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Conexia GmbH Als Versicherungsmakler stehen uns die finanzielle Sicherheit im Schadenfall und die Vorsorrge unser

Versicherungen müssen nicht kompliziert sein.Viele Menschen haben über Jahre verschiedene Versicherungen abgeschlossen –...
22/08/2026

Versicherungen müssen nicht kompliziert sein.

Viele Menschen haben über Jahre verschiedene Versicherungen abgeschlossen – bei unterschiedlichen Gesellschaften, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für unterschiedliche Lebenssituationen.

Doch passen diese Verträge heute noch zusammen?
Gibt es unnötige Überschneidungen? Fehlt an einer wichtigen Stelle Schutz? Oder ist vielleicht bereits alles sinnvoll geregelt?

Genau hier beginnt für uns gute Beratung.

Wir schauen uns zunächst an, was bereits vorhanden ist. Wir prüfen, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht, erklären die Möglichkeiten verständlich und geben eine klare Einschätzung.

Und genauso wichtig: Wenn ein bestehender Vertrag gut ist und weiterhin passt, gibt es keinen Grund, ihn nur wegen eines Beraterwechsels zu ersetzen.

Als freier Versicherungsmakler arbeiten wir für unsere Kunden – nicht für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Unser Ziel ist deshalb nicht möglichst viel Versicherung, sondern die Absicherung, die zur persönlichen und beruflichen Situation passt.

Persönlich. Verständlich. Transparent.

Sie möchten einfach einmal wissen, ob Ihre Absicherung noch zu Ihrem heutigen Leben passt? Dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

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Klar beraten. Sicher entscheiden.

Lebach Absicherung Conexia

PressemitteilungBerufsanfänger:Altersvorsorge frühzeitig anpackenLebach, 22.08.2026 – Viele junge Erwachsene beginnen in...
22/08/2026

Pressemitteilung
Berufsanfänger:
Altersvorsorge frühzeitig anpacken

Lebach, 22.08.2026 – Viele junge Erwachsene beginnen in diesen Wochen ihre Berufsausbildung und stehen damit auch vor der Frage der richtigen Altersvorsorge. Dabei lautet die Devise: „Optionen offen halten“, sagt Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die spätere Rente ist zwar für einen 16- bis 20-Jährigen noch sehr weit hin, es lohnt sich aber trotzdem, etwas aufzubauen.“ Drei Tipps sollten junge Erwachsene beherzigen:

Erster Tipp: Zunächst ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) viel wichtiger als ‚Geld für später’, da die gesetzliche Sozialversicherung in den ersten Jahren nur eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente zahlt.

Weil sich eine private BU am derzeitigen Einkommen orientiert, bekommen aber Azubis nur eine Police mit einer niedrigen BU-Rente von i.d.R. 1.000 Euro. Daher sollte im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben werden, meinen Krautkremer und Kollegen. „Damit kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Leistung an das gestiegene Einkommen angepasst werden.“

Private Altersvorsorge und Betriebsrente
Tipp Nummer zwei: „Ab nächstem Jahr kann man mit einem Altersvorsorgedepot bis zu 540 Euro an staatlichen Zulagen jährlich erhalten“, sagt Krautkremer. „Die Zulagenhöhe hängt von den zuvor eingezahlten Eigenbeiträgen ab, ist also beitragsproportional. Hier gibt es eine Staffelung: Für jeden eingezahlten Euro gibt es einen Zuschuss von 50 % bis zu einer Summe von 360 Euro, also insgesamt 180 Euro. Für Eigenbeiträge von 1.440 bis max. 1.800 Euro legt der Staat nochmal 25 % pro eingezahltem Euro hinzu.“ Und Vorsorgende unter 25 Jahren erhalten zusätzlich noch einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Dritter Tipp: Frühzeitig nach Möglichkeiten für eine Betriebsrente erkundigen, die aus Brutto-Gehaltsanteilen gespeist wird. Auch hier winkt ein doppelter Vorteil: Die Beiträge dazu bauen nicht nur schon eine Altersvorsorge auf, sondern mindern zudem die gesetzliche Abgabenbelastung.

