12/02/2025
🐕🐾 Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Ihrem Hund eine große Runde und plötzlich wird aus einer Hundebegegnung eine Beißerei, bei der Ihr Hund zu Schaden kommt – ein Albtraum! 😟 Es stellt sich heraus, dass das Herrchen oder Frauchen aber nicht nur an der Leine, sondern auch finanziell überfordert ist, und aufgrund fehlender eigener Absicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommen kann. Ohne Forderungsausfalldeckung heißt das: Ihr Hund bekommt von der Gegenseite vielleicht noch ein Leckerli zur Beruhigung, aber Sie bleiben auf den Kosten für Tierarztrechnung und Co. sitzen. Ein absoluter Albtraum. 😱
✅ Gut, dass es die Forderungsausfalldeckung in der Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung der VHV gibt. ☝️ Eine Haftpflichtversicherung ist ja normalerweise dafür da, dass Schäden, die man selbst bei anderen verursacht hat, von der Versicherung übernommen werden. Im umgekehrten Fall greift die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Wenn die Person, die den Schaden verursacht hat, allerdings nicht dafür aufkommen kann bzw. nicht abgesichert ist, bleibt man auf dem Schaden sitzen, wenn man keine Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung inkludiert hat. Denn diese kommt in dem Fall auch für einen Eigenschaden auf, selbst wenn es sich dabei um einen Schaden handelt, der durch Vorsatz verursacht wurde. Voraussetzung: Sie können Ihre Ansprüche durch einen entsprechenden Nachweis belegen.
Dann können Sie sich wenigstens mit voller Aufmerksamkeit um Ihren Lieblings-Vierbeiner kümmern und müssen sich um die finanzielle Situation keine Gedanken machen. 🐕🐾
Haben Sie noch Fragen zur Forderungsausfalldeckung? Dann schreiben Sie sie uns gerne in die Kommentare. 💬