Mario Teister Versicherungsmakler

Mario Teister Versicherungsmakler Versicherungsmakler für alle Versicherungsarten seit 1993! Als Versicherungsmakler Einzelfirma leisten wir seit 1993 Service rund um das Thema Versicherungen.

Dabei wird nach ausführlicher Beratung die Vermittlung aller Versicherungsarten verschiedenster Versicherungsgesellschaften angeboten. Auf der Grundlage positiver Weiterempfehlungen unserer Arbeit entsteht ein ständig wachsender Mandantenstamm.

Über „Like“ können Sie bei positiven Erfahrungen meine Facebook- sowie Website weiterempfehlen. Vielen Dank! Mario Teister

05/05/2023

Einer der größten Fortschritte in der Medizin:
Krebs-Screening - Bluttest, mit dem nahezu jede Tumorart frühzeitig erkannt werden kann.

Solch einen universalen Tumormarker gab es noch nie zuvor. Wir leben im Jahr 2023 und endlich kann nun eine kleine ganz gewöhnliche Blutentnahme mit sehr hoher Treffquote und Zuverlässigkeit das Leben vor schlummernder Gefahr schützen.

Wie dieser Krebs-Screening - Bluttest und alle Folgeuntersuchungen und Behandlungen von einer Versicherung bezahlt werden, sowie weitere ausführliche Informationen erhaltet Ihr von mir.

14/09/2020

Heute: Verkehrsregeln im Parkhaus

Für Autofahrer gibt es sicherlich angenehmere Orte sein Fahrzeug zu bewegen als Parkhäuser. Enge Parkbuchten und eine teilweise unübersichtliche Verkehrsführung schüren bei so manchem Fahrer Ängste vor einem Unfall. Einen solchen verhandelte unlängst das OLG München (Az: 10 U 6767/19). Konkret ging es um die Frage, ob auch im Parkhaus die im Straßenverkehr sonst gemäß § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) übliche Rechts-vor-Links-Regelung gilt oder nicht.

Was war passiert?

Ein Mann war mit seinem Fahrzeug über eine Rampe in das Parkhaus eines Mietwagenunternehmens am Münchener Flughafen gefahren. Am Ende der Einfahrt kreuzte diese eine andere Fahrgasse, auf der ein weiterer Autofahrer unterwegs war. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Der Einfahrende verlangte daraufhin vom anderen Autofahrer Schadenersatz mit der Begründung, dieser habe sich an besagte Rechts-vor-Links-Regelung gehalten.

Die Versicherung des anderen Fahrers erklärte sich jedoch lediglich dazu bereit, die Hälfte des Schadens zu begleichen. Sie begründete ihre Haltung damit, dass vor Ort das Gebot der Rücksichtsnahme gegolten habe. Der Fall landete vor Gericht.

Das Urteil

Die Münchener Richter bestätigten einerseits, dass die Regelung „rechts vor links“ auch in einem öffentlichen Parkhaus gelten. Diese Geltung sei unabhängig davon, ob diese durch eine Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist.

Allerdings gelte dies nur für Fahrspuren, die der Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs dienen, nicht aber für Fahrspuren, die dem sogenannten ruhenden bzw. dem Such- und Rangierverkehr dienen.

Die Fahrgasse des zweiten Autofahrers war laut Gericht für den Rangierverkehr gedacht, da sich unmittelbar links und rechts der Fahrbahn einzelne Parkbuchten befinden, aus denen regelmäßig ein- oder ausgeparkt wird. Auch die Rampe sei nicht als Teil des Fließverkehrs zu werten, da sich an deren Ende und im Kreuzungsbereich bereits Stellflächen befänden – auch hier sei folglich stets mit Suchverkehr zu rechnen

Paragraf 8 StVO finde darum vor Ort keine Anwendung, bekräftigte das Gericht die Sichtweise des Versicherers. Eine Teilung des Schadens sei folglich aus Sicht des Gerichts angemessen gewesen.

Verantwortlich für den Inhalt: Procontra Online

Heute: Rücktransportkosten aus dem AuslandIn der folgenden Grafik sieht man die Kosten eines möglichen Rücktransportes a...
28/07/2020

Heute: Rücktransportkosten aus dem Ausland

In der folgenden Grafik sieht man die Kosten eines möglichen Rücktransportes aus Krankheits- oder Überführungsgründen aus dem Urlaubsland Deiner Wahl. Um diese Kosten nicht selbst zahlen zu müssen, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt sie nicht, kann man mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vorbeugen. Sie übernimmt nicht nur die Krankenrechnungen, welche nicht von deiner GKV bezahlt werden, im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen, sondern auch die Krankenrücktransport oder Überführungskosten aus dem Urlaubsland. Und mit einem Jahresbeitrag von rund 10 EUR für Singles oder rund 25 EUR für Familien, tätigt man mit Sicherheit eine sinnvolle Investition.

