Versicherungsmakler Jürgen Bähr

Versicherungsmakler Jürgen Bähr Für die ganz persönliche Beratung in Ihrer Nähe stehe ich mit dem Wissen und der Erfahrung aus über 28 Jahren Berufstätigkeit zur Verfügung.

Kfz-Haftpflichtversicherungen: Preise wegen Corona bis zu elf Prozent unter Vorjahr- Teilkasko- und Vollkaskoversicherun...
18/09/2020

Kfz-Haftpflichtversicherungen: Preise wegen Corona bis zu elf Prozent unter Vorjahr

- Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen für Pkw preislich stabiler

- Kfz-Haftpflichtbeiträge erreichen Ende November Tiefstpreise

Kfz-Haftpflichtversicherungen sind günstiger als vor einem Jahr. Verbraucher zahlen aktuell im Schnitt 8,7 Prozent weniger als im August 2019. Im Juli dieses Jahres lag der durchschnittliche Beitrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sogar knapp elf Prozent unter dem des Vorjahres.

Ein möglicher Grund für das niedrigere Preisniveau im Jahr 2020 ist die Corona-Krise. Aufgrund der Ausgangs- und Reisebeschränkungen ging das allgemeine Verkehrsaufkommen und damit die Unfallhäufigkeit zurück. Die Gewinne der Versicherer durch weniger regulierte Schäden könnten sich positiv auf die Versicherungsbeiträge ausgewirkt haben.
Unabhängig vom Vorjahresvergleich erreichen die absoluten Beiträge für Kfz-Haftpflichtversicherungen jedes Jahr im August ihren Höchststand. Bis zum November fallen die Preise wieder.

Versicherer versuchen neben den Leistungen auch durch attraktive Preise wechselwillige Kunden zum Stichtag am 30.11. zu gewinnen. Spätestens nach dem Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherungen ziehen die Preise dann wieder an.

Verbraucher, die Fragen zu ihrer Kfz-Versicherung haben, erhalten von mir an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail.

Die bei Dieben beliebteste Automarke war 2019 nach Stückzahl erneut VW, nach der Häufigkeit pro 1.000 kaskoversicherte P...
14/09/2020

Die bei Dieben beliebteste Automarke war 2019 nach Stückzahl erneut VW, nach der Häufigkeit pro 1.000 kaskoversicherte Pkw wiederum Ford (USA).

Dies zeigt der am Donnertag vom GDV vorgestellte „Autodiebstahlreport 2020“.

Die höchste Diebstahlrate (je 1.000 kaskoversicherte Fahrzeuge) wird für das BMW-Modell „X6“ der zweiten Generation ausgewiesen.

Wie unwettergefährdet ist Ihr Haus? – Haben Sie an die Elementargefahrenversicherung gedacht?Die meisten Hausbesitzer un...
11/09/2020

Wie unwettergefährdet ist Ihr Haus? – Haben Sie an die Elementargefahrenversicherung gedacht?

Die meisten Hausbesitzer und Mieter haben nur eine eher diffuse Vorstellung des Naturgefahren-Potenzials an ihrem Standort. Der vom Versicherer-Gesamtverband GDV aufgesetzte „Naturgefahren-Check“ vermittelt ihnen nun einen konkreteren Eindruck davon, wie kostspielig und schwerwiegend Schäden durch Starkregen oder Sturm und Hagel in der jüngeren Vergangenheit in der jeweiligen Lage ausfielen. Zudem lässt sich das Hochwasserrisiko in Erfahrung bringen.

Auf der Seite www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/naturgefahren-check muss lediglich die Postleitzahl eingetragen werden, um die folgenden, aus Versicherungsfällen generierten Daten für 2019 zu erhalten: Zahl der Schäden im Bundesland, die teuersten Schäden durch Starkregen oder Sturm/Hagel an einem Einfamilienhaus in der Region und eine Hochwasser-Gefahreneinschätzung für Gebäude im betreffenden Postleitzahlengebiet. Die Informationen sollen Anhaltspunkte für Schutzmaßnahmen, die Bauplanung und optimalen Versicherungsschutz liefern. Noch immer haben viele Hausbesitzer keine Elementargefahrenversicherung für ihr Gebäude und ihren Hausrat abgeschlossen und stehen daher im Falle des Falles „im Regen“.

…Was wird nun gezahlt?Hier dann noch einige Fakten, auch um zu zeigen warum ein Berufsunfähigkeitsschutz nicht billig se...
09/09/2020

…Was wird nun gezahlt?

Hier dann noch einige Fakten, auch um zu zeigen warum ein Berufsunfähigkeitsschutz nicht billig sein kann. In unserem Fall war der Versicherungsbeginn vor knapp fünf Jahren.

