Signal Iduna Generalagentur Schimpf & Partner

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17/11/2021

Wir haben aus der Presse entnommen, dass das Kabinett der Thüringer Landesregierung neue Maßnahmen beschlossen hat.

Wir möchten speziell zur Einführung der 2G-Regelung für körpernahe
Dienstleistungen kurzfristig Stellung nehmen:

Die Einführung der 2G-Regel bei den körpernahen Dienstleistern ist zum
großen Teil eine Bestrafung der Betriebe, die sich bis zum jetzigen Zeitpunkt regelkonform verhalten. Seit Beginn der Pandemie werden neben der Gastronomie, Veranstaltungsbranche und dem Handel die Folgen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auch zum hohen Maß auf den Schultern der Unternehmen
der körpernahen handwerklichen Dienstleister ausgetragen. Kleinst- und
Kleinunternehmen waren stark gefordert und davon belastet. Trotz allem haben
diese Unternehmen wesentlich an der Pandemiebekämpfung mitgewirkt. Neben der Schließung wurden für die Öffnungsmechanismen alle Maßnahmen mit zum Teil hohen Investitionen (Salonumbau, Trennwände, Kapazitätsreduzierung) mitgetragen und umgesetzt. Das Tragen medizinischer Masken über Stunden sowie die Umsetzung von Teststrategien und aufwendigen Hygienekonzepten sind
die Regel in den Betrieben.

Die Einführung der 2G-Regel bedeutet für zahlreiche Unternehmen den
wirtschaftlichen Kollaps und das, obwohl geimpft, getestet und alle Maßnahmen umgesetzt wurden. Daher fordern wir, an den bisherigen Regeln festzuhalten.

2G-Setting für Beschäftigte bei körpernahen Dienstleistungen

Mit den Maßnahmen „Beschäftigte in 2G-Settings brauchen eine Qualifizierte
MNB (OP-Maske oder FFP-2-Maske) und einen Negativer PCR-Test (max. 48
Stunden alt)“ wird jede Praktikabilität der Arbeitserbringungen für nicht
geimpfte und nicht genesene Mitarbeiter/innen bei den körpernahen Dienstleistungen, insbesondere bei den Friseur/innen, ad absurdum geführt.
Diese nicht geimpften und nicht genesenen Mitarbeiter/innen bedürfen, damit
sie in ihrem normalen Beruf als Friseur/in weiterarbeiten dürfen/können,
neben einer qualifizierten MNB, was nicht beanstandet wird, auch einen
Nachweis über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Die Laborkosten pro Test schwanken zwischen 40 und 170 Euro die können
unseren Betrieben nicht auch noch aufgebürdet werden. Sofern nun alle nicht
geimpften und nicht genesenen Mitarbeiter/innen der körpernahen
Dienstleistungen noch zwei- bis dreimal in der Woche auch noch einen
PCR-Test machen müssen, ist die notwendige Kapazität der Testlabore nicht
mehr ausreichend. Die benötigte Zeit von der Testung bis zum Ergebnis wird
bis zu 24 Stunden dauern. Die Durchführung von PCR-Tests ist also nicht
praktikabel.

Weiterhin stellen die Beschäftigten in den körpernahen Dienstleistungen
nicht das potentielle Risikopersonal - die unbedingt mittels PCR-Test
getestet werden müssen- dar. Ziel der PCR-Testung ist die frühzeitige
Diagnosestellung zur Unterbrechung von Infektionsketten, zum Schutz
besonderer Risikogruppen (älterer Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen), sowie zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens.

Daher fordern wir, es bei den derzeitigen Corona-Maßnahmen zu belassen!

Steht in Kürze die Verbeamtung an?Durch den beruflichen Status als Beamter/ Beamtenanwärter oder Referendar steht eine n...
11/06/2021

Steht in Kürze die Verbeamtung an?

Durch den beruflichen Status als Beamter/ Beamtenanwärter oder Referendar steht eine neue Lebensphase an, die man mit einer individuellen Beratung zum Thema Krankenversicherung beginnen sollte.

Vom günstigen Einstiegstarif bis zum Rundum-Schutz: Der Kunde entscheidet über seine Absicherung

Auch keine Lust auf ein kuscheliges Mehrbettzimmer im Krankenhaus?Die Lösung ist einfach:Mit einem stationären Ergänzung...
29/03/2021

Auch keine Lust auf ein kuscheliges Mehrbettzimmer im Krankenhaus?

Die Lösung ist einfach:
Mit einem stationären Ergänzungstarif lassen sich die Mehrkosten für ein Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und vieles mehr, schnell vergessen.

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In Jena haben Unbekannte in der Innenstadt eine Spur der Verwüstung hinterlassen.Schaufenster wurden mit Farbe beschmier...
15/03/2021

In Jena haben Unbekannte in der Innenstadt eine Spur der Verwüstung hinterlassen.
Schaufenster wurden mit Farbe beschmiert und eingeworfen.
Unsere Frage: Zahlt Ihre Gebäudeversicherung bei Böswilliger Beschädigung?

Der Ärger ist groß, wenn Fremde Ihr Haus mit Farbe „verschönern“ oder anders beschädigt haben.
Mit der Wohngebäudeversicherung Premium ist das aber nicht Ihre Sorge.
Wir kümmern uns darum.

Jetzt informieren!

14/03/2021

Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen/Solarien in Thüringen – Erweiterung um Testpflicht

Neben dürfen auch Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudios sowie Solarien wieder öffnen. Voraussetzung ist ein angepasstes Infektionsschutzkonzept.
Sollte es bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht möglich sein, eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen, muss vorab ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden (Schnell- oder Selbsttest). - Sobald wir nähere Infos zur Testung haben, werden wir hier und auf Facebook informieren. Laut Aussage des Ministeriums handelt es sich bei den Testerfordernissen derzeit um eine SOLL-BESTIMMUNG.

Weitere Infos und die Branchenregelungen hier https://www.tmasgff.de/covid-19

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Falls Sie Ihren Friseurtermin schon hinter sich haben, können Sie gerne einen Beratungstermin zum Thema "Altersvorsorge"...
05/03/2021

Falls Sie Ihren Friseurtermin schon hinter sich haben, können Sie gerne einen Beratungstermin zum Thema "Altersvorsorge" vereinbaren.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.



Quelle: Die Versicherer

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Jena
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