26/02/2026
Sowohl Wohnsitz-Finanzamt und BMF haben in diesem Verfahren verloren, denn der BFH ist dem gesunden Menschenverstand gefolgt, welchen die beiden ersten Institutionen offensichtlich nicht besitzen.
Gewinne auf Altbestände an Investmentfonds sind steuerpflichtig, darauf folgende Verluste zählen aber nur zum Teil? Der Bundesfinanzhof kippt das.