b&b IMMOBILIENHAUS

b&b IMMOBILIENHAUS Handels- und Gewerbeimmobilien Projektentwicklung Kapitalanlagen Wir zählen zu den Spezialisten auf dem Investmentmarkt für Gewerbe- und Handelsimmobilien.

Wir sind Makler und Spezialist für Gewerbe- und Handelsimmobilien deren Schwerpunkt im Bereich Einzelhandels-Immobilien wie SB- Märkte, Fachmarkt-Center Discount-Märkte, Baumärkte, Shopping Center und gewerblich genutzte Rendite-Immobilien besteht. Wir beschäftigen uns mit hochwertigen, anspruchsvollen und renditestarken Immobilien in ganz Deutschland. Wir vermitteln Immobilien an nationale und i

nternationale Investoren, analysieren Ihren Immobilienbestand und unterstützen Sie umfassend bei Ein- und Verkäufen Ihrer Objekte. Selbstverständlich haben wir nicht alle unserer Objekte veröffentlicht, derzeit sind wir mit rund 200 gewerblich genutzten Immobilien zu Verkauf beauftragt. Ziehen Sie einen Kauf in Betracht, oder möchten Sie sich von einer Immobilie trennen? Bei uns sind Sie bestens informiert und beraten 089-32 66 77 80

01/01/2024
14/07/2023

Investor gesucht 6,15 Mio
4,5% Rendite für Teileigentum mit 51% in Bayern/Fußgängerzonen AAA Mieter

04/04/2021

Solides Investment

4% Wohn-und Geschäftshaus direkt am Marktplatz in fränkischer Kleinstadt

Wohn-und Nutzfläche ca 450 qm
Grundstück ca 500 qm
Einheiten 5 Stück
Miete p.a. 28.0000 Euro
Kaufpreis 719.0000 Euro

Weitere Infos gerne auf Anfrage

Wir wünschen Euch einen guten Start ins neue Jahr 2021! ✨🍀
04/01/2021

Wir wünschen Euch einen guten Start ins neue Jahr 2021! ✨🍀

13/07/2019

Günstige Wohnungen sind in München Mangelware. Doch das liegt nicht nur an Vermietern, die immer mehr Geld wollen: Das Finanzamt zwingt soziale Vermieter, nicht zu billig zu vermieten und sich mindestens an die ortsübliche Miete zu halten.

15/01/2019

Mietrecht

Auch der unspezifische Verweis auf bereits bestehende Nachträge wahrt die Schriftform
Orientierungssatz

1. Eine Vertragsergänzung zum Mietvertrag genügt der Schriftform gemäß § 550 BGB, wenn sie ausdrücklich klarstellt, dass es, soweit darin nicht ergänzende Regelungen getroffen werden, beim bisherigen Inhalt des Mietvertrages und seiner Ergänzungen bleibt. Dem Schutzbedürfnis eines späteren Grundstückserwerbers ist durch den Verweis auf Ergänzungen des Vertrages ausreichend Rechnung getragen. Ihm ist zuzumuten, sich gegebenenfalls beim Verkäufer oder beim Mieter zu erkundigen.

2. Gegenüber dem BGH-Urteil vom 22. April 2015 (XII ZR 55/14), wonach es einer Angabe des Datums der 1. Vertragsergänzung nicht bedarf, wenn sich aus einer Bezeichnung als ”2. Nachtrag zum Mietvertrag” hinreichend ergibt, dass es einen ersten Nachtrag geben muss, macht es keinen maßgeblichen Unterschied, dass die Vertragsergänzung nicht angibt, wie viele Ergänzungen vorangegangen sind. Einem Erwerber ist zumutbar, seine Erkundigungen hierauf zu erstrecken.

KG Berlin, Beschluss vom 09. November 2017 – 8 U 105/17 –, juris

27/11/2018

Uneingeschränkte gegenseitige Bevollmächtigung zu Willenserklärungen ist unwirksam!

