17/09/2026
Krankheitsbedingte Fehlzeiten können zur Kündigung führen, aber nur wenn der Arbeitgeber vorher sauber prüft, ob mildere Mittel möglich sind.
Vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um einen Arbeitnehmer mit wiederholten Arbeitsunfähigkeiten. Die Arbeitgeberin hatte ihn erneut zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen und das Schreiben als Einwurf-Einschreiben versandt. Der Arbeitnehmer bestritt den Zugang.
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 7. Mai 2026, Az. 2 AZR 184/25) hielt die Kündigung für unwirksam. Der Auslieferungsbeleg reichte im konkreten Scan-Verfahren nicht aus, um den Zugang sicher zu beweisen. Praktisch wichtig ist das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen: Wer sich auf ein wichtiges Schreiben beruft, muss den Zugang im Streitfall belastbar nachweisen können.
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