18/10/2026
👨👩👧👦 Zwei Kinder in Betreuung? Bis zu 9.600 € jährlich absetzen!
Seit dem Steuerjahr 2025 sind 80 % der begünstigten Betreuungskosten absetzbar – maximal 4.800 € pro Kind.
➡️ 2 Kinder: bis zu 9.600 €
➡️ 3 Kinder: bis zu 14.400 €
➡️ 4 Kinder: bis zu 19.200 €
Dafür müssen mindestens 6.000 € eigene begünstigte Betreuungskosten pro Kind anfallen. Jedes Kind wird einzeln gerechnet.
✅ Grundsätzlich unter 14 und im eigenen Haushalt
✅ Rechnung/Gebührenbescheid und unbare Zahlung
❌ Essensgeld zählt nicht mit
➖ Erstattungen und steuerfreie Zuschüsse berücksichtigen
💡 Absetzen bedeutet: Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt. Die genannten Summen sind keine Auszahlung.
Bei bestimmten Behinderungen gilt die Altersgrenze nicht. Bei getrennten Eltern müssen Kostentragung und Haushaltszugehörigkeit geprüft werden.
📌 Speichern für die Steuererklärung!
Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.