29/05/2018
https://www.pfefferminzia.de/hoverboards-der-riesenspass-der-nicht-versichert-ist/
Wer mit seinem Fahrrad einen Schaden verursacht, kann sich auf den Schutz seiner privaten Haftpflichtversicherung verlassen. Wer hingegen mit einem Hoverboard durch die Fußgängerzone „schwebt“, darf sich nicht auf den Versicherungsschutz berufen. Grund hierfür ist die sogenannte Benzinklausel...