460

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