Weiterversicherung prüfen
Doch nicht nur Fragen zur Altersvorsorge kommen jetzt auf Azubis und Studenten zu. Auch die private Haftpflichtversicherung, die für Schäden einspringt, die man ungewollt anderen zugefügt hat, sollte geklärt werden. „Die meisten elterlichen Versicherungsverträge gelten zunächst für junge Erwachsene weiter“, beruhigt Krautkremer. „Das ist zumindest bei der Haftpflicht- und Hausratversicherung so.“ Erst mit dem Ende der ersten Ausbildung oder der Lehre ist der Vertrag der Eltern nicht mehr für die Kinder zuständig. Auch wenn man heiratet, endet die Zuständigkeit der elterlichen Versicherungsverträge. „Im Zweifel fragt man einfach den betreuenden Versicherungskaufmann, der das Kleingedruckte in den Verträgen kennt und dazu beraten kann“, ermuntern Krautkremer und die Kollegen des BVK.


Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
Heusweiler Straße 14
66822 Lebach
Tel: 06881 - 9243690

Mail: [email protected]

Passt Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihrem Leben?Das Leben verändert sich – und damit oft auch das, was wirklich abgesi...
22/08/2026

Passt Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihrem Leben?

Das Leben verändert sich – und damit oft auch das, was wirklich abgesichert werden sollte.

Neue berufliche Situationen, Familie, Immobilien oder Veränderungen im Unternehmen können dazu führen, dass bestehende Verträge nicht mehr optimal zur heutigen Situation passen.

Deshalb schauen wir nicht nur auf einzelne Versicherungen, sondern auf das Gesamtbild:

✓ Was brauchen Sie wirklich?
✓ Wo bestehen möglicherweise Lücken?
✓ Was lässt sich besser lösen?

Seit über 30 Jahren gestalten und optimieren wir individuelle Versicherungskonzepte.

Die besten Lösungen entstehen im Gespräch.

Conexia Versicherungsmakler
📍 Lebach | Saarland
📞 06881 / 92 436 90
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Versicherungscheck

Willkommen bei Conexia.Versicherungen müssen nicht kompliziert sein. Gute Beratung beginnt für uns damit, zuzuhören und ...
22/08/2026

Willkommen bei Conexia.

Versicherungen müssen nicht kompliziert sein. Gute Beratung beginnt für uns damit, zuzuhören und zu verstehen, was Ihnen wirklich wichtig ist.

Seit über 30 Jahren gestalten und optimieren wir individuelle Versicherungskonzepte für Ärzte, Apotheker, Unternehmer und anspruchsvolle Privatkunden.

✓ Ein persönlicher Ansprechpartner
✓ Freie Auswahl passender Lösungen
✓ Klartext statt Fachchinesisch
✓ Digital oder persönlich vor Ort

Denn wir sind überzeugt: Die besten Lösungen entstehen im Gespräch.

Conexia Versicherungsmakler
Mehr als versichert – wirklich geschützt.

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Versicherungen Ärzte Apotheker Unternehmer

PressemitteilungWassersport im SommerurlaubVersicherungen schützen vor dem finanziellem AbsaufenLebach, 16.07.2026 – Vie...
16/07/2026

Pressemitteilung
Wassersport im Sommerurlaub
Versicherungen schützen vor dem finanziellem Absaufen

Lebach, 16.07.2026 – Viele Urlauber zieht es in der Ferienzeit mit Hausbooten, Segelschiffen oder Motoryachten aufs Wasser. Beim Ritt über die Wellen vergessen aber viele, wie teuer diese Seefahrzeuge sind und dass in ihrer Benutzung nicht unerhebliche Gefahren lauern. Hier bieten spezielle Versicherungen Schutz vor dem finanziellen Absaufen.

„Im Wassersportbereich sind drei Versicherungen besonders wichtig. Die Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherung sowie die Skipperhaftpflichtversicherung“, sagt Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Der Versicherungsumfang kann dabei erheblich variieren.“

Bootshaftpflichtversicherung
Yachten können bei An- und Ablegemanövern andere Personen verletzen. Als Bootseigner und -charterer haftet man unbegrenzt mit dem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die einem anderen in Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch des Bootes zugefügt werden, seien es nun Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Zudem sind Schäden dieser Art nur im beschränkten Umfang über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. In vielen Ländern, wie z. B. in Italien, Spanien und den Niederlanden, ist außerdem eine Bootshaftpflichtversicherung obligatorisch.

Skipperhaftpflichtversicherung
Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist für Bootseigner in der Regel bereits in der Bootshaftpflichtversicherung enthalten. Sollten Freizeitkapitäne jedoch nur im Sommerurlaub eine Yacht chartern, ist es ratsam, vorher eine Skipperhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern. Diese Versicherung deckt in der Regel Regressansprüche gegenüber dem Skipper ab. „Ähnlich der Bootshaftpflichtversicherung empfehlen sich Versicherungssummen von mindestens 5 Millionen Euro und mehr“, informiert Holger Krautkremer.

