18/09/2026
Bis zum 30.09.2026 besteht noch die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse fristgerecht zum 01.12.2026 zu kündigen – und zwar ohne Risiko,
auch wenn jetzt noch kein neuer Vertrag in der PKV abgeschlossen ist.
Eine Kündigung bei der GKV wird nur dann wirksam, wenn auch die Mitgliedschaft vom Nachversicherer zum 30.11. vorliegt.
Für wen ist das besonders interessant?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit einem Bruttoeinkommen zwischen 77.400 € und 84.500 €
Selbständige
Warum ist der Wechsel noch im September so attraktiv?
Aufgrund der Sondererhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 € zum 01.01.2027 steigt der Höchstbeitrag in der GKV. Der Höchstbeitrag wird bei rund € 1.400,- liegen!!!
Für die Personen, die bereits 2026 privatversichert sind, gilt die alte Grenze von diesem Jahr.