09/04/2025
Reicht die Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk? Eine Berufsunfähigkeitsrente aus Versorgungswerken wird oft erst gezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit von 100 % vorliegt oder der Beruf weniger als 3 Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Weitere Voraussetzungen sind eine dauerhafte Berufsunfähigkeit von bis zu 3 Jahren und für einige Berufe die Rückgabe der Approbation oder Zulassung. Ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept bietet hier die passende Ergänzung.
Einzigartiger Berufsunfähigkeitsschutz für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer