29/03/2016
Elternzeit: Ab 1. Juni 2016 muss eine Unterbrechermeldung an die Krankenkasse gesendet werden, wenn die Elternzeit und damit die Unterbrecherzeit geringer als einen Monat ist. Die bisherige Regel - Unterbrechermeldung erst ab 1 Kalendermonat - gilt für Elternzeit nicht mehr.
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/unterbrechungsmeldungen-bei-elternzeit-neu-geregelt_170_343652.html
Ab 1. Juli 2016 müssen Arbeitgeber in allen Fällen der Elternzeit eine Unterbrechungsmeldung abgegeben müssen.