29/09/2019
ACHTUNG an alle die IHR GELD NICHT verschenken wollen:
Am Ende dieses Jahres, Stichtag 31.12.19, verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2019 verjähren also die Forderungen, die 2016 entstanden sind. Wichtige Informationen zu Verjährungsfrist und Mahnverfahren finden Sie hier.
Mahnungen verhindern die Verjährung von Forderungen nicht
Mahnungen – mündlich oder schriftlich – können die Verjährung niemals verhindern. Zahlt der Kunde nach Erhalt einer Mahnung eine Rate, hat dies den Vorteil, dass die Verjährung unterbrochen (§ 212 BGB) wird und ab der Zahlung (Tag genau) erneut 3 Jahre läuft, ohne dass die Forderung verjährt.
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten und Verjährung von Forderungen hemmen
Fehlerhafte, unvollständige Mahnbescheide oder zu spät zugestellte Mahnbescheide führen regelmäßig dazu, dass sich der Schuldner auf den Eintritt der Verjährung beruft, weil keine wirksame Hemmung eingetreten ist.
Daher ist hier die Einschaltung der CL Inkasso GmbH bei drohender Verjährung zum Jahresende 2019 sinnvoll.
Rufen Sie uns an oder laden Sie Ihre Forderungen einfach auf unserer Webseite www.cl-Inkasso.de hoch.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und begleiten Sie auch in schwierigen Prozessen! Wir sind mehr als ein einfacher Inkasso Dienstleister,
Wir sind die CL- INKASSO GmbH
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