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PressemitteilungHelfen Versicherungen bei einem Meteoriteneinschlag? Lebach, 9. März 2026 – Es war ein großes Spektakel ...
09/03/2026

Pressemitteilung
Helfen Versicherungen bei einem Meteoriteneinschlag?

Lebach, 9. März 2026 – Es war ein großes Spektakel am abendlichen Frühlingshimmel: Am Sonntag (8.3.) explodierte spektakulär ein Meteorit beim Eintritt in die Erdatmosphäre. Sein brennender Schweif war über weiten Teilen Westdeutschlands zu bestaunen. Doch der fremde Himmelskörper hinterließ nicht nur eine beeindruckende Lichterscheinung, sondern einige fußballgroße Teile schlugen auch in ein Dach eines Wohnhauses in Koblenz ein und einige Meteoritenstücke stürzten auch in Niedersachsen herunter. Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden.

Obwohl große Meteoriteneinschläge relativ selten sind – der letzte größere fand im April 2023 statt – fragen sich jetzt Wohnungseigentümer und Mieter, ob sie bei Schäden dagegen versichert sind.

Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sagt: „Standardmäßig sind solche Gefahren nicht in den Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Wenn man sich gegen Einschläge von unbemannten Himmelskörpern versichern möchte, sollte man sich dazu beraten und dies zusätzlich in die Versicherungsbedingungen aufnehmen lassen.“

Doch es gibt auch einen beruhigenden Aspekt: Verursacht ein Meteoriteneinschlag einen Brand in Haus oder Wohnung, sind diese indirekten Folgeschäden am Haus durch die Wohngebäudeversicherung und beim beweglichen Mobiliar durch die Hausratversicherung versichert. Entstehen hingegen direkte „Einschlagsschäden“ (z.B. ein Loch im Dach, eingestürzte Mauer, ohne anschließenden Brand), besteht nach Standardvertragsbedingungen meist kein Versicherungsschutz.

„Einige Versicherungstarife mit einem sogenannten Allgefahrenschutz bieten aber Bausteine mit „unklassifizierten“ oder „unbenannten Gefahren“ an“, betonen Krautkremer und Kollegen. „Darüber können ungewöhnliche Schadensursachen wie ein Meteoriteneinschlag durchaus zusätzlich abgesichert sein, je nach Versicherer und Tarif.“

Fazit: Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen hilft hier weiter oder ein abklärendes Gespräch beim Versicherungsvermittler des Vertrauens. Das wäre auch im Hinblick auf die Zunahme von Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Erdrutschen sinnvoll. Denn nur ein Zusatzschutz mit dem Namen „Elementarschaden“ bei den bestehenden Versicherungsverträgen deckt auch diese Gefahren ab.

So hätte das Himmelspektakel des verglühenden Meteoriten noch eine erhellende Folge.

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Heusweiler Straße 14
66822 Lebach
Tel: 06881 - 9243690

Mail: [email protected]

PressemitteilungMotorräder und Frühling:Sparpotenzial für BikerLebach, 06.03.2026 – Die Motorradsaison beginnt. Wird das...
06/03/2026

Pressemitteilung
Motorräder und Frühling:
Sparpotenzial für Biker

Lebach, 06.03.2026 – Die Motorradsaison beginnt. Wird das Motorrad in den warmen Monaten genutzt, kann es mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, was Kosten für die Versicherung spart. Man sollte jedoch eine für mindestens sechs Monate abschließen (beispielsweise von April bis Oktober). Dann nämlich hemmt die Winterfahrpause nicht mehr den Fortschritt beim Schadenfreiheitsrabatt.

„Wie jedes andere Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße betrieben werden soll, benötigt ein Motorrad mit Saisonkennzeichen eine Haftpflichtversicherung“, sagt Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Diese deckt Schäden ab, die Motorradfahrer bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachen.“

Schäden am eigenen Motorrad werden durch die Kaskoversicherungen abgesichert. Die Teilkasko deckt – wie der Name schon besagt – nur bestimmte Risiken ab, beispielsweise Brand und Explosion, Diebstahl, Kollision mit Tieren oder Bruchschäden an den verglasten Elementen wie Windschild oder Scheinwerfern. Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Defekte durch selbstverschuldete Unfälle und Schäden durch Vandalismus.

