18/07/2026
Elektroautos benötigen künftig keine grüne Umweltplakette mehr, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Stattdessen reicht das E-Kennzeichen als eindeutiger Nachweis aus. Die Neuregelung ist Teil der Beschlüsse des zweiten Entlastungskabinetts.
Mit der nun beschlossenen Anpassung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung wird diese Änderung umgesetzt. Ziel ist es, sowohl Fahrzeughalter als auch Behörden von bürokratischem Aufwand und zusätzlichen Kosten zu entlasten.