Karin Held Bilanzbuchhalterin (IHK)

Karin Held Bilanzbuchhalterin (IHK) Laufende Buchführung (allgemeine Geschäftsvorfälle), laufende Lohnabrechnung, gelistet in der Kfw-Beraterbörse

Ich biete folgende Dienstleistungen an:

Bilanzbuchhalterin:
Buchführung, beschränkt auf:

Kontieren und Erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle
lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich
Lohnsteuer-Anmeldung
Beitragsnachweise Krankenkasse
An- und Abmelden der Arbeitnehmer

Büroorganisation

Beleg- und Ablagesysteme
Ablaufsysteme intern
EDV-Beratun

g (allgemeine Software)
Orga-Beratung

Allgemeine Wirtschaftsberatung

Existenzgründungsberatung
Beratung
Gründungskonzepte prüfen und überarbeiten
Erstellen von Businessplänen
Erstellen von Bankkonzepten
Erstellen von Plankostenrechnungen
Beantragung von Fördermitteln
Beantragung von Förderdarlehen
business plan according to SOW
Existenzgründercoaching (KfW)
- gelistet in der KfW-Beraterbörse -

28/03/2020

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau veröffentlicht im Folgenden wichtige Informationen und Ansprechpartner für betroffene Unternehmen der Corona-Krise.
Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen Auskunft geben und gegebenenfalls auch rechtlich beraten können.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie in Ihrem eigenen Interesse an dieser Stelle nur über Maßnahmen informieren, die bereits beschlossen und umgesetzt wurden. Weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten veröffentlichen wir hier Zug um Zug.

Vorab-Informationen zum Antragsverfahren ab Montag, den 30. März 2020
So können Sie sich auf die Antragstellung für die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes vorbereiten

1. Ermitteln Sie die Vollzeitäquivalente der Beschäftigten Ihres Unternehmens.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bis zu 10 Beschäftigten. Die Beschäftigtenzahl errechnet sich nach so genannten Vollzeitäquivalenten.
Für die Berechnung der Vollzeitäquivalente von Teilzeitkräften und 450-Euro Jobs in Vollzeitäquivalente gelten folgende Faktoren:
Beschäftigte bis 20 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,5,
Beschäftigte bis 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,75,
Beschäftigte über 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 1 und
Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3.
Auszubildende können mit dem Faktor 1 berücksichtigt werden (dies ist Ihnen bei der Antragstellung freigestellt).

2. Halten Sie eine der folgenden Nummern bereit:
• Handelsregisternummer
• Betriebsnummer
• Umsatzsteuer-ID
• Steuer-ID

3. Halten Sie Scans oder Kopien der folgenden Unterlagen bereit:
• Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eines vergleichbaren Legitimationspapiers
• Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder letzter Steuerbescheid oder Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen oder Nachweis der Umsatzsteuernummer

4. Beziffern Sie Ihre Liquiditätsschwierigkeiten bis Ende Mai 2020
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs ab. Sie werden gebeten, Ihren Bedarf zu benennen. Ein Liquiditätsbedarf liegt dann vor, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw. Mieten, Personal, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Außerdem darf dieser Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln oder sonstigen Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden können.
Es ist kein detaillierter Nachweis erforderlich. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn

der Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) zurückgegangen ist oder
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind.
Sie müssen den Umsatz- Honorar- oder Auftragsrückgang bei der Antragsstellung nicht weiter nachweisen.
Ganz wichtig: Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Wir bitten Sie, den Antrag auszudrucken, zu unterschreiben, danach den Antrag und alle notwendigen Unterlagen (siehe Punkt 3) einzuscannen nd als PDF-Dokument per E-Mail oder per Fax oder postalisch an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zu schicken. Die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse und Fax-Nummer werden auf der Homepage der ISB bekannt gegeben.

Ergänzende Unterstützung durch den "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz"
Selbstständige und Unternehmen bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen. Vorgesehen sind Laufzeiten von 6 Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei. Tilgung ist auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit möglich.
Die Höchstsummen für die Sofortkredit sind wie folgt gestaffelt:
zu 10 Mitarbeiter 10.000 €
zu 30 Mitarbeiter 30.000 €
Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme.

17/03/2020

Corona / Region KL / Landesregierung neue Verfügung

Zur Eindämmung des Corona-Virus hat der Ministerrat Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. „Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Das gleiche gilt für Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Messen, Ausstellungen, Zoos, Spielhallen und Freizeitparks“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung.
Auch Fitnessstudios, Schwimmbäder, private Sportanlagen und Spielplätze müssten schließen. Dieser Beschluss trete heute ab Mitternacht in Kraft.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung seien weitere kontaktreduzierende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Beschlüsse des Ministerrats trügen zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik bei, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Ausnahmen von den Beschränkungen

Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote würden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. „Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleister und Handwerker könnten weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten könnten. Der übrige Einzelhandel, insbesondere Outlets haben zu schließen. Handreichungen zur weiteren Präzisierung werden erarbeitet.

Veranstaltungen und Lokale, Kantinen, Mensen

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels werde beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Darunter eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, die Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten würden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe seien nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten seien ferner Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Alle Veranstaltungen seien zu untersagen. Diese Verbote gälten ohne Ausnahmen.

Das betrifft auch nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.

Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Corona-Krise

Der Ministerrat hat heute außerdem darüber beraten, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. „Die Ausbreitung der Corona-Pandemie führt gegenwärtig zu tiefgreifenden Einschnitten in das öffentliche und private Leben der Bürgerinnen und Bürger. Für diese Situation stehen bereits jetzt Mittel zur Verfügung. In Anbetracht der aktuellen und dynamischen Situation erweitern wir verantwortungsbewusst unsere Handlungsmöglichkeiten. Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen bei der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrats. Angesichts der Dynamik der Situation sei es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen.

Durch den Nachtrag werden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, damit das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsämter vor Ort flexibel auf neue Entwicklungen reagieren können. „Wir werden einen höheren dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen und die Pandemiefolgen zu bekämpfen. Es wird sich um einen Maßnahmenmix aus Barmitteln, Bürgschaften und der Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen handeln. Dabei werden wir auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützen“, so die Finanzministerin. Außerdem werde der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung angehoben, um die rheinland-pfälzischen Betriebe bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von rund 650 Millionen Euro.

„Wir profitieren nun davon, dass wir die guten Jahre für Schuldentilgungen genutzt haben und auch für 2020 umsichtig geplant haben. Die Landesfinanzen sind gut aufgestellt, um auch eine Verschärfung der Krise zu bewältigen“, so die Finanzministerin abschließend. Das Finanzministerium erstellt nun einen Entwurf für den Nachtrag. Dieser soll am 31. März im Ministerrat beschlossen werden.

Hilfen für die Wirtschaft

„Die wirtschaftlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz sind sehr unterschiedlich. Aber wir nehmen alle Unternehmen in den Blick, die kleinen, die mittleren und die großen. Gemeinsam mit der Bundesregierung wollen wir Insolvenzen wo immer möglich vermeiden“, betonte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der Höchstbetrag für Bürgschaften wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen. Darüber hinaus steht der rheinland-pfälzische Mittelstandslotse, Prof. Dr. Manfred Becker, vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen als zentraler Ansprechpartner im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Sie erreichen das Büro von Prof. Dr. Becker unter 06131-16-5652 oder per E-Mail [email protected] .

Zudem können Sie unter 06131-16-5110 oder per E-Mail unternehmenshilfe-corona@)mwvlw.rlp.de die Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona im Wirtschaftsministerium kontaktieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf Corona.rlp.de

06/12/2019

Wir wünschen einen schönen Nikolausabend 🤶 und ein stimmungsvolles Adventswochenende 🕯🕯🎄

24/10/2019

WE'RE LOOKING FOR YOU! Are you an American business owner in the KMC willing to pass on your experience about how to set up a business and run it successfully to other Americans? Then be our expert at the next event in our Brown Bag Luncheon on Entrepreneurship series in December in the city of Landstuhl.

Do you have a friend who's an entrepreneur in the area? Just comment on this post, send us a pm or an email at [email protected]. We look forward to your message! 😁🤓

The luncheon is part of an ongoing German-American discussion about how to support Americans and their businesses and business ideas.

22/10/2019

‼️‼️‼️ EXISTENZGRÜNDER ‼️‼️‼️
Von der Idee zum Erfolg ‼️

Ich unterstütze Sie in allen Phasen der Gründung
- Prüfung/Beurteilung der Idee
- Prüfung des Konzepts
- Planrechnung
- Beurteilung der Finanzierung
- Beurteilung der Erfolgsaussichten
- Prüfung von Fördermöglichkeiten
- Beantragung von Fördermitteln
- Unterstützung bei Bankterminen
- Unterstützung in allen Phasen der Gründung und danach

Sprechen Sie mich an ‼️

Kompetent - Engagiert - Individuell -Unkompliziert - Flexibel

21/10/2019

Sie verstehen Ihre BWA nicht?
Sie wollen herausfinden ob und wo Sie Kosten einsparen können?
Sie wollen Ihre Kalkulation überprüfen?
Gerne setze ich mich mit Ihnen zusammen und analysiere Ihre BWA - rufen Sie mich an 📞 oder schreiben mir ⌨️

18/09/2019
Auch wir versuchen in unserer Kanzlei so nachhaltig und ressourcenschonend wie möglich zu arbeiten, deshalb sind wir am ...
16/09/2019

Auch wir versuchen in unserer Kanzlei so nachhaltig und ressourcenschonend wie möglich zu arbeiten, deshalb sind wir am 20.09.2019 dabei!!!

Wir sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die heute schon Klimaschutz voranbringen bzw. sich dafür einsetzen, dass die Wirtschaft mit innovativen Produkten, Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen einen schnelleren Klimaschutz voranbringt.

25/07/2019

Aufgrund der großen Hitze bleibt unser Büro heute Nachmittag geschlossen ☀️🏖

04/06/2019

Kernpunkte der geplanten Mietrechtsänderung

Seit Ende Mai liegt ein Referentenentwurf zur Mietrechtsänderung aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) vor. Neben einer Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse sollen Änderungen bei der Berechnung des Mietspiegels und effektivere Maßnahmen gegen überhöhte Mietpreise durchgesetzt werden. So sollen Mieterorganisationen die Möglichkeit erhalten, gegen überhöhte Mietpreisinserate vorzugehen. Dafür soll der sogenannte Wucherparagraph ins Zivilrecht überführt werden.

Mehr dazu gibt es auf unserer Homepage unter:
http://wir-im-landkreis.de/2019/06/03/kernpunkte-der-geplanten-mietrechtsaenderung/

Adresse

Im Schindelacker 2
Kindsbach
66862

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

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