Bootskaskoversicherung
Bereits ein missglücktes Ab- und Anlegemanöver kann für Bootseigner und Charterer enorme finanzielle Folgen haben, z.B. wenn die Bordwand eine große und unansehnliche Delle erhält. Deshalb ist es wichtig, sich mit einer Bootskaskoversicherung gegen Schäden an der eigenen Yacht, deren Ausrüstung und Inventar zu versichern. Zudem sollten auch Transporte sowie das Slippen, Kranen und der Aufenthalt im Winterlager oder in einer Werft mitversichert sein. Außerdem sollte darauf geachtet werden, ob Beiboote und Trailer mitversichert sind oder ob eine kostenpflichtige Zusatzversicherung hierfür notwendig ist.

„Die Versicherungssumme sollte sich immer am Wert des Bootes orientieren. Eine Unterversicherung beispielsweise durch den Einbau einer neuen teuren Ausrüstung sollte vermieden werden“, betont Holger Krautkremer.

Noch ein Tipp zum Boottransport: Anhänger mit denen Boote ins Wasser gebracht oder wieder augeslippt werden, sind zulassungsfrei und i.d.R. mitversichert. Werden sie jedoch für Wohnungsumzüge oder den Transport von Küchengeräten zweckentfremdet, erlischt der Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls oder Schadens muss dann alles aus dem privaten Budget bezahlt werden.

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Heusweiler Straße 14
66822 Lebach
Tel: 06881 - 9243690

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PressemitteilungBeginn der SommerferienGeschützt reisenWelche Versicherungen wichtig sind Lebach, 26.06.2026 – Viele fre...
26/06/2026

Pressemitteilung
Beginn der Sommerferien

Geschützt reisen
Welche Versicherungen wichtig sind

Lebach, 26.06.2026 – Viele freuen sich auf den Beginn der Ferienzeit. Sie verspricht Erlebnisse und Erholung. Doch damit diese Zeit die schönste des Jahres wird, sollten Urlauber, bevor sie ihre Reise antreten, einen kurzen Versicherungscheck durchführen. „Wenn die Reise ins Ausland geht, ist die wichtigste Versicherung die Auslandskrankenversicherung“, informiert Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Sie übernimmt die Kosten bei einer Erkrankung außerhalb Deutschlands und kostet zirka 20 bis 30 Euro Jahresbeitrag für die ganze Familie.“

Haftpflichtversicherung notwendig
Unverzichtbar ist ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die man unbeabsichtigt anderen zufügt, beispielsweise, wenn man als Mountainbiker versehentlich Wanderer anfährt. Diese Versicherung ist meist für einen nur zweistelligen Betrag im Jahr zu haben und schützt vor Ansprüchen anderer - und zwar nicht nur im Urlaub. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen und einen Deckungsschutz von pauschal mindestens 25 Millionen Euro haben.

Versicherungsschutz für Autofahrer
Sollte die Reise mit dem Auto ins Ausland gehen, ist die Mitnahme der „Weißen Karte“ sehr empfehlenswert. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis und nützt nur, wenn sie noch gültig ist. In manchen Ländern außerhalb der EU, ist sie sogar vorgeschrieben und vermeidet nach einem Unfall ärgerliche Bürokratie.

Dazu packt man am besten auch den ebenfalls kostenlos im Internet erhältlichen „Europäischen Unfallbericht“ mit einer Übersetzungshilfe des jeweiligen Reiselandes ein, der ein genaues Unfallprotokoll ermöglicht. „Wegen vieler abweichender Verfahren in anderen Ländern sollte man nach einem Unfall den Zentralruf der deutschen Autoversicherer kontaktieren“, sagt Krautkremer. Aus dem Ausland erreicht man diesen unter Tel. 0049-40-300 330 300. Immerhin passieren aufgrund des höheren ortsfremden Reiseverkehrs im Sommer mehr Kfz-Unfälle.

Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen
Ein Dutzend Versicherungsverträge können für den Urlaub eine Rolle spielen, aber meist sind nur zwei oder drei wirklich wichtig. Zum Beispiel liefert die Hausratversicherung bereits einen Grundschutz, denn ihre Außenwirkung gilt auch bei einem Raubüberfall.