Wer sparen möchte, für den gibt es noch einen Tipp: Die private Unfallversicherung ist wesentlich billiger als eine spezielle Version für Motorradfahrer und sie schützt sogar rund um die Uhr, also nicht nur beim Motorradfahren. „Passiert ein Unfall, übernimmt sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität“, so Holger Krautkremer.

Manche Vertragsversionen beinhalten im Todesfall einen Hinterbliebenenschutz für die Familie. Damit dieser einigermaßen auskömmlich ist, empfiehlt es sich mindestens das Drei- bis Fünffache des eigenen Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren.

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
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66822 Lebach
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PressemitteilungHaftpflichtversicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen notwendig? Sachversicherung deckt Anlagesc...
25/02/2026

Pressemitteilung
Haftpflichtversicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen notwendig?
Sachversicherung deckt Anlageschäden ab

Lebach, 25. Februar 2026 – Immer mehr Privatpersonen erzeugen ihren eigenen Strom mit einer Photovoltaikanlage (PV) auf dem Haus- oder Garagendach. Wer diesen Strom jedoch ganz oder teilweise ins öffentliche Netz einspeist und hierfür eine Vergütung vom Stromversorger erhält, gilt rechtlich als Betreiber einer Anlage – und trägt entsprechende Haftungsrisiken. Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weißt daher darauf hin, dass eine Betreiberhaftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen sinnvoll und in vielen Fällen sogar erforderlich ist.

„Kommt es etwa durch technische Defekte, Montagefehler oder herabfallende Anlagenteile oder durch PV-Anlagen ausgelöste Dachlawinen zu Personen- oder Sachschäden, kann der Betreiber für erhebliche Summen haftbar gemacht werden“, so Holger Krautkremer. „Eine Betreiberhaftpflichtversicherung deckt solche Schäden ab und schützt Eigentümer so vor finanziellen Belastungen. Viele private Anlagenbesitzer sind sich nicht bewusst, dass ihre PV-Anlage im Haftungsrecht als eigenständige Energieerzeugungsanlage gilt. Ohne eine passende Versicherung riskieren sie, im Schadensfall selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben.“

Weiterer Vorteil dieser Versicherung: Selbst wenn den Anlagenbetreiber keine Schuld trifft, übernimmt die Betreiberhaftpflichtversicherung die Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die juristische Prüfung. So können PV-Betreiber allein schon dadurch hohe Anwaltskosten sparen. Krautkremer und Kollegen empfehlen daher privaten Anlagenbetreibern, den Versicherungsschutz frühzeitig zu prüfen. In vielen Fällen kann die Betreiberhaftpflicht zusätzlich in bestehende Wohngebäude- oder Privathaftpflichtpolicen integriert werden.

Der Versicherungsschutz für fremde (Personen)schäden ist das eine, das andere ist eine Absicherung der Solarmodule selbst im Falle einer Beschädigung durch Hagel, Sturm und Feuer. Eine spezielle Photovoltaikversicherung deckt solche Sachschäden ab und übernimmt in der Regel auch Ertragsausfälle, wenn die Anlage nach einem Schaden vorübergehend nicht betrieben werden kann.

„Bei manchen Versicherern kann dieser Schutz auch in die bestehende Gebäudeversicherung integriert werden“, sagt Krautkremer. „Ob die kleineren und leistungsschwächeren Balkonsolaranlagen standardmäßig über Hausratversicherung abgesichert sind, können auch die Versicherungskaufleute beantworten und gegebenfalls den Versicherungsvertrag anpassen lassen.“

Beim Betrieb von PV-Anlagen denken viele zunächst an Rendite und Klimaschutz, nicht aber an mögliche Schadensfälle. Ein passender Versicherungsschutz sorgt dafür, dass die Investition in diese sinnvolle erneuerbare Energie nachhaltig abgesichert ist. Fachleute empfehlen, den Versicherungsschutz bereits bei der Planung der Anlage einzubeziehen.

