09/09/2026
Der eigene Klassiker steht beim Händler zum Verkauf und plötzlich ist der Betrieb insolvent. Was passiert jetzt mit dem Auto?
Grundsätzlich verliert ihr euer Eigentum dadurch nicht. Trotzdem kann die Situation schnell kompliziert werden, denn gegenüber dem Insolvenzverwalter muss nachgewiesen werden können, wem das Fahrzeug tatsächlich gehört.
Noch schwieriger kann es werden, wenn ein Klassiker bereits bezahlt wurde, aber noch beim Händler steht.
Oldtimer-Rechtsanwalt Michael Eckert erklärt im OCC Magazin, worauf Käufer und Verkäufer achten sollten und wie ihr euch bereits vor dem Verkauf über einen Händler absichern könnt.