03/02/2015
Im Jahr 2015 ändert sich für Autofahrer einiges. Worauf Sie bei Kurzzeitkennzeichen, Verbandskästen und dem Autokauf achtgeben müssen, haben wir hier zusammengestellt.
17. Dezember 2014
Autofahrer müssen auf einige rechtliche Änderungen gefasst sein, die im Jahr 2015 gültig werden.
Die gravierendste Neuerung betrifft sicherlich die Kurzzeit-Kennzeichen: Ihre Nutzbarkeit wird ab 1. April 2015 stark eingeschränkt werden. Oldtimerfreunde und Tuningfans werden es künftig schwerer haben: Ab nächstem Jahr sollen die Blechtafeln im Grundsatz nur noch an Fahrzeuge abgegeben werden, die eine gültige Hauptuntersuchung haben.
Eine Ausnahme wird nur für Fahrten in die Werkstatt oder zur Prüfstelle erlaubt sein, solange diese in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugstandortes liegt. Weiter als in einen benachbarten Kennzeichen-Bezirk darf dann nämlich niemand mehr ohne HU fahren. Ausführliche Infos zu den Kurzzeit-Kennzeichen haben wir hier zusammengestellt. http://www.mobile.de/magazin/news/2014/gebrauchtwagen_ohne_hu_werden_unverkaeuflich_10300.html
Gebrauchtwagen ohne gültige TÜV-Plakette drohen bald unverkäuflich zu werden: Die bislang benutzten „Kurzzeit-Kennzeichen“ für die Tour nach Hause, Probefahrt oder Überführung in eine Werkstatt werden ab April 2015 in ihrer Nutzungsmöglichkeit stark eingeschränkt.