28/08/2026
Verfahrenseinstellung am AG Sömmerda 26.08.2026 !!!
Punkt und Geldbuße verhindert.
Mandant wurde Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Bereits mit Einspruchseinlegung wurde Bußgeldbehörde aufgefordert sämtliche Unterlagen und auch die vollständige Messreihe des Tattages vorzulegen. Diesem kam die Behörde trotz Beschluss des AG Sömmerda bis in den Hauptverhandlungstermin nicht nach.
Da hieraus folgend die Messsung nicht überprüft werden konnte und dies ein Verstoß gegen das vollständige Akteneinsichtsrecht der Verteidigung ist, wurde das Verfahren durch das Gericht konsequenter und richtigerweise nach § 47 II OwiG eingestellt.
Mandant ist happy. Kein Punkt und Geldstrafe.
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Dipl. jur. Rechtsanwalt Thomas Fliegner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
(BGH erklärt kostenlose Rechtsberatung für zulässig (BGH 03.07.2017, AnwZ (Brfg) 42/16)) Weniger anzeigen Weniger anzeigen Weniger anzeigen