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
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66822 Lebach
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PressemitteilungWenn aus Karnevalsspäßen Unfälle werdenZeugen können Geschädigten helfen Lebach, 11. Februar 2026 – In d...
11/02/2026

Pressemitteilung
Wenn aus Karnevalsspäßen Unfälle werden
Zeugen können Geschädigten helfen

Lebach, 11. Februar 2026 – In den nächsten Tagen geht es wieder hoch her. Denn in den Karnevalshochburgen haben wieder die Jecken das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Wenn man sicher gehen will, fragt man am besten vor dem Karnevalsumzug und -party seinen betreuenden Versicherungskaufmann.

„Auf den Festen der guten Laune - in Sälen, auf der Straße, in Kneipen - geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden“, wie Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), betont. „Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden - bis hin zu Verdienstausfall - zahlen soll.“

Die Karnevalsvereine sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab. Ihre Prinzen, Jungfrauen und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche, zum Beispiel wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln „was ins Auge ging". Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit ‚Wurfgeschossen’ teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen können.

Maskerade am Steuer ist verboten
Während der Karnevalstage interessiert sich die Polizei nicht nur für den Alkoholpegel. Wer als Clown, einäugiger Pirat oder Batman maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträchtigt, ist im Verkehr verboten und kann als grobe Fahrlässigkeit gelten. „Im Fall eines Unfalls können dann Versicherungen den Schadenersatz erheblich mindern“, warnt Krautkremer. „Die Vollkasko reduziert dann womöglich den Schadenersatz und die Kfz-Haftpflicht kann sogar einen Regress fordern.“

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
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Tel: 06881 - 9243690

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PressemitteilungBankschließfächer: Warum viele Wertgegenstände schlecht versichert sind Lebach, 7. Januar 2026 – Der jün...
08/01/2026

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Bankschließfächer: Warum viele Wertgegenstände schlecht versichert sind

Lebach, 7. Januar 2026 – Der jüngste Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen Buer Ende 2025 zeigte eindrucksvoll, wie unsicher Bankschließfächer trotz massiver Sicherheitsanlagen sein können. Mehr als 3.000 Fächer wurden Ende Dezember 2025 gewaltsam geöffnet, die Beute liegt Schätzungen zufolge bei über 30 Millionen Euro. Viele Betroffene hatten Werte weit oberhalb der abgesicherten Summen eingelagert – teils im sechsstelligen Bereich.

Was viele nicht wissen: „Der Inhalt eines Bankschließfachs ist in Deutschland rechtlich nicht automatisch voll versichert“, sagt Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die tatsächliche Absicherung hängt vom jeweiligen Mietvertrag des Bankschließfachs, eingeschlossenen oder optionalen Zusatzdeckungen sowie der Sicherheitslage der Bank ab. Oft umfassen die integrierten Policen lediglich 10.000 bis 20.000 Euro, in einigen Fällen auch darüber. Für hochwertigen Schmuck, Goldbestände oder Bargeld reicht dies jedoch häufig nicht aus.“

Dabei ist Bargeld besonders kritisch: Denn viele Bank , Hausrat- und Zusatzpolicen decken Bargeld nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Selbst in guten Hausratverträgen liegt die Entschädigung für Schließfächer häufig bei überschaubaren Summen zwischen ein- bis fünftausend Euro.

Kunden haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, ihre Werte besser zu schützen:

1. Höherversicherung über die Bank,
2. Deckung über die Hausratversicherung,
3. eine eigenständige Schließfachversicherung mit hohen und flexiblen Versicherungssummen.

