Oliver Sack Finanzkaufmann für RWS Vermögensplanung AG

Oliver Sack Finanzkaufmann für RWS Vermögensplanung AG Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Oliver Sack Finanzkaufmann für RWS Vermögensplanung AG, Finanzdienstleistung, Rotenburger Strasse 17, Hanover.

Zum neuen Jahr wünsche ich  euch von ganzem Herzen alles erdenklich Gute. Möge euch das kommende Jahr Gesundheit, innere...
01/01/2026

Zum neuen Jahr wünsche ich euch von ganzem Herzen alles erdenklich Gute. Möge euch das kommende Jahr Gesundheit, inneren Frieden und viele glückliche Augenblicke schenken.
Frohes und gesegnetes neues Jahr🍀


#2026

🎄 Fröhliche Weihnachten!Wir wünschen erholsame Feiertage voller Freude und blickt mit Zuversicht auf ein neues Jahr voll...
25/12/2025

🎄 Fröhliche Weihnachten!
Wir wünschen erholsame Feiertage voller Freude und blickt mit Zuversicht auf ein neues Jahr voller Chancen.




Gut zu wissen: Überspannungsschäden Überspannungsschäden sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratvers...
07/03/2025

Gut zu wissen: Überspannungsschäden

Überspannungsschäden sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Sie müssen zusätzlich versichert werden – meist über die Hausratversicherung. Darauf weist der GDV hin.
Mehr als 1,5 Millionen Blitze mit einer Stromstärke von mindestens fünf Kiloampere erleuchteten 2024 den Himmel über Deutschland. Das war laut der Nowcast GmbH die größte registrierte Jahreszahl in den zurückliegenden sechs Jahren.
Wie viele Schäden solche Lichterscheinungen im vergangenen Jahr verursachten und wie hoch die Versicherungsleistungen dafür ausfielen, ist bislang nicht bekannt. Ein Jahr zuvor zahlten die Versicherer laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden rund 330 Millionen Euro (VersicherungsJournal 25.7.2024).
Oft sind besonders die teuersten Geräte betroffen
Schlägt ein Blitz direkt in ein Gebäude oder einen Baum ein, sind die Schäden meist unübersehbar. Schlägt er in einen Stromverteiler oder eine Stromleitung ein, und dazu noch mehrerer hundert Meter entfernt, bleiben die Auswirkungen oft – zunächst – unbemerkt.
Gleiches gilt, wenn Stromnetze überlastet sind, Störungen beim Energieversorger oder Kurzschlüsse auftreten. In allen Fällen können Überspannungsschäden die Folge sein. Dann führt ein plötzlicher Spannungsanstieg im Stromnetz zu einer Beschädigung von elektrischen Geräte oder Anlagen.
Einzige Voraussetzung ist die Verbindung mit dem Stromnetz. Auch Geräte im Standby-Modus können betroffen sein. Die Folgen sind kleinere Funktionsstörungen bis hin zum vollständigen Defekt. Besonders gefährdet sind:
Telefone, Router, Computer und Laptops,
Radios, Fernseher und Soundanlagen,
Küchengeräte wie Kaffeemaschine und Gerät mit Kochfunktion,
Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Staubsauger,
Alarmanlagen und Smart Home-Technologien sowie
Heizungsanlagen.
Versicherungsschutz über Zusatzbaustein
Überspannungsschäden können somit sowohl das Gebäude als auch den Hausrat betreffen. Dementsprechend greift im Schadensfall entweder die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung – wenn die Police einen entsprechender Baustein enthält.
„Überspannungsschäden sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Sie müssen zusätzlich versichert werden – meist über die Hausratversicherung. Nur Schäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie der Heizungssteuerung sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung“, berichtet der GDV auf seiner Verbraucherplattform.
Proaktiver Schutz vor Überspannungsschäden
Ein Überspannungsschaden muss gegenüber der Versicherung eindeutig nachgewiesen werden, was mitunter nicht ganz einfach ist. Spezielle Sachverständige verfügen über besondere Messgeräte, um die Ursache des Schadens zu analysieren und zu dokumentieren.
Für den Versicherungsnehmer ist unter anderem wichtig, defekte oder beschädigte Geräte nicht zu entsorgen, sondern bis zur Begutachtung durch die Versicherung aufzubewahren. Die Schäden sollten anhand von Fotos oder Videos dokumentiert sowie Datum und Uhrzeit des Schadenfalls notiert werden. Belege können auch Zeugenaussagen, Zeitungsartikel oder Blitzinformationsdienste sein.
Proaktiv lassen sich Überspannungsschäden – neben dem klassischem, aber umständlichen Steckerziehen bei Gewitter – durch äußeren Blitzschutz in Form von Blitzableitern sowie inneren Blitzschutz vermeiden. Für letzteren gibt es
den Blitzstromableiter, der in den Hauptverteiler des Stromnetzes eines Gebäudes eingebaut wird,
den Überspannungsableiter, der ebenfalls in den Hauptverteiler eingebaut wird und die Störspannung auf ein niedrigeres Niveau senkt sowie
spezielle Module, die in die Steckdosen gesteckt werden oder an diesen bereits verbaut sind.(Quelle:VersicherungsJournal)