Klar ist auch, egal wie viel Geld fließt, seine Gesundheit bekommt er dadurch nicht zurück. Auf der anderen Seite ist aber hier zumindest die finanzielle Sorge für die Familie, und die Sicherung der laufenden Kosten damit erledigt.

…Suchen Sie sich Hilfe – medizinisch und auch sonstWas uns dieser Fall sehr gut vor Augen führt - Das sind mehrere Punkt...
08/09/2020

…Suchen Sie sich Hilfe – medizinisch und auch sonst

Was uns dieser Fall sehr gut vor Augen führt - Das sind mehrere Punkte.
Zum einen kann sich wohl niemand davon freisprechen von Krankheiten oder Beschwerden betroffen zu sein. Dabei spielt es überhaupt gar keine Rolle, ob es psychische, psychosomatische oder körperliche Beschwerden sind. Manchmal ist es gar nicht so einfach auseinander zu halten.

Was er aber auch zeigt: Suchen Sie sich nicht nur medizinische Hilfe. Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten oder auch ihrem Berater. Wenn sie nicht die Kraft haben sich um berechtigte Leistungen aus bestehenden Versicherungen zu kümmern, dann suchen Sie sich auch hierfür bitte Hilfe. Vielleicht hätte unser Beispiel hier in den letzten anderthalb bis zwei Jahren einige Sorgen (zumindest Sorgen finanzieller Art) weniger gehabt, wenn die Berufsunfähigkeitsrente schon vor einigen Monaten anerkannt worden wäre.

Auch wenn das Thema Psyche, psychosomatische Beschwerden und Depressionen immer noch ein großes Tabuthema sind, suchen Sie sich Hilfe und sprechen Sie auch in solchen Situationen offen mit ihrem Berater. Ich zumindest für meinen Teil helfe dabei gern und biete meine Unterstützung auch für die Leistungsanträge an. Solange ich aber von der Erkrankung und den Beschwerden nichts weiß, kann ich tatsächlich auch nicht helfen.

Was wird nun gezahlt?

Fortsetzung folgt…

…Also schrieb ich dem Kunden:„Lieber Herr X,anscheinend ist es mir auch in den letzten Stunden der Beratung nicht gelung...
06/09/2020

…Also schrieb ich dem Kunden:

„Lieber Herr X,

anscheinend ist es mir auch in den letzten Stunden der Beratung nicht gelungen, Ihnen die Wichtigkeit einer Absicherung der Arbeitskraft deutlich zu machen. Vielleicht mein Fehler, vielleicht passiert Ihnen aber die nächsten Jahrzehnte wirklich nichts. Dann haben Sie natürlich das Geld für die Berufsunfähigkeitsversicherung gespart. Wenn diese Entscheidung für sie nun final getroffen ist, dann sind Sie bitte so freundlich und bestätigen mir das ganz kurz per E-Mail oder auf dem Postweg. Mir reicht dabei ein Zweizeiler: „auch nach der Beratung zu dem Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit habe ich mich dazu entschieden hier keine Absicherung zu treffen und trage das Risiko bewusst allein. Vielen Dank und eine schöne Woche.“

Danach passierte eine ganze Weile gar nichts, irgendwann rief Herr X dann doch an und entschied sich für eine Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit. Aus diesen 2.500 € damaliger Monatsrente sind durch Dynamiken mittlerweile knapp 3.500 € Rente geworden.

Vor einigen Tagen erreichte mich dann eine E-Mail, übrigens der erste wirkliche Kontakt seit längerem wieder (bis auf jährlich Abstimmung der BU und KT Beträge) mit folgendem Text:

„…die Alte Leipziger hat mir gestern eine Leistungszusage für die BU geschickt, muss ich noch etwas tun?“

Fortsetzung folgt…

…„Ich bin doch nur im Büro…, was soll mir denn schon passieren.“Nun finde ich persönlich diese Haltung genauso unpassend...
05/09/2020

…„Ich bin doch nur im Büro…, was soll mir denn schon passieren.“

Nun finde ich persönlich diese Haltung genauso unpassend, wie das „mit dem Sargdeckel klappern“ einige Berater. Extreme Ansichten sind nie gut, da macht die Versicherungswirtschaft keine Ausnahme.

Nachdem wir uns einige Zeit über die Arbeitskraft und auch vor allem über die Ursachen zur Berufsunfähigkeit unterhalten haben, lässt er sich irgendwann zu einer weitergehenden Beratung „überreden“. Wir schauen also Tarife an, berechnen Versorgungslücken und ermitteln die richtige Rentenhöhe. Nach einigen weiteren Stunden Beratung in den nächsten Tagen, wird er mir irgendwann schreiben: „Ich glaube weiter, mein Risiko für eine Berufsunfähigkeit ist so klein, was soll mir im Büro schon passieren.“

Was habe ich falsch gemacht?