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hohe Kosten eines Rechtsstreits abmildern, wenn der teure Urlaub ein juristisches Nachspiel wegen etwaiger Reisemängel haben sollte. Diese Versicherung beschränkt sich ebenfalls nicht auf den Urlaubsaufenthalt und leistet bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag, u. a. auf der Arbeit, im Verkehr oder bei Mietstreitigkeiten. Hat man Fragen zu Details, lässt man sich am besten persönlich von dem/der Versicherungsvermittler/in beraten.

Vorsicht bei Paketen
Zu Angebotspaketen geschnürte spezielle Urlaubsversicherungen enthalten oft Unsinn. So ist eine Urlaubshaftpflichtversicherung überflüssig, wenn die Familie schon eine Haftpflichtversicherung hat. Die Reisegepäckversicherung ist nur dann wirklich gut, wenn sie den Wert der gesamten mitgenommenen Sachen umfasst.

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
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PressemitteilungMit dem Fahrrad durch den SommerVersicherungsschutz bei teuren Bikes checkenLebach, 16.06.2026 – Die war...
16/06/2026

Pressemitteilung
Mit dem Fahrrad durch den Sommer
Versicherungsschutz bei teuren Bikes checken

Lebach, 16.06.2026 – Die warmen Temperaturen locken zu ausgedehnten Fahrradtouren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Rund 50 Prozent der Fahrradunfälle gelten als Eigenschaden, also selbst verursacht und geschädigt. Dies trifft insbesondere auf E-Bikes zu, mit denen man mühelos schneller (und gefährlicher) unterwegs ist.

„Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen“, informiert Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an.“

Kinderkulanz in der privaten Haftpflicht
Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Hunderttausende gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“, empfiehlt Krautkremer. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.

Als eine Familienversicherung kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, wenn sie beispielsweise mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine sogenannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt.

Diebstahlgefahr nicht unterschätzen
Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn jährlich werden laut Polizeistatistik rund 214.000 Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Deckungsschutz für das hochwertige Fahrrad zu ergänzen.

Bei neuangeschafften teuren E-Bikes, die locker einen vierstelligen Betrag kosten, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder „Pedelecs“ mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie mit ihrem Versicherungsvermittler klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
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PressemitteilungWM: Von Fanjubel auf Autobahnen ist abzuraten Versicherungen und Alkohol sind unverträglich  Lebach, 08....
08/06/2026

Pressemitteilung
WM: Von Fanjubel auf Autobahnen ist abzuraten
Versicherungen und Alkohol sind unverträglich

Lebach, 08.06.2026 Am 11. Juni startet die Fußball-WM und wie bei den vorherigen Turnieren werden viele Fans ihre Begeisterung mit Fahnen am Auto zeigen. Das kann jedoch Risiken bergen: „Löst sich eine Autofahne und verursacht Schäden oder verletzt Personen, greift die Kfz Haftpflicht“, erklärt Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Begünstigt die Befestigung jedoch einen Diebstahl aus dem Fahrzeug, kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen oder verweigern.

Besonders kritisch ist Beflaggung auf Autobahnen: Durch hohe Geschwindigkeiten können Fahnen abbrechen und andere gefährden. Fahrten mit Fahnen können als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und entsprechend dann die Kfz-Versicherungen ihre Entschädigungsleistungen kürzen.

Auch Alkohol wird schnell zur Kostenfalle. „Bei Unfällen können Versicherer von alkoholisierten Fahrern bis zu 5.000 Euro zurückfordern, wenn Alkohol unfallursächlich war“, so Holger Krautkremer. „Zudem kann die Kaskoversicherung Leistungen mindern, und je nach Promille drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Auch private Unfallversicherungen können Leistungen verweigern, wenn Unfälle auf Alkohol- oder Drogeneinfluss zurückzuführen sind.“

Risiken bei Fanfeiern
Bei Public Viewings nutzen Diebe oft die Unaufmerksamkeit von Fans. Ersatz gibt es nur bei bestehender Hausratversicherung mit Außenversicherung – meist bis etwa 1.000 Euro. „Voraussetzung ist jedoch Raub, z. B. unter Androhung von Gewalt“, informiert Holger Krautkremer, „einfacher Diebstahl ist nicht abgedeckt. Und eine Versicherungsleistung kann man nur erwarten, wenn der Raub bezeugt und eine polizeiliche Anzeige gestellt wurde.“

Kommt es zu einem Unfall bei Feierlichkeiten, leistet eine private Unfallversicherung – vorausgesetzt, es lag keine Alkoholisierung vor. Bei dauerhaften Schäden können auch Kosten für Wohnungsumbau, Pflege oder Umschulung abgedeckt sein.

