19/04/2017
An alle Eltern und auch die Junggebliebenen unter Euch!
Hier ein paar Fakten zum Thema Hoverboards und ähnlichen Geräten. Es handelt sich offiziell nicht um Spielzeug. Auch nachzulesen beim ADAC.
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/staaten/Hoverboard/Hoverboard.aspx
Fazit vorweg: Es besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht. Eine spezielle Kraftfahrtversicherung gibt es leider noch nicht.
1. Welchen Führerschein braucht man für ein Hoverboard?
Während man sich mit einem Skateboard frei und ohne Führerschein bewegen darf, ist dies bei Hoverboards aufgrund des Motors nicht möglich und legal nur auf privatem/nicht öffentlichem Gelände gestattet.
Hoverboards fahren in der Regel schneller als 6 km/h und fallen demnach unter die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Hiernach müssen Zulassungsvorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Spiegel, Bremsen etc. für eine Zulassung im öffentlichen Verkehr erfüllt werden, die bauartbedingt jedoch nicht umsetzbar sind.
Die Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h schreibt zudem eine Pflichtversicherung vor, die derzeit noch nicht angeboten wird. Nicht versichertes Fahren des Hoverboards führt zu einer Strafe nach § 6 PflVersG.
Abschließend setzt das Führen eines Hoverboards einen Führerschein voraus.
Bei der Einstufung der verschiedenen Führerscheinklassen existierten noch keine Hoverboards, eine konkrete Klassifizierung kann demnach nicht vorgenommen werden. Faktisch gibt es also aktuell keinen Führerschein, der Hoverboards umfasst. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen und auf dem Bürgersteig würde gleichbehandelt wie das Fahren eines normalen Autos ohne Führerschein. In diesem Fäll läge also eine Straftat nach § 21 StVG vor.
2. Ist Hoverboard-Fahren in Deutschland erlaubt?
Der Aufschwung des E-Boards kam den Behörden eventuell einfach zu schnell. Nach aktueller Rechtslage ist das Fahren auf öffentlichen Plätzen und Wegen in Deutschland mangels Führerschein, Versicherung und Zulassung verboten.