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20/04/2020

Die Basler und wir möchten Sie in der Corona-Zeit unterstützen.
Alle Kinder von Basler- bzw. BSG-kunden können ab sofort eine kostenlose Unfallabsicherung erhalten.
Keine Wartezeiten! Keine Kosten! Endet automatisch wieder!
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Bei Fragen sind wir sehr gerne für Sie da!

03/10/2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018

Um im Ruhestand keine finanziellen Einschränkungen hinnehmen zu müssen, ist es eine Notwendigkeit, selbst fürs Alter zu sparen. Diese Botschaft ist eindeutig

11/09/2017

Großzügige 4,5 Zimmer Wohnung in München - Pasing!

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10/03/2017

Risiko Brustkrebs -
fast jede achte Frau erkrankt daran.

Brustkrebs ist bei Frauen die häufigste Krebserkrankung.
Ganze 69.550 Neuerkrankungen gab es nach Angaben des
Robert-Koch-Instituts beispielsweise in 2015. Annähernd
31 % aller Krebsneuerkrankungen bei Frauen fallen auf
diese Diagnose. Statistisch erkrankt damit fast jede achte
Frau irgendwann in ihrem Leben einmal an Brustkrebs – in
rund 30 % aller Fälle ist die Betroffene noch keine 55 Jahre
alt. Die Behandlungsmöglichkeiten sind – auch dank Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchungen – sehr gut, so
dass weit über 80 % der Erkrankten überleben. Hierfür ist
nicht selten aber die Amputation der erkrankten Brust nötig. Dieser drastische Schritt gibt vielen Betroffenen – gänzlich
unabhängig vom Alter - das Gefühl, als Frau nicht mehr komplett und attraktiv zu sein. Zwar kommt die Krankenversicherung
in den Fällen für eine Rekonstruktion der Brust auf, in denen sie als medizinisch indiziert eingestuft wird, aber eben
nur dann. Auch kann es, abhängig vom individuellen Fall, unterschiedlich schwer sein, eine Rekonstruktion mit gutem
Ergebnis vorzunehmen, so dass sich der Gang zu einem Spezialisten empfiehlt. Hinsichtlich der Übernahme anfallender
Kosten besteht also ein relativ hohes Streitpotential. Dies in einer Phase, in der man als Betroffene sicher nicht in der
belastbarsten Konstitution ist. Wir empfehlen daher selbst dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen,
wenn es nötig ist. Dies ist z. B. über spezielle Versicherungsstarife
möglich. Aber auch viele Tarife der Unfallversicherung
stellen hier – meist ohne Mehrkosten – fünfstellige
Summen bis in den mittleren Bereich zur Verfügung.
Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

07/03/2017

Nur mit schwarzem Kennzeichen!

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas,
Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungs- kennzeichen bewegt werden dürfen. Durch den milden Winter waren Sie diesmal ja nicht so ganz aus dem Straßenverkehr verschwunden – nun geht es aber wieder rund. Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz, er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. ein Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist drei Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger. Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer.
Hier sollte man ein Schummeln tunlichst vermeiden, sonst droht mindestens eine Vertragsstrafe. Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur Kleinkrafträder, sondern auch andere Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind! Darunter fallen ggf. auch eBikes, Quads, Buggys, Krankenfahrstühle, etc... - Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht sicher sind, prüfen wir das gerne für Sie!

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Kaufbeuren
87600

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