27/02/2026
Führerschein zurück und Fahrerlaubnisentziehung aufgehoben !!!
Berufungsverhandlung am Landgericht Mühlhausen 24.02.2026 !!!
Meinem Mandanten wurde eine Trunkenheitsfahrt mit einem erheblichen Alkoholwert von 1,6 Promille vorgeworfen. Die Blutentnahme war jedoch mit einiger Verzögerung zum Fahrtzeitpunkt erst durchgeführt worden.
Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht an seiner Seite (17 jährige Anwaltstätigkeit im Verkehrsrecht) konnte nachgewiesen werden, dass der Mandant nach der vermeintlichen Fahrt unter Alkohol weiter Alkohol konsumiert hatte. Die Nachtrunkeinlassung wurde sodann auch durch die Gerichtsmedizin bestätigt bzw. nicht ausgeschlossen.
Sodann konnte lediglich davon ausgegangen werden, dass die Fahrt nur unter einen Wert von 1,1 Promille stattgefunden hatte. Somit konnte lediglich ein Bußgeldverstoß angenommen werden.
Sodann konnte mein Mandant mit seinem Führerschein in der Hand den Gerichtssaal verlassen.
Und dies zu Recht!
Mein Mandant erspart sich somit die MPU (zumeist mit Wiederholung da Durchfallquote erheblich), den Abstinenznachweis über ggf. 15 Monate und erhebliche Kosten bei der sonst notwendigen Neuerteilung gegen der Fahrerlaubnisbehörde (geschätzt 3.000 Euro).
Wir vertreten Sie bundesweit in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisrecht, MPU-Begleitung uvm.)
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Wir melden uns umgehend bei Ihnen!!!
Dipl. jur. Rechtsanwalt Thomas Fliegner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
(BGH erklärt kostenlose Rechtsberatung für zulässig (BGH 03.07.2017, AnwZ (Brfg) 42/16))
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