11/05/2023
Herr J. arbeitete für eine Firma, die Keramikbauteile produziert. Im Januar des Jahres 2020 nahm er an einer 10-tägigen Weiterbildung zum Projektleiter teil. In einer Weiterbildungsvereinbarung war geregelt, dass die Kosten sein Arbeitgeber übernimmt.
Ende des Jahres 2022 wollte sich Herr J. beruflich neu orientieren und kündigte sein Arbeitsverhältnis. Seinen ehemaligen Chef ärgerte das. Bei der letzten Gehaltsabrechnung zog er 500 € für die Weiterbildung aus 2020 ab. Dabei berief er sich auf eine Rückzahlungsklausel in der Weiterbildungsvereinbarung.
Herr J. wendete sich an LVM-Rechtsschutz und wurde sofort an die Arbeitsrechtsspezialisten einer kooperierenden Anwaltskanzlei vermittelt. Diese fanden schnell heraus, dass die Rückzahlungsklausel unwirksam war und hier nicht angewendet werden durfte. Dies teilten sie dem ehemaligen Arbeitgeber umgehend mit. So erhielt Herr J. sein letztes Gehalt doch noch vollständig ausgezahlt.
Die Leistung der Anwaltskanzlei bezahlte LVM-Rechtsschutz.