31/08/2026
🦷 Wichtige Frist für genehmigte Heil- und Kostenpläne
Ab dem 01.01.2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz.
Dadurch steigt für viele Patientinnen und Patienten der Eigenanteil. Die Festzuschüsse sollen von 60 % auf 50 % der Regelversorgung reduziert werden. 
❗️Für bereits genehmigte Heil- und Kostenpläne bedeutet das: Die Versorgung sollte möglichst noch bis zum 31.12.2026 durchgeführt und abgerechnet werden, damit Patientinnen und Patienten ihren Anspruch auf den höheren Festzuschuss nicht verlieren.
Unser Tipp für Ihre Praxis:
✅ Genehmigte HKPs frühzeitig prüfen
✅ Offene ZE-Fälle aktiv terminieren
✅ Patienten rechtzeitig informieren
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende HKPs zu sichten und gemeinsam mit Ihren Patienten die nächsten Schritte zu planen.