17/01/2019
„Wenn ich im Recht bin, bekomme ich
auch Recht!“
Ist das auch Ihre Meinung?
Die Praxis spricht da leider eine andere Sprache. Oft genug
scheitert die Umsetzung dieser Maxime an der Wirklichkeit.
Oft genug erscheint einem Betroffenen das finanzielle
Risiko, den Rechtsweg einzuschreiten, zu hoch – angesichts
einer finanzkräftigen Gegenseite mit einer eigenen Rechtsabteilung.
Gut, wenn man in so einem Fall einen Rechtsschutzversicherer
hat, der einem genau dieses finanzielle Risiko abnimmt!
Stellen Sie sich vor, Sie haben für sich und Ihre Familie eine
Fernreise gebucht, auf die Sie sich schon so lange gefreut
haben. Das All-Inclusive-Angebot in die „DomRep“ kostet
Sie von ihrem schwerverdienten Geld die stolze Summe von
4.992 Euro. Doch welch unangenehme Überraschungen
erwarten Sie am Urlaubsort…
Das neue Komforthotel ist erst teilweise fertig. Sie werden
permanent vom Baulärm gestört. Das nervt nicht nur Sie,
sondern auch das unfreundliche Hotelpersonal. Der endlose
Weg zum Strand führt vorbei an unzähligen Baustellen. Und
das ist erst der Anfang! Der ganze Urlaub ist alles andere
als erholsam. Wenn wenigstens das Essen in Ordnung
wäre…
Was tun? Na klar: Zumindest eine teilweise Rückerstattung
des Reisepreises muss her!
Leider zeigt sich der Veranstalter nicht gerade begeistert
von Ihrer Idee, Ihnen einen vierstelligen Betrag zu
erstatten. Nun ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des
Wortes.
Also bekommt Ihre Rechtschutzversicherung Arbeit – aber
haben Sie auch solche Vertragsstreitigkeiten in Ihrem Vertrag
abgesichert? Oder nur den „Einsteiger-Rechtsschutz“
für Ihren Pkw? Lassen Sie sich den Ärger mit zahlungsunwilligen
Vertragspartnern abnehmen, lassen Sie sich Ihren
Anwalt von Ihrem Rechtsschutz bezahlen!
Kostenrisiko
Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie
Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen
wollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine
Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,-- €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für
den eigenen und den gegnerischen Anwalt.
Sie haben Fragen zu einem Thema?
Sie wünschen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
WFS Versicherungsmakler
Markus Zeimet
Brauerstr. 1 • 66663 Merzig
Tel.: 06861 / 99 36 727 • Fax: 06861 / 99 36 729
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