05/01/2024
Photovoltaikanlagen und Steuer – was gilt ab 2023?
Welche Photovoltaikanlagen sind gem. § 3 Nr. 72 EStG begünstigt?
Folgende Photovoltaikanlagen sind gem. § 3 Nr. 72 EStG begünstigt:
PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kW (peak)
PV-Anlagen auf Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bis zu 15 kW (peak) je Wohneinheit
PV-Anlagen auf gemischt genutzten Immobilien bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit
PV-Anlagen auf nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden bis zu 30 kW (peak)
PV-Anlagen auf Gewerbeimmobilien mit mehreren Gewerbeeinheiten bis zu 15 kW (peak) je Gewerbeeinheit
Die Installation von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) einschließlich deren Stromspeicher keine Umsatzsteuer mehr an. Es kommt dann der Nullsteuersatz zur Anwendung.
Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.