31/08/2026
Ein falsches Loch.
Eine beschädigte Leitung.
Ein Schaden beim Kunden.
Kleine Ursache. Große Haftungsfrage.
Eine Betriebshaftpflicht sollte deshalb nicht einfach nur „vorhanden“ sein. Sie muss zur tatsächlichen Tätigkeit des Unternehmens passen.
Die LVM prüft bei einem Haftpflichtfall berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Vereinbarung gehören beispielsweise Tätigkeitsschäden, Leitungsschäden und Produkthaftungsrisiken zum Schutz.
Nadine Lünstroth:
„Ich möchte wissen, was ein Betrieb heute tatsächlich macht. Nicht nur, was irgendwann einmal im Antrag stand.“
Denn Unternehmen entwickeln sich weiter.
Hat sich der Versicherungsschutz mitentwickelt?