10/05/2024
Neu ab 2024: Wohnriester für die energetische Sanierung 🏡
Bisher war es möglich, seinen Wohnriester – eine staatlich geförderte Eigenheimrente – für den Kauf oder die Modernisierung eines Hauses zu nutzen.
Ab 2024 hat der Gesetzgeber den Verwendungsbereich dahingehend erweitert, dass der Wohnriester nun auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden kann. Somit ist es euch als Eigenheimbesitzer, zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Altersvorsorge, möglich, im Alter nicht nur mietfrei zu wohnen, sondern ebenfalls von niedrigen Energiekosten zu profitieren. So lässt sich beispielsweise ein Heizungstausch, die Erneuerung von Fenstern und Türen oder auch die Verbesserung der Dämmung leichter finanzieren.
Ihr denkt derzeit über die Sanierung eures Eigenheims nach? Gerne beraten wir euch zu euren Finanzierungsmöglichen.
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Frau Carolin Morolli
VON POLL FINANCE Saarland-Pfalz
Saarbrücker Straße 41 І 66424 Homburg
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