07/09/2026
Ab 2027 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 633 Euro aufgrund des Mindestlohnanstiegs auf 14,60 Euro. Arbeitgeber müssen sozialversicherungsrechtliche Prüfungen zu Beginn und bei Änderungen vornehmen. Mehrfachbeschäftigungen sind unterschiedlich zu bewerten. Mehr Details im vollständigen Artikel.
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Vor der Anmeldung steht die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung an. Dabei prüfen Arbeitgeber, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ein