20/05/2026
𝗪𝗮𝘀 𝗽𝗮𝘀𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗔𝗽𝗼𝘁𝗵𝗲𝗸𝗲, 𝘄𝗲𝗻𝗻 𝗱𝘂 𝗺𝗼𝗿𝗴𝗲𝗻 𝗽𝗹𝗼̈𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻 𝗸𝗮𝗻𝗻𝘀𝘁?
Eine Frage, über die viele nicht gerne nachdenken.
Aber genau diese Frage ist wichtig.
In der Beratungspraxis erlebe ich immer wieder:
Gerade Apothekerinnen und Apotheker, die beruflich sehr gut organisiert sind, schieben das Thema Vorsorgevollmacht oft zu lange vor sich her.
Dabei kann genau das im Ernstfall zu echten Problemen führen.
Denn wenn plötzlich etwas passiert, stellen sich sehr schnell Fragen, die vorher keiner stellen wollte:
Wer darf medizinische Entscheidungen treffen?
Wer darf mit Ärzten sprechen?
Wer kann Bankthemen klären?
Wer kümmert sich um laufende Zahlungen?
Wer ist handlungsfähig, wenn es um betriebliche Themen geht?
Und weiß die Familie überhaupt, was gewünscht ist?
Gerade bei Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern wird das Thema noch wichtiger.
Denn hier geht es nicht nur um private Entscheidungen.
Es geht oft auch um Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Lieferanten und der eigenen Familie.
Eine Vorsorgevollmacht ist kein Papierkram für später.
Sie ist ein Stück Selbstbestimmung.
Und sie kann im Ernstfall dafür sorgen, dass nicht ausgerechnet die Menschen, die emotional ohnehin belastet sind, zusätzlich vor rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Hürden stehen.
Aus meiner Sicht gehören deshalb mindestens drei Fragen auf den Tisch:
Wer darf für mich handeln, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Sind medizinische, finanzielle und familiäre Themen sauber geregelt?
Wissen die richtigen Personen, wo die Unterlagen liegen?
Gerade für Apothekerinnen und Apotheker gehört Vorsorge deshalb nicht nur ins Depot, in die Altersvorsorge oder in die Absicherung.
Vorsorge bedeutet auch:
Im Ernstfall Klarheit schaffen, bevor andere für einen entscheiden müssen.
Hast du deine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bereits geregelt?