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Gut zu wissen: AllgefahrendeckungDie Allgefahren- oder All-Risk-Deckung umfasst prinzipiell alle Ereignisse beziehungswe...
21/02/2025

Gut zu wissen: Allgefahrendeckung

Die Allgefahren- oder All-Risk-Deckung umfasst prinzipiell alle Ereignisse beziehungsweise Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Am bekanntesten sind sie in der Schadenversicherung, insbesondere in den Bereichen Elektronik, Glas, Kunst und Transport. Eines der jüngsten Kinder ist die eigenständige Photovoltaikanlagenversicherung. Ein entscheidender Vorteil ist die Beweislastumkehr. Sich gegen nahezu alle Gefahren abgesichert zu haben, vermittelt insbesondere risikoscheuen Kunden ein gutes Gefühl.
Im „Kleingedruckten“ grenzen Versicherer üblicherweise den Versicherungsumfang ein. Aufgelistet werden dabei die versicherten Gefahren. Entsteht ein Schaden durch eine nicht aufgeführte Ursache, gibt es keinen Ersatz. Bei Verträgen mit Allgefahrendeckung gilt das umgekehrte Prinzip: Die Versicherung umfasst alles, was nicht ausdrücklich als Ausschluss aufgeführt ist.
Definitionen bei der Allgefahrendeckung
Der Allgefahren- oder auch neudeutsch All-Risk-Deckung liegt das Prinzip der Universalität der Gefahren zugrunde. Der Versicherungsumfang umfasst prinzipiell alle Ereignisse beziehungsweise Gefahren, die unvorhergesehen auf die versicherten Sachen, Personen oder das versicherte Vermögen einwirken, mit den Folgen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen.
Je nach Versicherer schränken Zusätze wie zum Beispiel „Einwirkung von außen“ oder „unvorhersehbar und plötzlich“ den Deckungsumfang wieder ein. Außerdem gibt es grundsätzlich ausgeschlossene Ereignisse wie Krieg, innere Unruhen, Pandemien oder Atomenergie-Unfälle.
Die Allgefahrendeckung umfasst aber „ungenannte Gefahren“ wie böswillige Beschädigungen, Sengschäden oder bis dato noch nicht erkannte Gefahren. Im Gegensatz dazu steht die Benannte-Gefahren-Versicherung oder Named-Perils-Deckung. Hier werden nach dem Prinzip der Spezialität der Gefahren im Versicherungsvertrag alle Gefahren ausdrücklich aufgeführt.

