Fairsicherungsbüro Manfred Gerling e. K.

Fairsicherungsbüro Manfred Gerling e. K. Impressum:
http://www.fairsicherung-hamm.de/fwd/homepage/impressum.jsp Beratung und Vermttlung von sinnvollen Pirvat- und Geschäftsversicherungen

Starkregen ist ein Wetterphänomen, das erst kürzlich wieder in verschiedenen Teilen des Landes zeigte, welches Schadenpo...
13/07/2021

Starkregen ist ein Wetterphänomen, das erst kürzlich wieder in verschiedenen Teilen des Landes zeigte, welches Schadenpotenzial es mit sich bringen kann…
________________________________________
„Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet.

Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt häufen sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren aber.

Was ist Starkregen?
Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in zwei Stufen:

Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter
• mehr als 10 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Starkregen-Stufe 2 / Unwetter
• mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
• mehr als 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Was kann passieren?
Fällt Regen, versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen fällt in kurzer Zeit aber soviel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberfläche und anschwellende Gewässer können über die Ufer treten. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren und es kommt zu einem Rückstau.

Schäden an Haus und Hausrat
Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, haben Sie einen Schaden – und meist keinen kleinen. Holz und Parket/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod. Und dann ist da noch die Nässe in der Bausubstanz und der ganze Schmutz.

Das Gute: Mit dem Einschluss von Elementarschäden kann man sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung bzw. ebensolchen Rückstau absichern. Das sowohl in der Wohngebäude- wie auch in der Hausratversicherung. Tut man das, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen, Firmen beauftragen, die alles wieder richten, und hat lediglich eine Selbstbeteiligung zu tragen. Diese beträgt in der Regel 10 % der Schadensumme. Es gibt aber auch immer einen Mindest-SB und einen maximalen. Das nicht so Gute: Elementardeckung mit ungünstigem Standort schwer bis unmöglich erhältlich (ZÜRS-Zonen) und viele Versicherer decken den Rückstau nur noch, wenn auch eine Rückstauklappe verbaut wurde.

Die Rückstauklappe
Dieses Video der Stadt Saarbrücken behandelt das Thema Rückstau sehr gut. https://www.youtube.com/watch?v=18fmBfZ1Cbg Ab 4:10 wird die Rückstauklappe erklärt. Das ist sicher greifbarer, als wenn wir das an dieser Stelle abstrakt beschreiben. Ob in einer Gemeinde oder Stadt der Verbau einer Rückstausicherung vorgeschrieben ist, lässt sich der örtlichen Entwässerungssatzung entnehmen. Pauschal gilt: Je überschwemmungsgefährdeter eine Region ist, desto wahrscheinlicher ist eine Sicherung vorgeschrieben.

Wie stellen sich die Versicherer dazu?
Sehr viele Versicherer übernehmen einen Schaden bei fehlender Rückstauklappe, sofern diese behördlich nicht vorgeschrieben ist. Das ist im Grunde bereits eine sehr faire Lösung, verlangt der Versicherer dann doch nicht mehr, als dass sich der Kunde an bestehende Vorschriften hält.

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb informiert darüber, wie man sein Haus gegen Hochwasser und Rückstau schützt.Mehr Informationen zum Thema: www.zke-s...

01/04/2021

Keine "Osterruhe" heute. War wohl dem 1. April geschuldet. Ich wünsche Euch einige schöne ruhige Ostertage.

05/03/2021

"Reisen Sie doch wohin Sie wollen." Schöner Spruch, hoffentlich bald wieder. Doch falls die Pandemie dazwischen kommt, zahlt die Reiserücktrittsversicherung ? Stiftung Warentest hat im Januar Versicherungen untersucht und, man glaubt es kaum, bei zahlreichen Versicherungen ist der Pandemiefall immer noch ausgeschlossen. Falls Ihr einen Jahresvertrag habt, fragt euren Versicherer. Meine Empfehlung und Testsieger, TravelSecure der Würzburger, hat ab ca. 2011 keinen Ausschluss mehr. Wer noch alte Jahresverträge hat, sollte diese daher überprüfen. Und wann zahlen die denn eigentlich ? Bedingsgemäß bei "schweren Erkrankungen". Doch viele Covid 19 Erkrankungen verlaufen harmlos. Die Würzburger bietet hier gegen Zuschlag, leider nicht unerheblich, einen Corona Schutzbrief der auch bei Quarantäne leistet ohne Symptome.

12/02/2021

Ich hoffe, Ihr seid trotz Schnee- und Eis bisher unfallfrei durch den Winter gekommen. Nutzt die schönen Seiten der zauberhaften Winterlandschaft für ausgiebige Spaziergänge oder holt die Langlaufskier vom Dachboden. Viel Spaß und sonniges Wochenende.

