Assekuranzkontor

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09/02/2015

PLUSRENTE der bayerischen

Mit dem neuen Jahr gibt es ein paar Veränderungen

Es gibt 2 Varianten der Plusrente:
1. Garantierente (wie bisher)
2. Fondsrente (neu - auch als Kinderpolice und mit der Möglichkeit der Entnahme)

Der Mindestbeitrag für die Garantierente beträgt 50,- Euro mtl.
Der Mindetbeitrag für die Fondsrente beträgt 30,- Euro mtl.

Bei Fragen zum Produkt stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kennen Sie die neue Plusrente?

https://
www.plusrente.de/video/plusrente_Werbefilm.webm

PLUSRENTE der bayerischenMit dem neuen Jahr gibt es ein paar Veränderungen Es gibt 2 Varianten der Plusrente: 1. Garanti...
09/02/2015

PLUSRENTE der bayerischen

Mit dem neuen Jahr gibt es ein paar Veränderungen

Es gibt 2 Varianten der Plusrente:
1. Garantierente (wie bisher)
2. Fondsrente (neu - auch als Kinderpolice und mit der Möglichkeit der Entnahme)

Der Mindestbeitrag für die Garantierente beträgt 50,- Euro mtl.
Der Mindetbeitrag für die Fondsrente beträgt 30,- Euro mtl.

Bei Fragen zum Produkt stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kennen Sie die neue Plusrente?

https://
www.plusrente.de/video/plusrente_Werbefilm.webm

Der Chef - Axel Degwitz
03/02/2015

Der Chef - Axel Degwitz

Verbandskasten2015 verändert sich der Inhalt von Verbandskästen. Unter anderem soll Kindern mit angepassten Pflastersätz...
03/02/2015

Verbandskasten

2015 verändert sich der Inhalt von Verbandskästen. Unter anderem soll Kindern mit angepassten Pflastersätzen besser geholfen werden können. Die alten Verbandskästen dürfen aber bis zum Ende der Mindesthaltbarkeit weiter genutzt werden und müssen erst dann getauscht werden. Beim Neukauf sollte man kontrollieren, ob der Verbandskasten wie dieser der DIN-Norm 13164 entspricht. (FOTO: dpp-AutoReporter)

Nummernschild behalten!Dieses Auto ist in Stuttgart zugelassen, wie man an dem Nummernschild unschwer erkennen kann. Mit...
03/02/2015

Nummernschild behalten!
Dieses Auto ist in Stuttgart zugelassen, wie man an dem Nummernschild unschwer erkennen kann. Mit dieser eindeutigen Zuordnung ist ab 2015 Schluss. Auch wenn dieses Auto beispielsweise nach Hamburg verkauft wird, kann der neue Besitzer das Stuttgarter Kennzeichen behalten. Ummelden muss man das Auto aber trotzdem.

03/02/2015

Erneut Förderung für Nachrüst-Rußfilter

Die Abgasnorm Euro 6 wird im Jahr 2015 verschärft. Für Benziner bringt sie zwar keine Änderungen bei den Schadstoffwerten, für Diesel allerdings schon: Dieselmotoren dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt wie bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen.

Im neuen Jahr wird es aber im Gegenzug eine finanzielle Förderung für die Nachrüstung von Partikelfiltern in ältere Diesel-Pkw geben. Dafür sind insgesamt 30 Millionen Euro bereitgestellt worden. Wer einen Filter einbauen will, sollte den Antrag frühzeitig stellen – bisher war der Etat stets längere Zeit vor Ende der Förderung ausgeschöpft. Anträge sind übers Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen; der Antrag muss per Post verschickt werden. Die Fördersumme pro Pkw beträgt maximal 260 Euro.

Im neuen Jahr gibt es auch neue Verbandskästen, die dann der DI-Norm 13164 entsprechen müssen. Darin enthalten sind zum Beispiel neue Pflastersets, die besser für Kinder geeignet sind. Die alten Verbandskästen dürfen bis zum Ablaufdatum weiter genutzt werden.