Hausrat und Wohngebäude umfassend absichern
All-Risk-Deckungen werden immer beliebter. Am bekanntesten sind sie in der Schadenversicherung, in der die Elektronikversicherung nicht selten als deren Erfinder genannt wird. Aber auch bei Glas, Kunst und Transport ist sie durchaus üblich.
Inzwischen entdecken immer mehr Sachversicherer den Charme eines solchen Angebots für Privat- und Geschäftskunden, die keine Sparfüchse sind. Hausrat, Wohngebäude, Oldtimer bis hin zu Booten oder Reiserücktritt können als Allgefahrendeckung zumindest als Zusatzbaustein abgesichert werden.
Eines der jüngsten Kinder ist die eigenständige Photovoltaikanlagenversicherung, die in der Regel als Elektronikversicherung abgeschlossen wird. Hier sind üblicherweise alle unvorhersehbaren Gefahren und Risiken, die von außen auf die Anlage einwirken, als Versicherungsfall definiert – neben Feuer und den anderen „klassischen“ Gefahren auch Kurzschlüsse, Überspannung und Marderbisse.
Beispiel Hausratversicherung
In der Hausratversicherung ohne Allgefahrendeckung ist genau definiert, bei welchen Schadensereignissen sie leistet. Dazu gehören zum Beispiel die „klassischen“ Gefahren Feuer, Schäden durch austretendes Leitungswasser, Sturmschäden und Einbruchdiebstahl, meist inklusive Vandalismus.
Die Allgefahrendeckung schützt weit über diese Gefahren hinaus. Einige Beispiele: Eine kräftige Windböe – kein Sturm – zerfetzt den Sonnenschirm. Ein Wasserschaden mit Schimmelbildung, ohne dass Leitungswasser ausgetreten ist – Ursache war möglicherweise tröpfchenweise eindringendes Regenwasser. Verschwundener Hausrat, ohne dass es Einbruchspuren gibt.
All-Risk-Deckung vermittelt ein gutes Gefühl
Ein entscheidender Vorteil bei einer Allgefahrendeckung: die Beweislastumkehr. Bei anderen Deckungskonzepten muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Schaden unter die gelisteten Gefahren fällt. Bei der Allgefahrendeckung muss der Versicherer beweisen, dass der Schaden nicht gedeckt ist.
Vermittler und Kunden müssen nicht das „Kleingedruckte“ über Schäden und Risiken verstehen, um den Versicherungsumfang beurteilen zu können. Da grundsätzlich alle Risiken abgedeckt sind und Ausschlüsse explizit aufgelistet werden, ist der Zugang einfach. Auch Anpassungen an geänderte Umstände können oft entfallen.
Sich gegen nahezu alle Gefahren abgesichert zu haben, vermittelt insbesondere risikoscheuen Kunden ein gutes Gefühl. Dass das Konzept transparent ist, sorgt für Vertrauen. Und die gegebenenfalls höhere Prämie kann gut und einfach begründet werden. Spätestens im Schadenfall dürfte sie sich auszahlen.
(Quelle:VersicherungsJournal.de)

Ab Ende Februar verlieren die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter ihre Gültigkeit und müssen...
11/02/2025

Ab Ende Februar verlieren die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter ihre Gültigkeit und müssen durch grüne Kennzeichen ersetzt werden.

Der jährliche Farbwechsel zum 1. März ermöglicht es Polizei und Ordnungsämtern, auf einen Blick den aktuellen Versicherungsschutz zu überprüfen. Wer weiterhin mit alten blauen Kennzeichen fährt, riskiert nicht nur Strafen, sondern fährt auch unversichert. Im Falle eines Unfalls könnte der Fahrer für alle Schäden selbst aufkommen, einschließlich möglicher Schadenersatzforderungen.

Zunahme von Schäden und Diebstählen
Die Zahl der mit Versicherungskennzeichen verursachten Schäden stieg 2023 auf rund 21.300, was einer Zunahme von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten insgesamt 99 Millionen Euro an Entschädigungen. Besonders auffällig: Die Diebstähle sind deutlich gestiegen. Über 10.000 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wurden gestohlen, was einen Anstieg von 46 Prozent bedeutet. E-Scooter machen dabei einen Großteil der gestohlenen Fahrzeuge aus, was auf eine besonders hohe Diebstahlquote dieser Fahrzeuge hinweist.

Welche Fahrzeuge benötigen das grüne Kennzeichen?
Das grüne Versicherungskennzeichen gilt für Mofas, Mopeds, E-Scooter und weitere Kleinfahrzeuge, die ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Es gilt für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, wie Mofas, E-Scooter, Quads und Trikes. Ebenso erforderlich ist das grüne Kennzeichen für bestimmte Elektrofahrräder und motorisierte Krankenfahrstühle.

