09/09/2026
„Ich bin ja nur ganz kurz beim Bäcker.“ – Genau das kann im absoluten Haltverbot schon zu viel sein.
Denn dort gilt: Halten und Parken verboten. Auch mal schnell aussteigen, jemanden abholen oder etwas aus dem Auto holen ist nicht erlaubt. ❌
Der Grund für ein Haltverbot ist dabei nicht ohne Weiteres erkennbar – es kann zum Beispiel darum gehen, Rettungswege freizuhalten, Verkehrsbehinderungen zu vermeiden oder die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer nicht zu beeinträchtigen.
Deshalb gilt: Verkehrszeichen beachten und lieber einen erlaubten Stellplatz nutzen.
Denn ein paar Minuten Zeitersparnis sind es nicht wert, andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder im Ernstfall Rettungsfahrzeuge aufzuhalten.
Ein Tipp von Deinem Versicherungsfachmann
INGO VOLKMER
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