03/02/2015

Abmeldung künftig übers Internet

Wer sich grundsätzlich ein Elektroauto zulegen möchte, sollte dies im kommenden Jahr tun. Nur noch 2015 gilt die Steuerbefreiung für zehn Jahre, ab 2016 wird diese Vergünstigung auf eine Dauer von fünf Jahren reduziert.

Ohne lästige Warteschlange kann man sein Auto oder Motorrad ab dem nächsten Jahr abmelden. Dann ist dieser Verwaltungsakt bundesweit online möglich. In der Realität wird das aber vorläufig nur für Fahrzeuge möglich sein, die 2015 neu oder wieder zugelassen werden.

Denn hierfür sind neben dem neuen Personalausweis spezielle Codes vonnöten, die dann auf den Kennzeichen und den Fahrzeugpapieren erst ab 2015 eingetragen sind. Ummelden oder Anmelden muss man sein Fahrzeug weiterhin herkömmlich, das wird online erst ab 2017 möglich sein.

03/02/2015

Elektroautos bekommen Sonderrechte

Elektroautos wird im Jahr 2015 ein eigenes Kennzeichen zur Verfügung gestellt, das ihnen gegebenenfalls bestimmte Sonderrechte zuteil werden lässt. Das Nummernschild der alternativ angetriebenen Fahrzeuge wird künftig mit einem „E“ am Ende gekennzeichnet, ähnlich dem „H“ bei historischen Fahrzeugen.

Berechtigt sind alle Autos, die mindesten 30 Kilometer rein elektrisch fahren können – also auch viele Plug-in-Hybridautos wie der Toyota Prius, der auf Langstrecken von einem Benzinmotor angetrieben wird.

Ab Februar 2015 können die Elektroautos diese Sonderrechte bekommen, beispielsweise vergünstigte Parkgebühren oder die Benutzung von Busspuren. Die einzelnen Erleichterungen müssen allerdings von Landkreisen, Städten oder Gemeinden selbst festgelegt werden. Wer ein Elektroauto besitzt, sollte sich bei seiner Kreis- bzw. Stadtverwaltung nach solchen Privilegien erkundigen.

Im Jahr 2015 ändert sich für Autofahrer einiges. Worauf Sie bei Kurzzeitkennzeichen, Verbandskästen und dem Autokauf ach...
03/02/2015

Im Jahr 2015 ändert sich für Autofahrer einiges. Worauf Sie bei Kurzzeitkennzeichen, Verbandskästen und dem Autokauf achtgeben müssen, haben wir hier zusammengestellt.
17. Dezember 2014

Autofahrer müssen auf einige rechtliche Änderungen gefasst sein, die im Jahr 2015 gültig werden.

Die gravierendste Neuerung betrifft sicherlich die Kurzzeit-Kennzeichen: Ihre Nutzbarkeit wird ab 1. April 2015 stark eingeschränkt werden. Oldtimerfreunde und Tuningfans werden es künftig schwerer haben: Ab nächstem Jahr sollen die Blechtafeln im Grundsatz nur noch an Fahrzeuge abgegeben werden, die eine gültige Hauptuntersuchung haben.

Eine Ausnahme wird nur für Fahrten in die Werkstatt oder zur Prüfstelle erlaubt sein, solange diese in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugstandortes liegt. Weiter als in einen benachbarten Kennzeichen-Bezirk darf dann nämlich niemand mehr ohne HU fahren. Ausführliche Infos zu den Kurzzeit-Kennzeichen haben wir hier zusammengestellt. http://www.mobile.de/magazin/news/2014/gebrauchtwagen_ohne_hu_werden_unverkaeuflich_10300.html

Gebrauchtwagen ohne gültige TÜV-Plakette drohen bald unverkäuflich zu werden: Die bislang benutzten „Kurzzeit-Kennzeichen“ für die Tour nach Hause, Probefahrt oder Überführung in eine Werkstatt werden ab April 2015 in ihrer Nutzungsmöglichkeit stark eingeschränkt.

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