Ostern 🐣• 🗓️ Anzahl benötigter Urlaubstage: 8 • 🏝️ Freie Tage in Summe: 16 Tag der Arbeit  💼• 🗓️ Anzahl benötigter Urlau...
30/01/2025

Ostern 🐣

• 🗓️ Anzahl benötigter Urlaubstage: 8
• 🏝️ Freie Tage in Summe: 16

Tag der Arbeit 💼

• 🗓️ Anzahl benötigter Urlaubstage: 1
• 🏝️ Freie Tage in Summe: 4

Christi Himmelfahrt 🕊️

• 🗓️ Anzahl benötigter Urlaubstage: 1
• 🏝️ Freie Tage in Summe: 4

Pfingsten 🕊️

• 🗓️ Anzahl benötigter Urlaubstage: 4
• 🏝️ Freie Tage in Summe: 9

Tag der Deutschen Einheit 🧱

• 🗓️ Anzahl benötigter Urlaubstage: 4
• 🏝️ Freie Tage in Summe: 9

Weihnachten & Silvester 🎄

• 🗓️ Anzahl benötigter Urlaubstage: 7
• 🏝️ Freie Tage in Summe: 16



Warum Veränderung so schwer ist - und wie sie Dir trotzdem gelingt Ich werde sehr oft gefragt: „Warum fällt es mir eigen...
10/01/2025

Warum Veränderung so schwer ist - und wie sie Dir trotzdem gelingt

Ich werde sehr oft gefragt: „Warum fällt es mir eigentlich so schwer, etwas in meinem Leben zu verändern – obwohl ich es doch wirklich will?“ Ob es um Vorsätze fürs neue Jahr geht, um den Wunsch nach einem gesünderen Lebensstil oder darum, endlich mutige Entscheidungen im Job zu treffen – die Hürden auf dem Weg zur Veränderung scheinen manchmal unüberwindbar. Auch in Coachings ist die Angst vor Veränderung häufig die das größte Hindernis. „Das geht nicht, weil …“

Vielleicht kommt dir das bekannt vor: Du startest voller Energie und bist überzeugt, dass es diesmal klappt. Aber schon nach wenigen Wochen (oder Tagen) holt dich der Alltag wieder ein. Warum passiert das eigentlich? Und viel wichtiger: Wie kannst du es diesmal besser machen?

Die Sache mit der Komfortzone

Die Wahrheit ist: Veränderung ist sehr anstrengend. Unser Gehirn liebt Routinen – denn sie sind effizient. Gewohnheiten laufen wie auf Autopilot ab, ohne dass du viel Energie investieren musst. Neues dagegen bedeutet Unsicherheit. Und Unsicherheit mag dein Gehirn genauso wenig wie ich das Grau im Winter. Aber auch sozialer Druck kann eine Rolle spielen. Die Sorge vor negativem Feedback oder Ablehnung vom sozialen Umfeld kann uns ausbremsen. Und natürlich können Angst vor dem Scheitern, Selbstzweifel und das Gefühl der eigenen Unfähigkeit, uns davon abhalten, Veränderungen in Angriff zu nehmen.

Das klingt jetzt erst mal nicht sehr ermutigend, oder? Aber es gibt eine gute Nachricht: Veränderung ist möglich – wenn du weißt, wie du sie angehen kannst.

Warum der Wille allein nicht reicht

Vielleicht denkst du: „Aber ich will es doch wirklich!“ Das ist ein guter Anfang – doch der Wille allein reicht oft nicht aus. Die Wissenschaft zeigt: Willenskraft ist wie ein Muskel – er ermüdet, je öfter du ihn beanspruchst. Wenn du dir zu viel auf einmal vornimmst, gerätst du schnell in einen Teufelskreis aus Überforderung und Frustration.

Das Problem: Viele Menschen setzen sich Ziele, die groß und vage sind, wie „Ich will fitter werden“ oder „Ich will mich gesünder ernähren“. Solche Vorsätze sind schwer greifbar und laden geradezu dazu ein, sie aufzuschieben.

Und alte Muster tief in deinem Unterbewusstsein verankert sind. Sie sind wie Trampelpfade im Wald, die du jahrelang gegangen bist. Der neue Weg dagegen ist noch voller Hindernisse und Sträucher, die erst beseitigt werden müssen.