Dann viel Spaß im Urlaub und eine gesunde coronafreie Rückkehr

Euer Mario Teister

20/04/2020

Heute: Corona Mundschutz beim Autofahren und Corona Bußgeldkatalog

wer genau wissen möchte, was zur Zeit erlaubt und was verboten ist, hat hier einen bundeslandabhängigen Überblick incl. entsprechende Corona Bußgeldkataloge.

https://www.bussgeldkatalog.org/news/corona-pandemie-mundschutz-beim-autofahren-erlaubt-oder-sogar-pflicht-2247974/

Kopf hoch!!!!

Mario Teister
Versicherungsmakler
Claudiusstraße 1
04157 Leipzig

0341/9121958 Tel
0341/9187748 Fax
0172/3703640 Funk
Mail: [email protected]
Web: www.teister-makler.de
Registriernummer www.vermittlerregister.info: D-L2ZD-XSGUO-83

20/04/2020

Heute: Betriebsschließungsversicherungen und Bayerische Lösung

Nachdem nun die Versicherungswirtschaft, bzw. besser gesagt einzelne Versicherungen, einen Betriebsschließungskompromiss bei bestehenden Betriebsschließungsversicherungen ohne Leistungsanspruch gefunden haben, gibt es Streit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und allen anderen Beteiligten. Hier der Link für weitergehende Informationen.

https://www.pfefferminzia.de/eindeutig-ist-insofern-gar-nichts-jurist-zweifelt-an-vermeintlicher-klarheit-fuer-bayerische-loesung/

Da sich die Helvetia heute vormittag mir gegenüber immer noch mit einem klaren NEIN zu meiner Forderung der Teilnahme an der Bayerischen Lösung geäßert hat, im Übrigen mit dem Hinweis auf eben diese Äußerung der Bundesagentur für Arbeit zur Verrechenbarkeit der Versicherungleistungen aus der Bayerischen Lösung, empfehle ich allen bei der Helvetia mit Einschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung Versicherten zu einem Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Für die Zukunft werde ich wohl meine Zusammenarbeit mit der Helvetia neu überdenken und mir die Versicherer genauer anschauen, die in dieser Krise zahlen.

Viele Grüße verbunden mit der Hoffnung auf baldige Beendigung dieses Wahnsinns

Mario Teister
Versicherungsmakler
Claudiusstraße 1
04157 Leipzig

0341/9121958 Tel
0341/9187748 Fax
0172/3703640 Funk
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Web: www.teister-makler.de
Registriernummer www.vermittlerregister.info: D-L2ZD-XSGUO-83

16/04/2020

Heute:

Überbrückungsidee für Firmen und Selbständige bei Corona Umsatzausfällen

Für viele Selbständige und kleine Firmen geht es coronabedingt um die nackte Existenz, zumal immer noch kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist.

Eine Möglichkeit sind Gutscheine für die Zukunft nach Corona, welche von den Firmen an Alt- oder Neukunden ausgegeben werden können. Natürlich birgt solch ein Gutschein das Risiko der Insolvenz der ausgebenden Firma und behindert so manchen interessierten Kunden an seiner Kaufentscheidung.

Die RuV Gruppe bietet nun die Möglichkeit den Erwerb solcher Gutscheine Eurer Firmen über ein RuV Portal zu organisieren und parallel kostenfrei gegen Insolvenz abzusichern und somit Sicherheit für den Erwerber zu garantieren.

Einzelheiten hierzu entnehmt Ihr bitte dem folgenden Link :

https://www.wmd-brokerchannel.de/2020/04/15/rv-sichert-gutscheine-ab/

Es entstehen Euch bei der Nutzung dieses RuV Portales keinerlei Kosten. Dies ist eine kostenfreie Dienstleistung.

Euer

Mario Teister

27/03/2020

Heute: Corona und Hilfsprogramme

in der heutigen Zeit sind Informationen, welche gesichert sind und nicht nicht sinnlos im Netz kursieren enorm wichtig.
Hier die aktuellsten Förderprogramme für Selbständige bis 1 Mio Jahresumsatz im Überblick für jedes Bundesland alphabetisch sortiert. Dieser Link führt zu einer Übersicht des Handwerksblattes:

https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/lassen-sie-sich-nicht-anstecken/corona-diese-hilfen-geben-die-bundeslaendern-den-betrieben