Krautkremer und Kollegen raten deshalb dringend, bestehende Verträge zu prüfen, die tatsächlichen Werte realistisch zu dokumentieren und die Deckung an den individuellen Bedarf anzupassen. Denn auch wenn Banken verpflichtet sind, ihre Tresorräume nach technischem Standard zu sichern, führt ein Sicherheitsversäumnis nur in Ausnahmefällen zu einer weitergehenden Haftung und muss dann im Zweifelsfall langwierig gerichtlich eingeklagt werden.


Bundesverband Deutscher
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Holger Krautkremer

Sprecher
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PressemitteilungVersicherungen und Frostschäden Besondere Maßnahmen bei Minustemperaturen erforderlich Lebach, 5. Januar...
05/01/2026

Pressemitteilung
Versicherungen und Frostschäden
Besondere Maßnahmen bei
Minustemperaturen erforderlich

Lebach, 5. Januar 2026 – Schon seit Tagen friert es kräftig in Lebach. Da stellt sich für Eigentümer von Ferienwohnungen, Schrebergärten und Gartenlauben die Frage, ob man besondere Maßnahmen ergreifen muss, um Schäden zu vermeiden.

Eine oft unterschätzte Nebenfolge der einsetzenden Minustemperaturen sind zugefrorene Wasserleitungen in nicht geheizten und leer stehenden Immobilien. Denn Eis hat ein höheres Ausdehnungsvolumen als Wasser, weshalb Wasserleitungen regelrecht aufgerissen werden.

In der kalten Jahresperiode verlangen deshalb die Wohngebäude- und Hausratversicherungen in nicht ständig genutzten Wohnungen oder Häusern das Absperren der außenliegenden Wasserleitungen oder deren schützende Innenbelüftung. Schließlich verursachen frostbedingte Leitungswasserschäden jedes Jahr Kosten von 125 bis 150 Millionen Euro.

„Stellen die Versicherungen Gleichgültigkeit und Untätigkeit des Eigentümers als "Obliegenheitsverletzung" fest, können sie die Zahlung mindern“, betont Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Das wäre ziemlich ärgerlich. Sofern also noch nicht geschehen, entleert man am besten die Wasserleitungen im Ferien- oder Gartenhäuschen. Ist das Malheur des Einfrierens schon passiert, aber die Leitungen noch intakt, sollte man die Rohre bzw. die Leitungen langsam, keinesfalls abrupt, mit einem Heizkissen oder Heizlüfter erwärmen.“

Auch Autofahrer sollten bei Eis und Frost erhöhte Vorsicht walten lassen. Vor Fahrtantritt müssen die Pkw-Scheiben eisfrei sein, um einen klaren Durchblick zu erlauben. Passiert nachgewiesenermaßen aufgrund einer eingeschränkten Sicht ein Unfall, können die Kfz-Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit werten und auch hier ihre Entschädigungsleistung einschränken.


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PressemitteilungVorbereitungen auf den Winterurlaub Welche Versicherungen sind sinnvoll?Lebach, 19.12.2025 – Jahresendze...
19/12/2025

Pressemitteilung
Vorbereitungen auf den Winterurlaub
Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Lebach, 19.12.2025 – Jahresendzeit ist auch Reisezeit. Da Winterurlaube häufig aktiv mit Ski und Rodel oder im warmen Süden mit Baden, Kiten oder Surfen verbracht werden, sind Unfälle nicht völlig auszuschließen. Daher ist auch ein vorheriger Versicherungscheck ratsam.

Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) empfiehlt die Konzentration auf elementare Risiken. Am wichtigsten ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist zuständig, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet und andere verletzt werden. Unfallverursacher müssen schließlich für angerichtete Schäden haften. Eine Privathaftpflichtversicherung springt hier ein und kann fünf- bis sechsstellige Haftungssummen übernehmen.

Dagegen ist eine private Unfallversicherung für den eigenen Schaden zuständig, den man infolge eines Unfalls erlitten hat. Ihre Leistungen reichen von einem Krankenhaustagegeld bis zu einer lebenslangen Unfallrente wegen Invalidität. Schließlich kommen insbesondere beim Abfahrtski immer wieder schwerwiegende Verletzungen vor.

