11/06/2026
Historische Gebäude können besondere Anforderungen mit sich bringen. Werden sie als Kita, Praxis, Büro oder andere Arbeitsstätte genutzt, müssen aber trotzdem sichere Fluchtwege gewährleistet sein.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte über eine Kita in einem denkmalgeschützten Gebäude zu entscheiden. Problematisch waren zwei Notausgangstüren, die sich nach innen öffneten. Die Betreiberin wollte eine Ausnahme vom Arbeitsschutz erreichen und verwies unter anderem auf den Denkmalschutz.
Das Gericht stellte klar: Organisatorische Maßnahmen wie Belehrungen oder Übungen ersetzen nicht ohne Weiteres technische Sicherheitsanforderungen. Denkmalschutz ist wichtig, verdrängt aber den Schutz von Beschäftigten und Kindern nicht automatisch.
Mehr dazu im aktuellen Blogartikel der Kanzlei Bauer & Kollegen. Den Link finden Sie in der Bio.