02/08/2022
Alle Besitzer können aufatmen! Das Amtsgericht Wiesbaden hat entschieden das eine nicht per Mehrheitsbeschluss das Abstellen von E-Auto in der Garage verbieten kann. Mehr im Artikel der .
Liebe Grüße euer Ludwig Meierin https://www.lbs.de/presse/p/infodienst_recht_und_steuern/details_17047169.jsp