13/03/2020
“Begriff Leasing“
Leasingverträge haben einen nahezu gleichen Charakter als Mietverträge. Das Wort Miete unterscheidet sich vom Wort Leasing einzig durch die Tatsache, dass mietvertraglich geschuldete Wartungs- oder Instandsetzungsleistung also der Gewährleistungsanspruch durch den Leasingnehmer zu erbringen
Dies passiert im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers (der Leasinggesellschaft) und die Finanzierungsfunktion beim Leasing. Der Leasingnehmer ist hierbei für die Sach- und Preisgefahr verantwortlich. Leasingverträge sind somit „atypische“ Mietverträge.
Als Leasinggeber treten sowohl unabhängige Leasinggesellschaften auf, aber auch jene die mit den Interessen einer Bank oder eines Herstellers verbundene Leasingunternehmen sind. Leasingverträge können mit zusätzlichen Vereinbarungen wie der Übernahme der Wartung für das überlassene Objekt durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalpreis versehen sein. Ende 2008 wurde Finanzierungsleasing in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditgesetzes.
Leasing ist deshalb so populär, weil die psychologische Hemmschwelle beim Abschluss eines Leasingvertrages geringer ist, als bei einer Bank einen Kreditantrag zu stellen. In Einzelfällen kommen beim Leasingvertrag Steuer- und / oder Bilanzvorteile zum Tragen.
Das zivilrechtliche Eigentum und das wirtschaftliche Eigentum können bei Leasinggeschäften getrennt sein. Im deutschen Sprachraum versteht man unter dem Begriff Leasing meist einen Nutzungsüberlassungsvertrag, der Leasinggeber bleibt zivilrechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes. Eine andere Konstellation wird als Mietkauf bezeichnet. Mietkauf ist ein Mietvertrag bei dem das Recht eingeräumt wurde, innerhalb einer fest vereinbarten Zeit, die „gemietete“ Sache käuflich zu erwerben.