Aber keine Sorge: Jeder Schritt auf dem neuen Pfad macht ihn sichtbarer und leichter begehbar. Es braucht nur einen Plan – und Geduld.

Wie Veränderung gelingen kann

Hier kommen ein paar bewährte Methoden, die dir helfen können:

1 Analyse.
Beginne mit einer ehrlichen Selbstreflexion, um zu verstehen, warum du Veränderungen anstrebst und was du erreichen möchtest. Definiere klare Ziele und mache dir bewusst, welche Schritte erforderlich sind, um diese Ziele (bis wann) zu erreichen.
2 Finde dein Warum.
Ohne ein starkes „Warum“ wird es schwer. Frage dich: Warum ist diese Veränderung wichtig für mich? Vielleicht möchtest du mehr Energie für deine Familie haben oder einfach besser schlafen. Ein starkes „Warum“ gibt dir den Antrieb, dranzubleiben. Was habe ich davon? Je klarer dein „Warum“ ist, desto leichter wird es, am Ball zu bleiben – selbst wenn es anstrengend wird. Visualisiere, wie sich dein Leben verändert, wenn du dein Ziel erreicht hast.
3 Mach’s klein – und fange jetzt an.
Der größte Fehler, den wir machen, ist, dass wir uns zu viel auf einmal vornehmen. Statt „Ich will ab jetzt fünfmal die Woche Sport machen“ könnte dein Ziel lauten: „Ich habe ab heute jeden Tag 10 Minuten mehr Bewegung.“ Kleine Schritte sind nicht nur einfacher umzusetzen, sie geben dir auch schnelle Erfolgserlebnisse, die dich motivieren.
4 Rituale statt Disziplin.
Veränderung funktioniert besser, wenn sie Teil deines Alltags wird. Baue neue Gewohnheiten an bestehende Routinen an: Zum Beispiel könntest du morgens nach dem Zähneputzen 10 Kniebeugen machen oder abends vor dem Fernseher eine Tasse Tee statt eines Glases Wein trinken. Überlege dir, wie du das Neue in deinen Alltag einbauen kannst – und mach es dir leicht! Zum Beispiel: Packe abends deine Sporttasche, damit du morgens nicht nachdenken musst.
5 Scheitern und Fortschritt.
Sei nicht zu streng mit dir, wenn du mal zurückfällst. Veränderungen sind ein Prozess, keine gerade Linie. Rückschläge sind normal – sie bedeuten nicht, dass du gescheitert bist. Sieh sie als Chance, daraus zu lernen: Was hat nicht funktioniert? Was kann ich beim nächsten Mal anders machen? Nicht aufgeben, einfach wieder von vorne anfangen! Und ganz wichtig: Feiere deine Erfolge – auch die kleinen! Jede Veränderung, die du durchziehst, verdient Anerkennung. Hast du diese Woche zweimal Sport gemacht? Super! Eine bewusste Mahlzeit ohne Zucker genossen? Klasse! Belohn dich mit etwas, das dich glücklich macht – und sei stolz auf deinen Fortschritt.
6 Hole dir Unterstützung.
Veränderung gelingt besser, wenn du nicht allein bist. Erzähle einer Freundin oder einem Freund von deinem Vorhaben, suche dir einen Coach oder finde eine Community, die ähnliche Ziele verfolgt. Gemeinsam ist es leichter, dranzubleiben.

Von Vorsätzen zu echten Veränderungen

Am Ende ist Veränderung kein magischer Moment, sondern das Ergebnis vieler kleiner Entscheidungen, die du jeden Tag triffst. Es geht darum, dranzubleiben – auch wenn der alte Trampelpfad verlockend erscheint.

Veränderung beginnt im Kleinen. Und sie beginnt heute. Überlege dir jetzt, was dein erster Mini-Schritt sein könnte. Vielleicht ist es, die Jogging-Schuhe rauszustellen, eine zuckerfreie Mahlzeit zu planen oder einfach nur aufzuschreiben, warum du dich verändern möchtest.

