11/01/2021
Immo-Lexikon: das Übergabeprotokoll
Ein Wohnungsübergabeprotokoll bringt vor allem eines: Sicherheit für Vermieter und Mieter bzw. für Verkäufer und Käufer. In letztem Fall gilt meistens „gekauft wie gesehen“, daher ist die Nutzung eines solchen Dokuments nicht ganz so geläufig wie bei Mietverhältnissen. Bei der Übergabe einer Immobilie an einen neuen Mieter (oder Eigentümer) wird möglichst genau festgehalten, in welchem Zustand sich diese befindet. So eine Bestandsaufnahme hält fest, welche Schäden/Mängel bereits vorhanden sind und erspart beim nächsten Wechsel viel Aufwand, denn es wird direkt ersichtlich, welche neuen Schäden über die normale Abnutzung hinaus gegebenenfalls entstanden sind und regelt die Verantwortlichkeit. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist aber als Urkunde gültig und hat somit im Streitfall vor Gericht Bestand. Ein detailliertes Ein- und Auszugsprotokoll schützt demnach beide Seiten vor fälschlicher Haftung bzw. Reparaturkosten
Das gehört ins Übergabeprotokoll:
• Namen und Anschriften der beteiligten Parteien, eventuell auch die von neutralen Zeugen
• Anschrift des Objekts
• Übergabedatum, Ein- oder Auszugsdatum sowie Zeitpunkt der letzten Renovierung
• Eine detaillierte Auflistung aller Räume mit Mängeln oder Reparaturbedarf (auch wenn zu diesem Zeitpunkt bereits weitere Reparaturen geplant sind):
o Kratzer in den Böden
o gebrochene Fließen
o fehlende Sockelleisten
o beschädigte Tapeten
o abgeplatzter Lack
o Risse in Decke und Wänden
o etc.
• Zählerstände (Gas, Wasser, Strom, Heizung) und eventuell der Inhalt des Heizöltanks
• Anzahl der Schlüssel für Haustüre, Wohnungstüre, Innentüren, Briefkasten, Keller, Fenster & Balkone, Mülltonnenboxen
• Bei möblierten Objekten z. B. Aufnahme des Inventars
• Bei Objekten mit Garten z. B. auch weiteres auf dem Grundstück befindliches Gut wie Gartenhäuser, Spielgelegenheiten etc.
Sollte eine Immobilie in mängelfreiem Zustand sein, beispielsweise direkt nach einer Sanierung, wird dies natürlich ebenfalls festgehalten.
To-Do beim Übergabeprotokoll: Wir erinnern uns ans Credo „je genauer, desto besser“, daher lohnt es sich, gerade Mängel mit Fotos zu dokumentieren. Auch ein neutraler Zeuge kann im Streitfall hilfreich sein. Am besten wird für die Übergabe genügend Zeit eingeplant und vorhandenes Inventar sowie die Elektrik und Heizungen in jedem Raum getestet. Fallen nach dem Einzug noch Mängel auf, sind diese schnellstmöglich zu melden. Zum Abschluss erhalten beide Parteien nach Unterschrift einen Abzug des Protokolls.