09/03/2026
Pressemitteilung
Helfen Versicherungen bei einem Meteoriteneinschlag?
Lebach, 9. März 2026 – Es war ein großes Spektakel am abendlichen Frühlingshimmel: Am Sonntag (8.3.) explodierte spektakulär ein Meteorit beim Eintritt in die Erdatmosphäre. Sein brennender Schweif war über weiten Teilen Westdeutschlands zu bestaunen. Doch der fremde Himmelskörper hinterließ nicht nur eine beeindruckende Lichterscheinung, sondern einige fußballgroße Teile schlugen auch in ein Dach eines Wohnhauses in Koblenz ein und einige Meteoritenstücke stürzten auch in Niedersachsen herunter. Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden.
Obwohl große Meteoriteneinschläge relativ selten sind – der letzte größere fand im April 2023 statt – fragen sich jetzt Wohnungseigentümer und Mieter, ob sie bei Schäden dagegen versichert sind.
Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sagt: „Standardmäßig sind solche Gefahren nicht in den Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Wenn man sich gegen Einschläge von unbemannten Himmelskörpern versichern möchte, sollte man sich dazu beraten und dies zusätzlich in die Versicherungsbedingungen aufnehmen lassen.“
Doch es gibt auch einen beruhigenden Aspekt: Verursacht ein Meteoriteneinschlag einen Brand in Haus oder Wohnung, sind diese indirekten Folgeschäden am Haus durch die Wohngebäudeversicherung und beim beweglichen Mobiliar durch die Hausratversicherung versichert. Entstehen hingegen direkte „Einschlagsschäden“ (z.B. ein Loch im Dach, eingestürzte Mauer, ohne anschließenden Brand), besteht nach Standardvertragsbedingungen meist kein Versicherungsschutz.
„Einige Versicherungstarife mit einem sogenannten Allgefahrenschutz bieten aber Bausteine mit „unklassifizierten“ oder „unbenannten Gefahren“ an“, betonen Krautkremer und Kollegen. „Darüber können ungewöhnliche Schadensursachen wie ein Meteoriteneinschlag durchaus zusätzlich abgesichert sein, je nach Versicherer und Tarif.“
Fazit: Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen hilft hier weiter oder ein abklärendes Gespräch beim Versicherungsvermittler des Vertrauens. Das wäre auch im Hinblick auf die Zunahme von Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Erdrutschen sinnvoll. Denn nur ein Zusatzschutz mit dem Namen „Elementarschaden“ bei den bestehenden Versicherungsverträgen deckt auch diese Gefahren ab.
So hätte das Himmelspektakel des verglühenden Meteoriten noch eine erhellende Folge.
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Holger Krautkremer
Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Heusweiler Straße 14
66822 Lebach
Tel: 06881 - 9243690
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