Also, worauf wartest du? Überlege dir jetzt, was dein erster kleiner Schritt sein könnte. Und denk daran: Du musst nicht perfekt sein. Veränderung ist ein Weg – und du bist schon auf dem richtigen Pfad, wenn du anfängst, ihn zu gehen. Oder diesen Text bis zum Ende gelesen hast! Also... Glückwunsch zu diesem ersten Schritt zu deiner Veränderung!
(Quelle:Gabi Lauhoff/Xing)

Immobiliendarlehen: Was die Bafin bei der Anschlussfinanzierung rätLäuft ein Immobilienkredit aus, hat jeder Vierte laut...
09/01/2025

Immobiliendarlehen: Was die Bafin bei der Anschlussfinanzierung rät

Läuft ein Immobilienkredit aus, hat jeder Vierte laut einer Bafin-Umfrage Probleme mit der Anschlussfinanzierung. Die Behörde gibt Verbrauchern Tipps, wie sie reagieren können, wenn ein Darlehen ausläuft und noch eine Schuldenlast verbleibt.
In einer aktuellen Umfrage unter 3.060 repräsentativ ausgewählten Personen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) festgestellt, dass viele Menschen die finanzielle Last einer Immobilienfinanzierung unterschätzen (VersicherungsJournal)
Fast jeder Vierte hat Probleme bei der Anschlussfinanzierung
Von den 706 Befragten, die ihre Immobilie mit einem Kredit finanzieren, haben mehr als 50 Prozent selten bis immer Probleme, die Kreditraten zu bedienen.
Als besonderes Problem entpuppt sich dabei die Anschlussfinanzierung. Von den Befragten, die im Sommer 2024 auf der Suche nach einer solchen waren, erhielt fast jeder Vierte eine oder mehrere Ablehnungen auf die Anfrage bei einer Bank. Als häufigste Gründe gaben die Banken ein zu geringes Einkommen und zu wenig Eigenkapital an.
In einem eigenen Artikel „Immobilienkredit: Was Sie bei der Anschlussfinanzierung beachten sollten“ klärt die Behörde deshalb darüber auf, welche Optionen Verbraucher haben, wenn bei einem Immobilienkredit die Zinsbindung ausläuft und es nicht klar ist, wie es mit der Finanzierung der Restschuld weitergeht.
Zwei Optionen: Prolongation und Umschuldung
Läuft ein Kredit mit Zinsbindung aus und muss noch eine Restschuld abgezahlt werden, haben die Immobilienfinanzierer laut Bafin zwei Möglichkeiten:
die Prolongation oder
eine Umschuldung mit einem Ablösekredit.
Bei der Prolongation wird ein bestehender Baufinanzierungskredit beim bisherigen Kreditgeber verlängert. Der Kreditnehmer verhandelt dabei neue Konditionen, in der Regel einen neuen Zinssatz, mit der bisherigen Bank.
Zu welchen Bedingungen ein Kredit verlängert werden kann, regelt die Zinsanpassungs- oder Prolongationsvereinbarung im laufenden Kreditvertrag. In der Regel verweist diese auf die aktuellen Sollzinsen (der „nackte“ Zinssatz ohne Nebenkosten), die die Bank für Baufinanzierungen anbietet.
Eine Umschuldung bietet sich an, wenn der Kreditnehmer zu einer anderen Bank, Sparkasse oder Versicherung wechseln will. Die Vereinbarung eines Ablösekredites empfiehlt sich, wenn mehrere laufende Kreditverträge gebündelt und umgeschuldet werden sollen.
Beleihungsauslauf hat Auswirkung auf Höhe der Zinsen
Eine wichtige Größe, die Einfluss auf die Höhe der Zinsen hat, ist hierbei der Beleihungsauslauf. Er stellt das Verhältnis der noch offenen Restschuld zum Beleihungswert der Immobilie dar.
Der Beleihungswert ist nicht einfach der aktuelle Markt- oder Verkehrswert der Immobilie, sondern ein vorsichtiger, langfristig angelegter Schätzwert. Er berücksichtigt, welchen Preis die Immobilie voraussichtlich dauerhaft und unabhängig von vorübergehenden Marktschwankungen erzielen könnte.
Im Gegensatz zum Verkehrswert lässt die Bank dabei spekulative Preisanstiege außen vor und kalkuliert konservativ, um sich gegen mögliche Wertverluste abzusichern.
Hier gilt die Faustregel: Je niedriger der Beleihungsauslauf ist, desto bessere Zinskonditionen können bei einer Bank erzielt werden. Aus diesem Grund hebt die Bafin auch die Bedeutung von Sondertilgungen hervor. Diese verringern nicht nur die Restschuld, sondern ermöglichen es auch, günstigere Zinsen für die Anschlussfinanzierung zu verhandeln.
Zinsanpassung oder Umschuldung wählen?
Ob eine Zinsanpassung oder Umschuldung empfehlenswerter ist, dazu äußern sich die Aufseher nicht eindeutig, da hier viele Detailfragen eine Rolle spielen.
Bleibt der Kreditnehmer bei seinem bisherigen Kreditgeber, hängt es von der Vertragsgestaltung im auslaufenden Kreditvertrag ab, ob eine neue Kreditprüfung notwendig wird. Muss der Kreditgeber keine neue Entscheidung treffen, kann er auf bereits vorhandene Informationen zurückgreifen.
