25/06/2021
Denkmal-AfA
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt und anschließend saniert sowie modernisiert, kann die kompletten Sanierungs- und Modernisierungskosten von der Steuer voll absetzen.
Die Steuervorteile durch die Baumaßnahmen sind enorm.
-- Vermietete Immobilie --
100 % der Sanierungskosten für eine vermietete Immobilie werden auf 12 Jahre wie folgt abgeschrieben:
- die ersten 8 Jahre: 9 %
- die darauffolgenden 4 Jahre: 7 %
-- Selbst genutzte Immobilie --
90 % der Sanierungskosten für eine selbst genutzte Immobilie werden auf 10 Jahre wie folgt abgeschrieben:
- Jährlich: 9 %
Die Sanierung und Modernisierung von denkmalgeschützten Immobilien unterliegen klar definierten und gesetzlich geregelten Auflagen.
Unsere speziell auf Denkmalschutz geschulten Architekten stellen permanent sicher, dass diese Auflagen stets erfüllt werden.
Die klassische Afa mit 2 % sowie 2,5 % für Immobilien, die vor 1925 erbaut wurden, wird auch hier zusätzlich gewährt.
Hinweis: Der Anspruch auf Denkmal-AfA ist bei Immobilienverkauf nicht übertragbar.
(Hinweis: Dieser Post stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.)