01/09/2026
KI-Inhalte: Was müssen Unternehmen jetzt kennzeichnen?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung.
Die zentrale Botschaft: Nicht jeder mit KI erstellte oder bearbeitete Inhalt muss automatisch gekennzeichnet werden.
Entscheidend sind insbesondere Art des Inhalts, Zweck der Veröffentlichung und Umfang der menschlichen Prüfung.
🔴 Kennzeichnung erforderlich:
• Deepfakes bzw. täuschend echte KI-Veränderungen
• bestimmte KI-generierte oder -veränderte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, wenn keine ausreichende menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung vorliegt
• Deepfakes auch bei internen Schulungen
🟡 Einzelfall prüfen:
• KI-unterstützte Pressemitteilungen, Blog- und Social-Media-Beiträge zu öffentlich relevanten Themen
• realitätsnahe Veränderungen von Bildern, Videos oder Audio
• kreative, satirische oder fiktionale Inhalte
🟢 Keine Kennzeichnung allein wegen KI-Nutzung:
• interne Entwürfe und Notizen
• öffentlichkeitsrelevante Texte mit ausreichender menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung
• rein illustrative KI-Bilder ohne täuschend echte Darstellung realer Personen, Orte oder Ereignisse
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
Anwendungsfälle erfassen, einen Prüfprozess vor Veröffentlichung etablieren, Verantwortlichkeiten klären, einheitliche Kennzeichnungen definieren und Mitarbeitende sowie externe Dienstleister schulen.
Der freiwillige EU-Verhaltenskodex kann bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Die gesetzlichen Transparenzpflichten gelten jedoch unabhängig von einer Teilnahme am Kodex.
📖 Den vollständigen Beitrag von Kenan Tilki finden Sie hier: https://www.creditreform-compliance.de/aktuelles/ki-generierte-inhalte-was-unternehmen-jetzt-kennzeichnen-muessen/