Dennoch ist er verpflichtet, mindestens einmal jährlich das Risiko zu überprüfen, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht oder nur teilweise zurückzahlen kann. Außerdem muss die Werthaltigkeit der Immobilie regelmäßig geprüft werden. Sollte der Wert sinken, kann dies zu schlechteren Konditionen bei der Anschlussfinanzierung führen.
Bei Umschuldung fallen zusätzliche Gebühren an
Wer seinen Vertrag umschuldet, muss eine umfassende Prüfung der Gegebenheiten erwarten. Der neue Anbieter wird die Identität, Kreditwürdigkeit, das Einkommen sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten beziehungsweise der Immobilie überprüfen.
In der Regel wird der neue Anbieter die Immobilie selbst bewerten und sich nicht auf die Einschätzung des vorherigen Kreditgebers verlassen. Auch eine Änderung des Grundbucheintrags wird notwendig.
Trotz des höheren Aufwands kann sich eine Umschuldung lohnen, da die Konditionen der Kreditgeber stark variieren. Eine Auswertung der Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest 4/2024 zeigt, dass bei einer 400.000 Euro teuren Eigentumswohnung je nach Tilgungsrate, Eigenkapital und Zinsfestschreibung bis zu 84.000 Euro gespart werden können (VersicherungsJournal 15.3.2024).
Ein Katalog an Empfehlungen
Darüber hinaus gibt die Bafin eine Reihe von Empfehlungen, die dazu beitragen können, die verbleibende Kreditlast zu senken. Einige davon wirken bereits vor Ablauf der Zinsbindung, weshalb sie rechtzeitig geprüft werden sollten:
Beratung einholen: Die Behörde empfiehlt, Beratungsangebote von Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie unabhängigen Immobiliendarlehensvermittlern in Anspruch zu nehmen. Diese sind verpflichtet, die persönliche Situation des Kreditnehmers zu berücksichtigen und verschiedene Finanzierungsoptionen aufzuzeigen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Informationen zu geben und die Angebote zu vergleichen.
Zusätzliche Tilgung prüfen: Eine niedrige Restschuld am Ende der Zinsbindung ermöglicht es, bessere Konditionen für die Anschlussfinanzierung auszuhandeln. Hier verweist die Behörde auf die vertraglich festgelegten Zinsanpassungsvereinbarungen und Konditionen für einen Ablösekredit. Schon bei Abschluss einer Immobilienfinanzierung sollte auf die Konditionen für Sondertilgungen geschaut werden: diese sind jährlich begrenzt und fehlen mitunter in Verträgen. Wer noch von günstigen Zinsen profitiert, sollte diese Optionen vor der Anschlussfinanzierung nutzen.
Forward-Darlehen prüfen: Die Bafin rät, die Zinsentwicklung im Auge zu behalten und zu prüfen, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist. Viele Kreditgeber bieten die Möglichkeit, bereits vor Ablauf der Zinsbindung eine neue Zinsfestschreibung abzuschließen, in der Regel bis zu fünf Jahre im Voraus. Dabei sollte der Kreditnehmer den Zinsaufschlag beachten. Ein Forward-Darlehen tritt erst mit Ablauf der Zinsbindungsfrist in Kraft: Es empfiehlt sich, wenn in nächster Zeit Zinserhöhungen drohen.
Komplexe Finanzierungsmodelle: Ein komplexes Modell ist die Sofortfinanzierung durch eine Bausparkasse. Bei dieser Finanzierungsform wird zunächst ein Darlehen gewährt, das keine laufenden Tilgungsraten hat. Dieses Darlehen dient dazu, die Ansparphase des Bausparvertrags zu überbrücken. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, wird das Vorfinanzierungsdarlehen durch das Bausparguthaben und ein Bauspardarlehen abgelöst. Auf diese Weise können Immobilienkäufer oder Bauherren bereits mit dem Bau oder Kauf ihrer Immobilie beginnen, bevor der Bausparvertrag vollständig angespart ist. Doch die Bafin warnt vor komplizierten Verträgen und Risiken, über die sich Sparende informieren sollen.
Vorsicht vor unseriösen Krediten: Die Aufseher warnen vor unseriösen Kreditangeboten im Internet. Oft stammen diese von nicht lizenzierten Anbietern, die keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft besitzen. Kreditnehmer sollten die Seriosität des Anbieters über die Bafin oder andere Aufsichtsbehörden überprüfen.
Schuldnerberatung bei finanziellen Problemen: Die Behörde empfiehlt, bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig eine Schuldnerberatung zu kontaktieren. Stellen wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. können Unterstützung bieten, wenn die Finanzierung nicht mehr wie geplant läuft.
Schaden begrenzen, wenn nötig: Sollte die Immobilienfinanzierung nicht mehr tragbar sein, empfiehlt die Bafin, gemeinsam mit dem Kreditgeber nach Lösungen zu suchen, um den Schaden zu begrenzen. Eine Möglichkeit könnte der Verkauf der Immobilie sein, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Zwangsversteigerungen führen oft dazu, dass die Immobilie deutlich unter ihrem tatsächlichen Marktwert verkauft wird.
(Quelle:VersicherungsJournal)

