23/01/2023
Das Geschäft des Kfz-Sachverständigen weist in vielen Punkten bei der Abrechnung der Gutachten Besonderheiten auf, die andere Dienstleister nicht haben. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir unser Abrechnungsangebot an diese Herausforderungen angepasst.
Das Wichtigste vorab: Die Auftraggeber der Sachverständigen werden 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 erinnert oder gemahnt, da wir die Forderungen gegenüber den Haftpflichtversicherungen der Schädiger geltend machen.
Unsere Kunden reichen ihre Rechnungen über Schnittstellen in der Software für Kfz-Sachverständige ein, die wir mit dem jeweiligen Partner eingerichtet haben. Auszahlung erfolgt binnen 24 Stunden zu 100 Prozent der Rechnungssumme. Dann erfolgen Erinnerungen und Mahnungen an die Versicherer.
Unsere Kunden können sich jederzeit über unser Portal über den aktuellen Stand der Rechnungen informieren. Unser Ziel für 2023 ist eine Weiterentwicklung des Portals mit einem Dashboard, über das ihr Controlling weiter vereinfacht wird. Über das Portal kommunizieren wir auch Fragen an unsere Kunden, um mit möglichst wenig Aufwand auf Seiten der Kfz-Sachverständigen die Durchsetzung der Rechnungen zu erreichen.
𝐅ü𝐫 𝐚𝐥𝐥𝐞, 𝐝𝐢𝐞 𝐚𝐦 𝟎𝟕.𝟎𝟐.𝟐𝟎𝟐𝟑 𝐢𝐧 𝐖ü𝐫𝐳𝐛𝐮𝐫𝐠 𝐚𝐦 𝐊𝐟𝐳-𝐒𝐚𝐜𝐡𝐯𝐞𝐫𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐞𝐧𝐟𝐨𝐫𝐮𝐦 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧, 𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐡𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐌ö𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭, 𝐦𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞𝐦 𝐇𝐞𝐫𝐫𝐧 𝐅𝐢𝐧𝐤 𝐯𝐨𝐫 𝐎𝐫𝐭 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐛𝐞𝐬𝐩𝐫𝐞𝐜𝐡𝐞𝐧.