16/06/2026
Pressemitteilung
Mit dem Fahrrad durch den Sommer
Versicherungsschutz bei teuren Bikes checken
Lebach, 16.06.2026 – Die warmen Temperaturen locken zu ausgedehnten Fahrradtouren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Rund 50 Prozent der Fahrradunfälle gelten als Eigenschaden, also selbst verursacht und geschädigt. Dies trifft insbesondere auf E-Bikes zu, mit denen man mühelos schneller (und gefährlicher) unterwegs ist.
„Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen“, informiert Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an.“
Kinderkulanz in der privaten Haftpflicht
Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Hunderttausende gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“, empfiehlt Krautkremer. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.
Als eine Familienversicherung kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, wenn sie beispielsweise mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine sogenannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt.
Diebstahlgefahr nicht unterschätzen
Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn jährlich werden laut Polizeistatistik rund 214.000 Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Deckungsschutz für das hochwertige Fahrrad zu ergänzen.
Bei neuangeschafften teuren E-Bikes, die locker einen vierstelligen Betrag kosten, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder „Pedelecs“ mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie mit ihrem Versicherungsvermittler klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Holger Krautkremer
Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Heusweiler Straße 14
66822 Lebach
Tel: 06881 - 9243690
Mail: [email protected]