Egal ob Neu-oder Anschlussfinanzierung,wir unterstützen Dich gerne.

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03/01/2025

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01/01/2025

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Kommt gut rein! #2024/2025
31/12/2024

Kommt gut rein!

#2024/2025

Rekordsteigerung der Krankenkassenbeiträge 2025: Was Du jetzt tun kannst.Höhere Beiträge belasten VersicherteAb Januar 2...
27/12/2024

Rekordsteigerung der Krankenkassenbeiträge 2025: Was Du jetzt tun kannst.

Höhere Beiträge belasten Versicherte

Ab Januar 2025 müssen Millionen gesetzlich Versicherte mit deutlich höheren Beiträgen zur Krankenkasse rechnen. Während der allgemeine Beitragssatz weiterhin bei 14,6 Prozent bleibt, steigt der Zusatzbeitrag im Durchschnitt von 1,7 auf 2,5 Prozent – ein historischer Höchststand. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnt, dass viele Krankenkassen sogar über diesem Durchschnitt liegen werden.
Große Unterschiede zwischen den Beiträgen

Ein Vergleich der Krankenkassen zeigt deutliche Unterschiede bei den Beitragssätzen. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegt 2025 eine Differenz von bis zu drei Prozentpunkten. Dies entspricht einer Bandbreite von etwa 15 bis 18 Prozent beim Gesamtbeitrag, wie der Merkur berichtet. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich ergibt sich daraus eine mögliche Ersparnis von bis zu 342 Euro im Jahr.

Wechsel kann sich lohnen

Ein Wechsel der Krankenkasse bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern ermöglicht auch, Leistungen und Serviceangebote besser auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen. Die Zusatzbeiträge der Kassen variieren stark, und nicht alle bieten denselben Umfang an Extraleistungen wie Präventionskurse, alternative Heilmethoden oder einen umfassenden Kundenservice.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Bei einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel ist dann ohne die übliche Mindestvertragsdauer möglich. Versicherte können so schnell von günstigeren Konditionen und/oder zusätzlichen Leistungen profitieren.

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