Unternehmen mit höherem Jahresumsatz können sich momentan nur an die KfW wenden, online entsprechende Anträge vorausfüllen und über die Hausbank entsprechende Kredite beantragen. Auch hier ein Link:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Alle Arbeitnehmer und Angestellten, welche in Kurzarbeit geschickt wurden oder noch werden, können zB in der Landwirtschaft oder im Handel oder auch im Gesundheitswesen entgegen den alten Regeln nun parallel zum Kurzarbeitergeld zusätzlich Geld verdienen ohne dass eine Anrechnung erfolgt. Auch hierzu ein Link:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-krise-kurzarbeiter-koennen-mit-anderen-jobs-hinzuverdienen-16694189.html

und

https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html

Kommt alle gut durch diese bedrückende Zeit und bleibt schön gesund

Euer Mario Teister

04/02/2020

Heute: Privathaftpflicht, Feuerwehreinsätze und Regressforderungen

Jedes Jahr ereignen sich unzählige Großbrände in Deutschland. Jedoch erzeugt nicht jedes Großfeuer solch ein großes mediales Interesse, wie der Brand im Krefelder Zoo, an dem ein Sachschaden in Millionenhöhe entstand.
Wurde der Brand durch einen Dritten verursacht, ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung. Zudem prüft der Gebäude- und Inhaltsversicherer bzw. Hausratversicherer die Regressnahme. Daneben kann die Feuerwehr bei grob fahrlässiger Verursachung des Brandes dem Schädiger die Kosten in Rechnung stellen.
Schnell kann der Sachschaden mehrere Millionen Euro betragen. Hinzu kommt der Kostenbescheid der Feuerwehr. Bei einem Schaden dieses Ausmaßes kann die darin geforderte Summe im hohen fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Bereich liegen.
Aufgrund des hohen medialen Interesses wurden viele Informationen veröffentlicht, die sich mit dem Versicherungsschutz des Verursachers befasst haben. Einig sind sich die Autoren darüber, dass die Regressforderung des Gebäudeversicherers durch die Privathaftpflicht-Versicherung gedeckt ist. Hier sollte jeder auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Die niedrigste Versicherungssumme, die bei der Haftpflichtkasse abgeschlossen werden kann, beträgt 15 Millionen Euro. Wir empfehlen die höchstmögliche Absicherung von 50 Millionen Euro.
Hinsichtlich der Kosten eines Feuerwehreinsatzes wurde teilweise die Behauptung aufgestellt, dass solche Kosten nicht über die am Markt verfügbaren Privathaftpflicht-Versicherungen versichert seien, da es sich um ungedeckte öffentlich-rechtliche Ansprüche handle. Jedoch sei durch Abschluss "spezieller Sonderkonzepte" Versicherungsschutz zu erlangen. Hierzu ist festzustellen, dass diese pauschale Aussage nicht richtig ist. Leistungsbescheide der Feuerwehr begründen zwar tatsächlich öffentlich-rechtliche Ansprüche und wären somit gemäß Ziffer 1.1 AHB nicht mitversichert. In so einem Fall, kommt jedoch eine Erstattung der Kosten für die Feuerwehr als Rettungskosten gemäß § 82 VVG und § 83 VVG in Betracht und es besteht auch für die Kosten Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung.

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung beinhaltet auch für die Rettungskosten die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Regulierung berechtigter Ansprüche und gegebenenfalls auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen bzw. der Rettungskosten. Eine explizite Mitversicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen ist somit nicht Voraussetzung, um Versicherungsschutz auch für solche Kosten im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung zu erlangen.

Verantwortlich für den Inhalt: Haftpflichtkasse Darmstadt, Darmstädter Str. 103, 64380 Roßdorf

06/06/2019

Heute: Elektrokleinstfahrzeuge / Elektro-Tretroller News

Für den Gebrauch eines Elektrokleinstfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr muss dieses über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und versichert werden.
Ansonsten dürfen diese Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird dies gesetzlich geregelt. Wann die Verordnung Gültigkeit erlangt, ist immer noch nicht offiziell bekannt gegeben. Derzeitig gehen wir von dem 15. Juni 2019 aus.

Fahrzeuge im Sinne der eKFV sind u. a. sogenannte Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

+ Neue (aufklebbare) Versicherungsplakette

Eigens für die Elektrokleinstfahrzeuge wurde vom Gesetzgeber eine neue Versicherungsplakette konzipiert. Im Unterschied zu dem bekannten Blechschild (Moped) handelt es sich bei der neuen Plakette um eine Art Aufkleber in einem kleineren Format.

+ Das sind die Voraussetzungen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr:

- Mindestalter 14 Jahre
- Nur Elektroroller mit Betriebserlaubnis
- Nur mit Kfz-Haftpflichtversicherung
- Nur auf dem Radweg oder der Straße (wenn kein Radweg
vorhanden)
- Keine Führerscheinpflicht
- Keine Helmpflicht

+ Achtung!

Keine Versicherung ohne Vorlage einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis!

Es können nur Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) versichert werden. Fahrzeuge, die bereits vor Inkrafttreten der eKFV erworben wurden, besitzen meist keine ABE. In diesem Fall benötigt Ihr eine EBE. Diese müsst Ihr durch Vorlage eines Gutachtens bei der Zulassungsstelle beantragen.

Die Versicherungsbeiträge beginnen ab 2,29 EUR pro Monat

Adresse

Claudiusstraße 1
Leipzig
04157

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