01/11/2023
Der schwer erkrankte Herr L. sollte nach mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt eine Reha-Maßnahme machen. Noch im Krankenhaus stellte er mit Hilfe des Sozialen Dienstes den erforderlichen Antrag. Eine 8-wöchige Krankschreibung folgte und nach der sechsten Woche zahlte seine Krankenkasse das Krankengeld.
Trotz seiner steten Nachfragen kam erst nach vielen Wochen die lang ersehnte Einladung der Reha-Klinik - aber für einen bereits abgelaufenen Zeitraum! Alle Klärungsversuche schlugen fehl und der frustriete Herr L. nahm seine Arbeit ohne Reha wieder auf.
Die Krankenkasse forderte nun von L. das gezahlte Krankengeld zurück, da er an der angebotenen Reha-Maßnahme nicht teilgenommen habe.
Nach erfolglosem Widerspruch wandte sich Herr L. direkt an seine LVM-Rechtsschutzversicherung, die ihm einen Anwalt für Sozialrecht empfahl. Vor Gericht bekam er Recht, da der Fehler bei der Rentenversicherung lag. Die Krankenkasse nahm daraufhin den Rückforderungsbescheid zurück, die Kosten des Klageverfahrens übernahm sie jedoch nicht.
Nur gut für Herrn L., dass LVM-Rechtsschutz die Kosten des Klageverfahrens in Höhe von 1.129,25 € übernahm.