Eine formularmäßige uneingeschränkte gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter zur Vornahme von Willenserklärungen ist gem. § 307 BGB unwirksam.
Das KG überträgt die herrschende Meinung zur Unwirksamkeit von sog. "Vollmachtsklauseln" im Wohnraummietrecht nunmehr auch auf das Gewerberaummietrecht

(KG Berlin, Urteil vom 15.01.2018 – 8 U 169/16)

24/11/2018

Aufhebungsvereinbarung bei grundloser Kündigung

Steht einem gewerblichen Mieter infolge einer vereinbarten Festlaufzeit des Mietvertrags nur ein außerordentliches Kündigungsrecht zu und kündigt dieser dann ohne einen berechtigenden wichtigen Grund, kann seine Kündigungserklärung in einen Antrag auf einvernehmliche Vertragsbeendigung umgedeutet werden. Macht der Vermieter seine Annahme der Kündigung davon abhängig, dass der Mieter nach Maßgabe einer formularvertraglichen Vereinbarung einen pauschalierten Schadensersatz leistet, und verhält sich der Mieter zunächst wie ein beendigungswilliger Mieter, bleibt aber die Zahlung schuldig, kann trotz Wirksamkeitsbedenken gegen die formularvertragliche Regelung von einer individualvertraglichen Aufhebung ausgegangen werden.

(OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2018 – 2 U 25/17)

Ist die Zinswende da?Zwar hält EZB-Präsident Mario Draghi noch an der Politik des billigen Geldes fest. Doch die Leitzin...
26/06/2018

Ist die Zinswende da?

Zwar hält EZB-Präsident Mario Draghi noch an der Politik des billigen Geldes fest. Doch die Leitzinserhöhungen in den USA treiben auch diesseits des Atlantiks die Fremdfinanzierungskosten für Immobilieninvestoren in die Höhe. Am geringsten betroffen von allen Akteuren sind dabei die Fondsanbieter.

Ära des spotbilligen Fremdkapitals ist vorbei

Die Ära des spotbilligen Fremdkapitals ist vorüber. Die Europäische Zentralbank (EZB) hält zwar den Leitzins noch bei Null Prozent, doch sie hat ihr Aufkaufprogramm von Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefen seit Jahresbeginn von zuvor 60 Milliarden auf 30 Milliarden Euro pro Monat halbiert.

Zwar hat EZB-Präsident Mario Draghi jüngst deutlich gemacht, dass er noch an der Politik des billigen Geldes festhalten will, nachdem die Wirtschaft im gemeinsamen Währungsraum zuletzt nur verhalten gewachsen ist. "In trocknen Tüchern ist die Zinswende in der Eurozone noch nicht", sagt Karsten Junius, Chefvolkswirt der Bank J. Safra Sarasin. "Die sofortige Reaktion auf weniger gute ökonomische Daten der vergangenen Wochen zeigen, dass die Konjunktureuphorie schnell wieder in Skepsis umschlagen kann."

Leitzins in den USA zuletzt zwischen 1,5 und 1,75 Prozent

Doch Immobilienfinanzierer und Betongoldinvestoren diesseits des Atlantiks können sich den höheren Zinsen jenseits des Großen Teiches nicht entziehen. Die US-Notenbank hat bereits sechsmal den Leitzins angehoben – zuletzt auf die Spanne von 1,5 bis 1,75 Prozent. Das hat nicht nur die Renditen zehnjähriger US-Staatsanleihen dieses Jahr erstmals wieder über die Marke von drei Prozent getrieben.

Die Renditen deutscher Bundesanleihen gleicher Laufzeit notierten im April bei 0,64 Prozent – und damit 50 Basispunkte höher als im Vormonat. Weil es in den USA höhere Renditen für Staats- und Unternehmensanleihen gibt, schichten Investoren zunehmend Kapital aus dem Euro- in den Dollarraum um. Um sich zu refinanzieren, müssen Pfandbriefbanken in der Eurozone den Abnehmern ihrer grundrechtlichbesicherten Schuldverschreibungen deshalb höhere Erträge gewähren – und entsprechende Zinsaufschläge bei ihren Darlehen vornehmen.

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