05/06/2026
🚨 Die Kühlkette bricht und plötzlich geht es um den vollen Warenwert, nicht um die Haftungsgrenze.
Viele Lebensmittelhersteller, Pharmagroßhändler und Speditionen verlassen sich darauf, dass die gesetzliche Frachtführerhaftung im Schadenfall ausreicht.
Was dabei oft unterschätzt wird: Diese Haftung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm begrenzt – bei hochwertiger Ware nur ein Bruchteil des echten Werts.
Die Differenz bleibt am Wareneigentümer hängen. Und bis die Schuldfrage geklärt ist, fehlt Liquidität, die im verdorbenen Warenwert gebunden ist.
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