Auslandskrankenversicherung
Geht die Reise ins Ausland, empfiehlt sich unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken oft nicht die Behandlungskosten jenseits der Grenzen. Dann bleibt man auf hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen. Die private Auslandskrankenversicherung kostet rund 40 Euro Jahresbeitrag für die Familie und springt beispielsweise auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport für mehrere tausend Euro notwendig wird.

Urlaubspläne nicht im Internet veröffentlichen
Schon so manchen Winterurlauber erwartete eine böse Überraschung auch am Ferienende. Denn wenn man in den Sozialen Netzwerken seinen Urlaub anpreist, kann es sein, dass die verlassene Wohnung zwischenzeitlich ungebetenen Besuch von Einbrechern erhält.

„Auch offen zur Schau gestellte Heimatadressen auf dem Urlaubsgepäck können schlimme Folgen haben“, betonen Krautkremer und Kollegen. „Dann wäre das ein Fall für die Hausratversicherung, die für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommt.“

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PressemitteilungAdvent, Advent ein Feuer brennt…Vorsicht bei Weihnachtsdeko und offenen FlammenLebach, 16.12.2025 – Von ...
16/12/2025

Pressemitteilung
Advent, Advent ein Feuer brennt…
Vorsicht bei Weihnachtsdeko und offenen Flammen

Lebach, 16.12.2025 – Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde.

In der beschaulichen Weihnachtszeit wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 6.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern mit einem durchschnittlichen Schadenswert von 4.900 Euro im Einzelfall. So zahlten die Versicherer im letzten Jahr rund 31 Millionen Euro für Brandschäden. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und minutenschnell Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen.

"Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen", ermuntert Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), zu beherztem Eingreifen. „Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, - auch die Weihnachtsgeschenke.“

Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen etc.) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen und müssen vollständig entsorgt werden.

Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sogenannte "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten.

Für die viel höheren Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat. Eine Privathaftpflichtversicherung des Mieters kann hier die Ansprüche regulieren, sie sollte ohnehin in keinem Haushalt fehlen.

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PressemitteilungDiebstähle auf dem WeihnachtsmarktHausratversicherung reguliert Raubüberfälle Lebach, 12.12.2025 – Der A...
12/12/2025

Pressemitteilung
Diebstähle auf dem Weihnachtsmarkt
Hausratversicherung reguliert Raubüberfälle

Lebach, 12.12.2025 – Der Advent ist eine schöne Zeit – und eine ertragreiche für Taschendiebe und Räuber, ist Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) überzeugt. Denn täglich werden bei der Polizei verschwundene Geldbörsen und Brieftaschen gemeldet.

Ersatz gibt es tatsächlich manchmal, und zwar von der Hausratversicherung, aber nur, wenn Gewalt im Spiel war. Wurde durch einen heimlichen Diebstahl oder leichtes Entreißen nur die Unaufmerksamkeit ausgenutzt, ist von dieser Adresse jedoch nichts zu holen.

Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichen aus, damit die Hausratversicherung beim Raubüberfall für den Schadenersatz zuständig ist. Der Ersatz – nach Anzeige bei der Polizei und beim Versicherungskaufmann – ist begrenzt. Aber immerhin zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme ist auch "draußen" versichert, bei Bargeld liegt das Limit je nach Vertrag bei maximal 1.000 Euro. „Aber es ist ohnehin nicht empfehlenswert mehr Bares bei sich zu haben“, betont Holger Krautkremer.

Wer beraubt wird, sollte sich unbedingt nach Zeugen umsehen. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gibt oft die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung.

