Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser

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Wir stehen Ihnen gern kompetent, diskret und schnell in folgenden rechtlichen Bereichen zur Verfügung:

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Strafrecht /Ordnungswidrigkeitsrecht

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Verfahrenseinstellung am AG Sömmerda 26.08.2026 !!!Punkt und Geldbuße verhindert.Mandant wurde Geschwindigkeitsüberschre...
28/08/2026

Verfahrenseinstellung am AG Sömmerda 26.08.2026 !!!

Punkt und Geldbuße verhindert.

Mandant wurde Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Bereits mit Einspruchseinlegung wurde Bußgeldbehörde aufgefordert sämtliche Unterlagen und auch die vollständige Messreihe des Tattages vorzulegen. Diesem kam die Behörde trotz Beschluss des AG Sömmerda bis in den Hauptverhandlungstermin nicht nach.

Da hieraus folgend die Messsung nicht überprüft werden konnte und dies ein Verstoß gegen das vollständige Akteneinsichtsrecht der Verteidigung ist, wurde das Verfahren durch das Gericht konsequenter und richtigerweise nach § 47 II OwiG eingestellt.

Mandant ist happy. Kein Punkt und Geldstrafe.

Wir vertreten Sie bundesweit in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisrecht, MPU-Begleitung uvm.)

Einfach per Email an: [email protected] oder Fax: 03601 -
8864812.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen!!!
Dipl. jur. Rechtsanwalt Thomas Fliegner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
(BGH erklärt kostenlose Rechtsberatung für zulässig (BGH 03.07.2017, AnwZ (Brfg) 42/16)) Weniger anzeigen Weniger anzeigen Weniger anzeigen

Verfahrenseinstellung am AG Mühlhausen 12.08.2026 !!!Fahrverbot, Punkt und Geldbuße verhindert.Mandantin wurde Unfallver...
12/08/2026

Verfahrenseinstellung am AG Mühlhausen 12.08.2026 !!!

Fahrverbot, Punkt und Geldbuße verhindert.

Mandantin wurde Unfallverursachung mit einem Pedelec-Fahrer vorgeworfen. Dieser jedoch war verbotswidrig auf Fußweg entgegengesetzt der Fahrbahn gefahren. Sodann kam es zum Zusammenstoß während des Abbiegens der Mandantin.

Aufgrund der Verteidigung in der Hauptverhandlung konnte Gericht davon überzeug werden, dass die Mandantin nicht am Unfallgeschehen schuld war, sondern vielmehr der Unfallbeteiligte den Unfall hauptsächlich verursacht hatte.

Das Gericht stellte sodann nach § 47 II OwiG das Verfahren ein.

Mandantin ist happy. Kein Fahrverbot, Punkt und Geldstrafe.

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Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser bietet fachkundige Rechtsberatung & umfassende Expertise für Ihre rechtlichen Anliegen.

AG Ludwigsburg 17.06.2026 !Einstellung Strafverfahren unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB !!!Unserer Mandanti...
18/06/2026

AG Ludwigsburg 17.06.2026 !

Einstellung Strafverfahren unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB !!!

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Es drohte eine Geldstrafe von 1.500 € und ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB von 5 Monaten.

Skurril an dem Vorwurf: die Mandantin war die Geschädigte des Unfall. Der Gegner war der Verursacher und der Unfall trug sich auf einer Autobahn in den Abendstunden zu. Da die Mandantin bis zur nächsten Raststätte fuhr und dort keinen Schaden feststellen konnte, war ihr nicht klar, dass sie hier noch tätig werden muss.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah dies gänzlich anders und sah hier gar einen Verstoß gegen § 142 StGB und erließ einen Strafbefehl. Wir gingen natürlich im Einspruchsverfahren dagegegen vor.

