07/09/2026
Nein. Eine Badewanne, die hinter einem Auto hergezogen wird, ist weder ein zugelassener Anhänger noch ein erlaubter Sitzplatz. Personen dürfen auf Anhängern grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Die wenigen Ausnahmen gelten etwa für bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Einsätze, nicht aber für solche Aktionen. 🤔
Hinzu kommen weitere Verstöße:
❌ Das selbstgebaute Fahrgestell wäre rechtlich ein Anhänger. Dafür wären grundsätzlich eine Betriebserlaubnis oder Zulassung sowie eine sichere Verbindung zum Auto nötig.
❌ Als Fahrer müssen Sie dafür sorgen, dass Fahrzeug, Anhänger, Ladung und Mitfahrende vorschriftsmäßig und sicher unterwegs sind.
❌ Das Schleifen über den Asphalt und der sichtbare Funkenflug bergen eine erhebliche Unfall-, Brand- und Verletzungsgefahr.
❌ Zudem fehlt die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung wie Schluss- und Bremsleuchten.
Je nach Situation drohen Ihnen Bußgelder und Punkte. Kommt es zu einer konkreten Gefährdung, einem Unfall oder sogar zu Verletzungen, können zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen, Schadenersatzforderungen und Probleme mit der Versicherung auf Sie zukommen.
Wenn Sie bewusst gegen vernünftige Vorsichtsmaßnahmen verstoßen, kann dies zudem als grob fahrlässiges Handeln gewertet werden. In diesem Fall kann der Versicherer Leistungen kürzen oder Regressforderungen gegen Sie stellen.
Und auf Privatgelände? Auch dort bleibt die Aktion gefährlich und kann für Sie haftungsrechtliche Folgen haben. Kurz gesagt: Machen Sie es lieber nicht.