Anders sieht es bei Trickdiebstählen aus, beispielsweise wenn jemand nach einem Stand für Christstollen fragt und die Unaufmerksamkeit des Angesprochenen ausnutzt, um nach dem Portemonnaie in der Tasche zu fischen. „Diese sind in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes einer Hausratversicherung“, so Holger Krautkremer. „Oder man hat Trickdiebstähle extra in seinem Vertrag zusätzlich aufgenommen.“ Wer hier unsicher ist, sollte seinen Versicherungsvermittler kontaktieren.


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PressemitteilungRiester- und Rürup-Renten:Wer jetzt einzahlt, bekommt noch mehrZum Jahresende läuft Zulagenfrist für 202...
02/12/2025

Pressemitteilung
Riester- und Rürup-Renten:
Wer jetzt einzahlt, bekommt noch mehr
Zum Jahresende läuft Zulagenfrist für 2023 aus

Lebach, 02.12.2025 – Naturgemäß häufen sich am Jahresende Terminsachen, wie z. B. bei der Altersvorsorge, wo Riester-Sparern staatliche Zulagen im dreistelligen Bereich winken.

Wer für 2023 noch keine Zulagen bei seinem Anbieter beantragt hat, kann dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31.12. tun. „Danach ist die staatliche Förderung unwiederbringlich verloren“, warnt Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen immer wieder Untersuchungen, wonach Riester-Sparer jedes Jahr über eine Milliarde Euro an staatlichen Zuschüssen verschenken, die ihnen zustehen. Denn der Staat fördert die Altersvorsorge über die Riester-Rente mit einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro (Verheiratete: 350 Euro). Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Eltern sogar jährlich 300 Euro. Wer ältere Kinder hat, wird zusätzlich mit 185 Euro je Kind bedacht, wenn noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Und für besonders junge Riester-Sparer gibt es auch einen Anreiz: Schließen unter 25-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, einen Riestervertrag ab, erhalten sie einen einmaligen Riester-„Startbonus“ von 200 Euro. Diese staatliche Förderung wirkt wie ein Sparturbo: Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, können allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt vierstellige Summen erreichen und damit später eine höhere private Rente.

Voraussetzung für die volle Förderung aber ist, dass vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr in den Riestervertrag eingezahlt wurden. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Aber auch hier gilt eine Frist: Das Geld muss auf dem Riesterkonto noch in dem Jahr eingehen, für das später die staatlichen Zulagen beantragt und gewährt werden.

Falls man zu den Nachlässigen in Finanzsachen zählt, hilft ein so genannter Dauerzulagenantrag, den man bei seinem betreuenden Versicherungskaufmann stellen kann, sofern man eine Riesterversicherung abgeschlossen hat. Dann erfolgt die Beantragung der Zulage automatisch.

Dennoch empfehlen Krautkremer und Kollegen, zumindest einmal pro Jahr den Riestervertrag nachzuprüfen, ob man die Riesterförderung erhalten und nichts ungewollt verschenkt hat. „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt. Dann kann man auch gleich die Einzahlung vornehmen und schauen, ob sich beispielsweise an den gemachten Angaben zum Familienstatus nichts geändert hat.“

Förderung von Selbständigen
Auch Selbständige können von einer staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren und so genannte Rürup- bzw. Basis-Renten abschließen. Bei diesen muss man aber nicht wie bei den Riester-Renten einen Mindestbeitrag einzahlen, um eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Vielmehr wird die Altersvorsorge über Basis-Renten steuerlich gefördert: 2025 können Basisrenten-Sparer bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und damit ihre Steuerschuld senken. Aber wie bei den Riester-Sparern auch, müssen die Beiträge noch in diesem Jahr auf das Vorsorgekonto eingegangen sein, um sie steuerlich geltend zu machen. Also: Wer jetzt einzahlt, bekommt noch mehr.


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PressemitteilungWinterzeit ist EinbruchszeitLebach, 25. November 2025 – In der dunklen Jahreszeit haben Einbrecher Hochk...
25/11/2025

Pressemitteilung
Winterzeit ist Einbruchszeit

Lebach, 25. November 2025 – In der dunklen Jahreszeit haben Einbrecher Hochkonjunktur: Denn verwaiste Wohnungen sind leicht an dunklen Fenstern auszumachen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steigen in den Monaten Oktober bis März die Wohnungseinbrüche um 40 Prozent, im ganzen Jahr 2024 waren es rund 78.000.

