05/03/2024
eine Gastronomin, ihren Lebenspartner und ihre Tochter über die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiert,
- weil B. schon zweimal mit schweren Erkrankungen im Krankenhaus behandelt wurde und nichts geregelt ist.
Die ärztliche Schweigepflicht verhindert die Weitergabe von Patienteninformationen an die Lebensgefährtin und ihre Tochter.
Der nächste Schritt: Termin mit dem Rechtsdienstleister buchen