Ist es mir nicht gelungen dem Kunden die Versorgungslücke vernünftig aufzuzeigen? War ich zu zögerlich, weil ich eben dieses „mit dem Sargdeckel klappern“ nicht machen wollte? Ich kann mich gut erinnern, wie ich damals lange überlegt habe was ich nun tue. Natürlich hätte ich das Mandat auch für die Krankenversicherung komplett kündigen können, ich hätte es weiter mit Argumenten versuchen können, aber irgendwie war ich mit der Situation unzufrieden.

Also schrieb ich dem Kunden:

Fortsetzung folgt…

„Ich bin doch nur im Büro…, was soll mir denn schon passieren.“ – und zack fließen 42.000 € RenteDie Berufsunfähigkeit r...
04/09/2020

„Ich bin doch nur im Büro…, was soll mir denn schon passieren.“ – und zack fließen 42.000 € Rente

Die Berufsunfähigkeit rückt zwar immer weiter in den Fokus, gerade junge Menschen machen sich durch aus immer mehr Gedanken. Diese überlegen sich schon bei dem Einstieg in den Beruf, was sie denn tun sollten, falls sie nicht mehr arbeiten können. Die Entwicklung von „mir passiert schon nichts“ hinzu „ich kümmere mich zumindest mal grundsätzlich um eine Absicherung“ ist durchaus positiv. Einen Leistungsfall aus den letzten Wochen möchte ich hier einmal etwas genauer beleuchten.

Vor einigen Jahren habe ich auch einen solchen Kunden in der Beratung gehabt. Ein gutverdienender Angestellter, steht mitten im Leben, plant langfristig eine Familie (aber jetzt noch nicht) und landet bei mir mit Fragen zu seiner bereits bestehenden Krankenversicherung. Nachdem diese beantwortet sind frage ich, warum ihn sein bisherige Berater nicht auf das Thema Berufsunfähigkeit angesprochen hat.

Die Antwort kommt spontan und überzeugt, und er sagt:
„Ich bin doch nur im Büro…, was soll mir denn schon passieren.“

Fortsetzung folgt…

Versicherungsombudsmann zieht erste BilanzSeit gut einem Jahr vermittelt Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schlu...
24/08/2020

Versicherungsombudsmann zieht erste Bilanz

Seit gut einem Jahr vermittelt Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier mit seinem Team bei Unstimmigkeiten zwischen Versicherern und Kunden. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht übernahm die Führung der Streitschlichtungsstelle von Prof. Dr. Günter Hirsch.

Im Fachmagazin procontra zog er nun eine erste Bilanz. Eine Erkenntnis ist die „erfreulich geringe“ Anzahl von Beschwerden über freie Vermittler. Auf sie entfielen von den insgesamt rund 17.500 eingegangenen Beschwerden lediglich 260, also etwa 1,5 Prozent. Zudem hob Schluckebier hervor, dass die Vermittler sich „durchweg kooperativ“ verhalten.

Häufiger hat er mit ihnen ohnehin in einer anderen Rolle zu tun: „In vielen Fällen vertreten Vermittler den Beschwerdeführer bei Beschwerden gegen das Unternehmen.“

Der Ombudsmann fungiert als unabhängige und kostenfreie Anlaufstelle für Versicherte, die sich ungerecht behandelt fühlen. Im Zuge einer außergerichtlichen Streitbeilegung kann er Versicherer bei Streitwerten bis 10.000 Euro zur Leistung verpflichten.

Stehen Rentnern mehrere Nullrunden ins Haus?Gerade gab es zum 1. Juli noch mal einen kräftigen Aufschlag: Um 3,45 Prozen...
21/08/2020

Stehen Rentnern mehrere Nullrunden ins Haus?

Gerade gab es zum 1. Juli noch mal einen kräftigen Aufschlag: Um 3,45 Prozent wurde die Rente im Westen angehoben, im Osten stieg sie sogar um 4,2 Prozent.

Doch nun könnte der gesetzlichen Altersversorgung durch die Corona-Rezession eine längere Durststrecke bevorstehen. Eine Schätzung der Deutschen Rentenversicherung geht für das kommende Jahr von einer Nullrunde für Westrentner aus – der ersten seit 2010 –, während Ostrentner einen eher homöopathischen Zuschlag von 0,7 Prozent erwarten können.

Experten wie der Freiburger Professor Bernd Raffelhüschen prognostizieren, dass eine Erhöhung nicht nur im nächsten, sondern auch im übernächsten Jahr ausbleiben könnte, „wenn sich der Wachstumseinbruch noch lange hinzieht“.

Langfristig wird das Rentenniveau ohnehin sinken, da die Zahl der Beitragszahler stetig ab- und die der Rentenempfänger zunimmt.

Wer sich im Ruhestand nicht deutlich einschränken will, sollte deshalb privat und/oder betrieblich vorsorgen. Dazu stehen verschiedene Wege offen, von denen einige von staatlicher Seite gefördert werden.

Der persönliche Finanzberater hat den Überblick und hilft gern weiter.

Über 2.000 Euro Eigenanteil für die stationäre Pflege Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für eine statio...
17/08/2020

Über 2.000 Euro Eigenanteil für die stationäre Pflege

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für eine stationäre Pflege sind seit drei Jahren gleichgeblieben.

Aktuelle Statistiken der Ersatzkassen zeigen, dass dagegen der Eigenanteil der Pflegebedürftigen um über zehn Prozent gestiegen ist. Im bundesdeutschen Durchschnitt liegt er inzwischen für Pflegebedürftige des Pflegegrades zwei bis fünf erstmals über 2.000 Euro im Monat. In sechs Bundesländern ist der Eigenanteil sogar noch höher.

Seit dem Jahr 2017 sind die Leistungen der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung (SPV) für die stationäre Pflege gleich geblieben.

Der Pauschalbetrag für die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlung im Pflegeheim beträgt bei Pflegegrad

• eins 125 Euro,
• zwei 770 Euro,
• drei 1.262 Euro,
• vier 1.775 Euro und bei
• fünf 2.005 Euro.

Gesamtkosten für eine stationäre Pflege im Schnitt bis 4.020 Euro.

Wie aus aktuellen Statistiken des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK) hervorgeht, reichen diese Leistungen der SPV jedoch bei Weitem nicht, um die tatsächlichen Kosten einer stationären Pflege abzudecken.

Insgesamt kostete Mitte 2020 die stationäre Pflege zwischen 2.244 Euro und 4.020 Euro, wenn man die Leistungen der SPV und die durchschnittlichen Eigenbeteiligungen der Versicherten im Bundesdurchschnitt je nach Pflegegrad betrachtet.

Die finanzielle Eigenbelastung der Betroffenen mit Pflegegrad zwei bis fünf betrug am 1. Juli 2020 bundesweit durchschnittlich 2.015 Euro pro Monat. Das sind 6,6 Prozent mehr als vor einem Jahr. Bei Pflegegrad eins waren es 2.319 Euro.

Die Eigenbelastung können Sie mit einer Pflegversicherung privat absichern. Vereinbaren Sie dafür mit mir einen Beratungstermin!

Ein Fahrzeugführer, der in eine Parkbucht einfährt und dabei die geöffnete Tür eines in der Nachbarbucht stehenden Autos...
01/08/2020

Ein Fahrzeugführer, der in eine Parkbucht einfährt und dabei die geöffnete Tür eines in der Nachbarbucht stehenden Autos rammt, haftet in der Regel aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. März 2020 hervor (I-1 U 101/19).

Der Kläger hatte in einem Parkhaus die Beifahrertür seines Personenkraftwagens zur Hälfte geöffnet, als der Beklagte mit seinem Fahrzeug in die Nachbarbucht einfuhr und dabei die Tür rammte.

Für den Unfall hielt er ausschließlich den Einparkenden für verantwortlich. Denn dieser sei forsch in die Parkbucht gefahren, ohne auf die geöffnete Tür zu achten.
Der Beklagte trug hingegen vor, dass die Beifahrertür des klägerischen Fahrzeugs plötzlich weit geöffnet worden sei, ohne dass dessen Fahrer auf den übrigen Verkehr geachtet habe.

Haftung aus Betriebsgefahr des Pkw

Weil man sich nicht einigen konnte, landete der Fall vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dort mussten beide Fahrzeughalter Federn lassen.

Nach Ansicht des Gerichts konnte ein Verschulden des Beklagten zwar nicht festgestellt werden. Der Unfall sei für ihn aber nicht unabwendbar gewesen. Denn er hätte bei genügender Aufmerksamkeit rechtzeitig erkennen können, dass die Beifahrertür des klägerischen Fahrzeugs leicht geöffnet gewesen war.

Ein Idealfahrer hätte angesichts der Situation erwogen, dass sich noch eine Person auf dem Beifahrersitz befinden könnte, welche die Tür jeden Moment weiter öffnen würde. Der Beklagte hafte daher auf jeden Fall aus der Betriebsgefahr seines Personenkraftwagens.

Adresse

Zum Schlegel 4
Laubach
35321

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