In der Regel sind Einbrecher nicht sehr wählerisch. Sie nehmen alles mit, was sich schnell transportieren und leicht verkaufen lässt, wie Schmuck, Smartphones, Laptops und natürlich auch Bargeld.

„Ist man Leidtragender eines Einbruchs, kommt nur die eigene Hausratversicherung für die finanzielle Entschädigung auf“, informiert Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Sie übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen bei aufgebrochenen Fenstern und Türen und sonstigen Vandalismusschäden. In der Regel decken die Policen auch zeitweilige Übernachtungskosten ab, wenn die Wohnung so verwüstet wurde, dass sie erstmal unbewohnbar ist.“

Immerhin haben schon 75 Prozent aller Haushalte eine solche Hausratpolice abgeschlossen. „Dabei sollte die Versicherungssumme in angemessenen Zeiträumen überprüft werden. Schließlich verändert sich der Versicherungswert des eigenen Hausstands mit dazu gekauften Gütern in den Jahren“, so Holger Krautkremer.

Als Richtwert gelten 750 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche, um die richtige Versicherungssumme zu berechnen und nicht unterversichert zu sein. Einige Versicherer ermitteln ihre Leistung nur über die Quadratmeteranzahl der Wohnung. Über Details informieren die Versicherungskaufleute.

Das Einbruchrisiko lässt sich übrigens mit dem Einbau von modernen Sicherheitstechniken wie Zusatzschlössern, Bewegungsmeldern und Webcams minimieren. Untersuchungen zeigen, dass rund 40 Prozent von Einbrüchen unterbleiben, wenn die Täter nicht schnell genug in die Wohnung kommen. Helfen können auch relativ einfache Mittel: Mit Zeitschaltuhren gesteuerte Lampen und Radios können den Einbrechern signalisieren, dass sich jemand in der Wohnung befindet und sie damit abschrecken. Damit könnte die Winterzeit nicht länger als Einbruchzeit gelten.

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PressemitteilungMotorräder und Winter:Plane gefährdet den VersicherungsschutzAbstellplatz genügt, um Schadensersatz zu e...
17/11/2025

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Motorräder und Winter:
Plane gefährdet den Versicherungsschutz

Abstellplatz genügt, um Schadensersatz zu erhalten

Lebach, 17.11.2025 – Dumm, wenn man als Eigentümer eines Motorrads bei Diebstahl und Brand keine Entschädigung von der Teilkasko erhält: Dieses Loch in der Kasse droht nämlich denen, die ihre Maschine einfach mit Saisonkennzeichen unter einer Abdeckplane am Straßenrand überwintern lassen. Die Versicherungskaufleute empfehlen daher, entweder die Versicherung auch den ganzen Winter über bestehen zu lassen oder das Motorrad wegzuschaffen: in eine Garage, einen Keller oder einen umfriedeten Abstellplatz.

Denn die Mühe, die diese Unterbringung einem Dieb bereiten würde - er müsste z. B. die Garage aufbrechen oder über ein Hoftor klettern -, reicht schon aus, damit die Teilkaskoversicherung hilft. Sie würde Schäden durch Diebstahl und Brand ersetzen, ohne in der Winterpause Beiträge zu bekommen.

„Mit einigem Aufwand findet man immer einen sicheren Überwinterungsplatz, „an dem der Teilkasko-Schutz dann auflebt", meint Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Selbst bei einem nur noch geringen Wert des Motorrades kann der Vorteil sehr hoch sein. Denn wenn zum Beispiel ein umfallendes Motorrad ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, müsste der Schaden in der Versicherungs-Saisonpause aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch die private Haftpflichtversicherung würde solche Schäden nicht abdecken.


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