Verursacht jemand unbeabsichtigt einen Schaden, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung die Kosten. Hat der Verursacher keine, kann unter Umständen die eigene Haftpflichtversicherung einspringen, wenn sie eine sogenannte Forderungsausfalldeckung im Vertrag eingeschlossen hat. Bei Detailfragen helfen die Versicherungskaufleute weiter.

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Holger Krautkremer

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PressemitteilungZur Zeckensaison Unfallversicherungen prüfenTipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordernLebach,...
29/05/2026

Pressemitteilung
Zur Zeckensaison Unfallversicherungen prüfen
Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern

Lebach, 29.05.2026 – Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie z. B. Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen.

Darauf macht Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.

Abgesehen von einigen spezialisierten Versicherungen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zeckenbissen als Unfälle anerkennen, klammert sich das Gros der Anbieter bisher an die traditionelle Unfalldefinition, wonach ein "plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis" Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss nicht. Die Folge: Weder bei der Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.

Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Vertragsumstellung auf neuere Bedingungen fordern, empfiehlt Holger Krautkremer. Denn Infektionen mit lebenslangen Krankheitsfolgen können teure Umstellungen der Lebensführung erzwingen. Besonders Familien sollten darauf achten, dass ihre Unfallversicherungen auch Zeckenbisse als Unfälle im Versicherungsschutz eingeschlossen haben.

Der Nachweis muss durch eine gesonderte ärztliche Feststellung erfolgen, die dann gegenüber der Versicherung als Unfalltag gilt. Auch sollten Versicherte ihre Verträge auf den Einschluss von sogenannten Assistance-Leistungen überprüfen. Diese beinhalten Haushaltshilfen und Dienstleistungen, wenn man aufgrund eines Unfalls so schwer geschädigt worden ist, dass die Verrichtung alltäglicher Aufgaben nicht selbst bewältigt werden kann. Zudem gibt es Tarife, die Krankenhaustagegeld zahlen, wenn eine stationäre Behandlung notwendig geworden ist. Zu den einzelnen Tarifdetails befragt man am besten den Versicherungsvermittler/in seines Vertrauens.

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Holger Krautkremer

Sprecher
des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
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PressemitteilungVorsicht bei Versicherungstipps von Künstlicher Intelligenz Verbraucher sollten Empfehlungen stets prüfe...
27/05/2026

Pressemitteilung
Vorsicht bei Versicherungstipps von Künstlicher Intelligenz
Verbraucher sollten Empfehlungen stets prüfen und fachlich absichern

Lebach, 27. Mai 2026 – Immer mehr Verbraucher nutzen Künstliche Intelligenz (KI), um sich über Versicherungen zu informieren oder passende Tarife zu finden. Doch Experten warnen: Wer ungeprüft auf KI-generierte Tipps vertraut, riskiert falsche Entscheidungen, fehlende Absicherung und mögliche finanzielle Nachteile.

KI-Systeme analysieren zwar große Datenmengen und können komplexe Sachverhalte einfach erklären. Doch sie verfügen nicht über eine rechtliche Zulassung zur Beratung und berücksichtigen oft keine individuellen Lebenssituationen und Vertragsdetails. Besonders bei Fragen zu Versicherungsbedarf, Leistungen oder Kündigungsfristen kann dies zu fehlerhaften Empfehlungen führen, mit zum Teil fatalen finanziellen Folgen.

„Künstliche Intelligenz kann zwar eine wertvolle Orientierung bieten, ersetzt aber keine persönliche und rechtssichere Beratung“, betont Holger Krautkremer, Sprecher des Bezirks Saarland im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Verbraucher sollten KI-Auskünfte immer kritisch hinterfragen, Informationen vergleichen und im Zweifel einen unabhängigen Versicherungsvermittler kontaktieren.“

Holger Krautkremer und Kollegen raten deshalb, vor Vertragsabschlüssen folgende Punkte zu beachten:

• KI-Tipps immer mit offiziellen Informationen des Versicherers abgleichen.
• Angebote nicht allein auf automatischen Empfehlungen abschließen
• Individuelle Beratung durch Versicherungsexperten in Anspruch nehmen, insbesondere bei komplexen biometrischen Policen wie Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen

So können KI-Anwendungen ein Hilfswerkzeug sein – und nicht eine riskante Entscheidungsgrundlage.


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