Aufgrund unserer Verteidigung und dem klaren Hinweis, dass vorliegend nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift schon die Strafbarkeit fraglich erscheint und dem Hinweis auf die Vorschrift des § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) erkärte sich die Staatsanwaltschaft zur Einstellung gegen Geldauflage von 150 € nach § 153 a StPO bereit.

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04.06.2026 Urteil am Amtsgericht Mühlhausen wegen fahrlässiger Tötung!Ein Schlag in das Gesicht der Angehörigen. Wir war...
05/06/2026

04.06.2026 Urteil am Amtsgericht Mühlhausen wegen fahrlässiger Tötung!

Ein Schlag in das Gesicht der Angehörigen.

Wir waren hier für die Hinterbliebenen tätig. Unser in der Kanzlei ansässiger Kollege, Rechtsanwalt Thomas Fliegner, hält das Urteil für nach den Umständen des Falles für zu gering und nicht ausreichend. Zumindest wäre es angezeigt gewesen, direkt mit dem Urteilsspruch dem Täter die Fahrerlaubnis zu entziehen, um in Zukunft die Allgemeinheit vor weiteren Fehltritten zu bewahren. Aufgrund des erheblichen Verstoßes des Angeklagten ist die hier ausgeurteilte Strafe doch mehr als milde zu bezeichnen. Auch wenn keine Strafe dieser Welt ungeschehen gemacht hätte, was passiert war, so wäre es doch Aufgabe gewesen durch die Aburteilung das entsprechende Fehlverhalten zu reflektieren. Dies ist leider nicht geschehen und lässt die Hinterbliebenen enttäuscht zurück. Die rechtlichen Möglichkeiten waren da, wurden jedoch aus unserer Sicht leider nicht ergriffen.

RA Thomas Fliegner
Rechtsanwalt
Fachanwalt im Verkehrsrecht

Ein Autofahrer fuhr bei Rot über eine Ampel und stieß gegen eine Radfahrerin. Die Frau erlag ihren schweren Verletzungen. Nun sprach das Amtsgericht Mühlhausen den Mann wegen fahrlässiger Tötung für schuldig.

03/06/2026

Probezeit und Fahranfänger gerettet !!!

Amtsgericht Herzberg am Harz 19.05.2026 !!!

Punkt, Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und Aufbauseminar § 2 a Abs. 2 und 2 a StVG verhindert. 💪💪💪

Mandant wurde Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Diese hätte die Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar zur Folge gehabt.

Aufgrund der Verteidigung in der Hauptverhandlung konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass der Mandant nicht mit einer Probezeitverlängerung und Aufbauseminar belastet werden muss. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Mandant als Heranwachsender im Sinne des Gesetztes gilt und hier der jugendstrafrechtliche Grundsatz "Erziehung statt Strafe" gilt, konnte das Gericht dazu bewegt werden, aus der Geldbuße ein Verwarngeld von 55 € zu machen. Somit kein bußgeldrelevanter Eintrag im FAER in Flensburg und auch keine Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

Mandant ist happy.

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Verfahrenseinstellung AG Erfurt 12.05.2026 !!!Punkt und Geldbuße verhindert. Mandant wurde Unfallverursachung mit einem ...
13/05/2026

Verfahrenseinstellung AG Erfurt 12.05.2026 !!!

Punkt und Geldbuße verhindert.

Mandant wurde Unfallverursachung mit einem Linksabbieger vorgehalten. Mandant noch in Probezeit drohte nicht nur Geldbuße und Punkt, sondern auch Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

Aufgrund der Verteidigung in der Hauptverhandlung konnte Gericht davon überzeug werden, dass der Mandant nicht am Unfallgeschehen schuld war, sondern vielmehr der Unfallbeteiligte aufgrund des Verstoßes gegen die doppelte Rückschaupflicht den Unfall hauptsächlich verursacht hatte.

Das Gericht stellte sodann nach § 47 II OwiG das Verfahren ein.

Mandant ist happy.

