26/06/2026
‚78.000 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.‘ Diesen Bescheid seiner Krankenkasse konnte mein Mandant kaum glauben.
Genau diese Berechnung erhielt einer meiner Mandanten von seiner Krankenkasse.
Die Ablaufleistung seiner privaten Rentenversicherung beträgt über 400.000 €. Jahrzehntelang hatte er für seinen Ruhestand vorgesorgt – und war völlig überrascht, welche Auswirkungen die spätere Kranken- und Pflegeversicherung haben kann.
Besonders wenig bekannt ist die sogenannte 120stel-Regelung. Eine beitragspflichtige Kapitalleistung wird dabei rechnerisch auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt. Die Beiträge werden monatlich erhoben – die Gesamtbelastung kann dennoch erheblich sein.
💡 Das eigentliche Problem:
Über Rendite, Fonds und Steuern wird in nahezu jeder Beratung gesprochen.
Doch die Auswirkungen der späteren Kranken- und Pflegeversicherung werden häufig erst dann geprüft, wenn die Auszahlung kurz bevorsteht. Dann sind viele Entscheidungen längst getroffen.
👉 Deshalb mein Rat:
Eine gute Ruhestandsplanung betrachtet nicht nur die Rendite oder die Steuerlast, sondern auch die spätere Kranken- und Pflegeversicherung.
Denn am Ende zählt nicht, wie hoch die Auszahlung ist.
Entscheidend ist, was davon tatsächlich netto übrig bleibt.
❓War Ihnen bekannt, dass auf Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung – je nach persönlicher Situation – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen können?
Ich freue mich auf Ihre Meinung oder Ihre Erfahrungen in den Kommentaren.
Hinweis: Der dargestellte Praxisfall wurde anonymisiert. Ob und in welcher Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt von den individuellen Verhältnissen und den gesetzlichen Regelungen ab.