23/08/2024
KURIOSE VERSICHERUNGEN PART II
Kuriose Versicherung #1: Die Braut, die sich nicht traut!
Was passiert eigentlich, wenn man am Altar stehengelassen wird? Ein kleiner Trost wären 100 Euro Versicherungsprämie, die man ausgezahlt bekommt. Der Jahresbeitrag liegt bei überschaubaren zwölf Euro.
Wer dagegen schon vorher überlegt, einen Heiratsvertrag abzuschließen, könnte auch eine Rechtsschutzversicherung ins Auge fassen und einen Anwalt konsultieren. Wäre eventuell die bessere Lösung.
Kuriose Versicherung #2: Doppeltes Glück oder…?
Werdende Eltern können sich tatsächlich gegen eine Geburt von Zwillingen versichern lassen – und im Fall des Falles werden sie dann durch ihre Versicherung entschädigt! Tun Sie Ihren Zwillingen aber bitte einen Gefallen: Sagen Sie ihnen später nicht, dass Sie eigentlich gegen eine Zwillingsgeburt versichert waren.
Kuriose Versicherung #3: Abstiegskampf mal anders
Fußball und wir Deutschen passen einfach zusammen. Wie Pech und Schwefel! Doch was tun, wenn die Lieblings-Mannschaft einfach nicht so richtig laufen will und der Abstieg droht? Für diesen Fall gibt es eine Abstiegsversicherung, die entschädigt, wenn bestimmte sportliche Ziele nicht erreicht werden.
Es gibt noch viele weitere kuriose Versicherungen! Fällt euch spontan eine ein? Schreibt sie gern in die Kommentare 😊
Quelle: die Bayerische