26/01/2021

„Auf den Hund gekommen“ Durch eine Maklerkollegen bin ich aufmerksam geworden: Ein bei Beamten beliebter Versicherer versichert die Tierhalterhaftpflicht mit einem Jahresbeitrag von 61,- € für bis zu 5 Hunde !?. Das ist doch ein Hammer Angebot, oder ? Das kann ich ja nur je Hund. Da lohnt es sich doch genauer hinzuschauen, ob dies meinen Mindestkriterien an einen ausreichenden Versicherungsschutz genügt. Erstmal sieht alles gut aus, wenn da nicht der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen der mitversicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer wären. Dies gilt dann auch für den sog. Tierhüter, z.B. die Nachbarstochter, die mal eben den Hund ausführt. Da möchte ich meinen Kunden nicht mitteilen müssen, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Tierhüter selbst geschädigt wird. Da reicht es auch nicht, wenn lediglich Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert sind. Auch wenn Ansprüche unberechtigt sein sollten, ist die Abwehr der Ansprüche durch den Versicherer mitversichert und kann dem Versicherungsnehmer einige tausend Euro ersparen. Aber der Kollegenhinweis natürlich auch ein Grund, mal meine alten Versicherungsbestände zu überprüfen, ob ich alles richtig gemacht habe.

19/01/2021

Thema: Unfallversicherung (aus aktuellem Anlass). Moderne Unfallkonzepte bieten i.d.R eine Infektionsklausel. Stellt sich die Frage: Covid 19 mitversichert ? Erstmal nicht, da in den Bedingungen die versicherten Infektionen (z.B. Masern, Pocken, Röteln, Mumps, u.a.) aufgeführt sind und Covid 19 ja neu ist. Mitversichert sind dann auch Gesundsschäden durch Schutzimpfung. Und hier gibt es einen Unterschied: Einige wenige Versicherer versichern Impfschäden generell, ohne sich auf die aufgeführten Infektionskrankheiten zu beziehen. Also auch durch Covid 19 Schutzmpfung Wem das wichtig ist, mal bestehenden Vertrag überprüfen oder bei mir anfragen.

14/01/2021

Neues Jahr, neue Vorsätze ! Ich werde meine Facebook Seite zukünftig mit etwas mehr Leben füllen. Angefangen mit der zunehmenden Frage vieler Kunden: "Können Sie mir die günstigste XY-Versicherung anbieten ?" Klare Antwort: Nein, kann ich nicht und will ich auch nicht. Natürlich geht billiger immer. Ich biete meinen Kunden ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis, d.h. die von mir angebotenen Versicherungen müssen bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Sog. Basisschutz oder Grundschutz entspricht dann oft nicht meinen Anforderungen an einen ausreichenden Versicherungsschutz. Zudem muss die Schadenabwicklung gut sein und auch die Nachhaltigkeit des Versicherers spielt eine immer wichtigere Rolle. Beispiele, um welche Mindestkriterien es sich handelt, erfahrt Ihr zukünftig in unregelmäßigen Abständen auf meiner Seite. Bis die Tage.

23/12/2020

Hallo, ein schwieriges Jahr mit vielen neuen Erfahrungen und Eindrücken liegt fast hinter uns. Ich hoffe Ihr seid gut durchgekommen und zuversichtlich für 2021. Ich wünsche Euch ein schönes Weihnachten und kommt gut in´s neue Jahr.

In vielen Versicherungsordnern schlummern uralte Rechtsschutzpolicen, die keinen zeitgemäßen Versicherungsschutz mehr bi...
09/07/2020

In vielen Versicherungsordnern schlummern uralte Rechtsschutzpolicen, die keinen zeitgemäßen Versicherungsschutz mehr bieten. Zwei Versicherer bieten derzeit eine befristete Sonderaktion. Sie bieten bei gleichem Beitrag aktuelle Versicherungsbedingungen mit ausreichenden Deckungssummen und ggf. Erweiterungen, die Altpolicen ggf. nicht enthalten. Zudem die Garantie, dass keine Verschlechterung des Versicheurngsschutzes eintritt. Wir prüfen entsprechende Verträge und beraten gern.
Die größten Rechtsrisiken hat die Roland Rechtsschutzversicherung zusammengefasst.

In welchen Bereichen Roland-Privatkunden 2019 am häufigsten ihre Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch genommen haben, hat die Gesellschaft auf Basis von rund 365.000 Leistungsfällen herausgefiltert.

Mal von oben betrachtet. Drohnen werden immer beliebter. Doch auf was muss ich achten ?
07/07/2020

Mal von oben betrachtet. Drohnen werden immer beliebter. Doch auf was muss ich achten ?

Seit Anfang April ist eine neue Verordnung in Kraft, die den Betrieb von Drohnen regelt. Geregelt werden unter anderem maximale Flughöhe, Verbotszonen und wann man einen Drohnenführerschein benötigt. Ein Überblick.

Adresse

Martin-Luther-Str. 11
Hamm
59065

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

+492381926335

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Fairsicherungsbüro Manfred Gerling e. K. erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Fairsicherungsbüro Manfred Gerling e. K. senden:

Teilen