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Verfahrenseinstellung AG Darmstadt 04.05.2026 !!!Punkt und Geldbuße verhindert. Mandant behält überdies seine "weiße Wes...
05/05/2026

Verfahrenseinstellung AG Darmstadt 04.05.2026 !!!

Punkt und Geldbuße verhindert.

Mandant behält überdies seine "weiße Weste" 💪💪💪 und das drohende Damoklesschwert (§ 25 StVG, § 4 BKAtV Wiederholulngsfall Fahrverbot) bleibt ihm erspart.

Mandant wurde Geschwindigkeitsverstoß von 39 km/h außerorts vorgeworfen. Das Fahrerfoto wies jedoch Teilverdeckungen auf.

Aufgrund Taktik und Einlassung im Verfahren konnte das Gericht die Fahrereigenschaft nicht von sich aus feststellen. Bevor ein Identitätsgutachten eingeholt wird, bot das Gericht sodannn die Einstellung an.

Dies haben wir natürlich angenommen. Mandant ist happy.

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Einfachste Unfallregulierung direkt über uns! Unterlagen per E-mail an uns senden und den Rest erledigen wir! (Beaufragu...
24/04/2026

Einfachste Unfallregulierung direkt über uns!

Unterlagen per E-mail an uns senden und den Rest erledigen wir!

(Beaufragung Sachverständigen und Abwicklung sämtlicher Korrespondenz mit gegnerischen Haftpflichtversicherungm, sowie Regulierungsfreigabe eigene Leasings- oder Finanzierungsbank)

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20.04.2026 Punkt verhindert am AG Riesa !!!Mandant behält ihre "weiße Weste" 💪💪💪 Aufgrund Taktik und Argumentation des V...
23/04/2026

20.04.2026 Punkt verhindert am AG Riesa !!!

Mandant behält ihre "weiße Weste" 💪💪💪

Aufgrund Taktik und Argumentation des Verteidigers konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass der Mandant keinen Handyverstoß begangen hatte. Dem Mandant war der Vorwurf aufgrund einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung vorgehalten wurden.

Nach durchgeführten 2 Hauptverhandlungen und Beweisaufnahme, durch Vernehmung der Ehefrau, konnte der Nachweis geführt werden, dass der Verstoß nicht vorlag.

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27/02/2026

Führerschein zurück und Fahrerlaubnisentziehung aufgehoben !!!

Berufungsverhandlung am Landgericht Mühlhausen 24.02.2026 !!!

Meinem Mandanten wurde eine Trunkenheitsfahrt mit einem erheblichen Alkoholwert von 1,6 Promille vorgeworfen. Die Blutentnahme war jedoch mit einiger Verzögerung zum Fahrtzeitpunkt erst durchgeführt worden.

Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht an seiner Seite (17 jährige Anwaltstätigkeit im Verkehrsrecht) konnte nachgewiesen werden, dass der Mandant nach der vermeintlichen Fahrt unter Alkohol weiter Alkohol konsumiert hatte. Die Nachtrunkeinlassung wurde sodann auch durch die Gerichtsmedizin bestätigt bzw. nicht ausgeschlossen.

Sodann konnte lediglich davon ausgegangen werden, dass die Fahrt nur unter einen Wert von 1,1 Promille stattgefunden hatte. Somit konnte lediglich ein Bußgeldverstoß angenommen werden.

Sodann konnte mein Mandant mit seinem Führerschein in der Hand den Gerichtssaal verlassen.

Und dies zu Recht!

Mein Mandant erspart sich somit die MPU (zumeist mit Wiederholung da Durchfallquote erheblich), den Abstinenznachweis über ggf. 15 Monate und erhebliche Kosten bei der sonst notwendigen Neuerteilung gegen der Fahrerlaubnisbehörde (geschätzt 3.000 Euro).

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Adresse

Untermarkt 24
Muehlhausen
99974

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 12:00

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+493601886480

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