10/09/2018
Wenn das Geld im Alter nicht reicht:
Finanzielle Unterstützung für die ältere Generation (vielleicht wir selbst oder unsere Eltern)
Wir werden glücklicherweise immer älter und auch gesund immer älter. Einer der Nachteile sind oftmals jedoch langjährige finanzielle Durststrecken. Auch einige unserer Kunden sind in der beklemmenden Situation, andere vielleicht kurz davor oder es die eigenen Eltern, die vielleicht Hilfe benötigen.
Wir alle wissen: „Informationen sind die Basis richtigen Handelns“.
Daher möchten wir ein paar Informationen liefern, die zumindest als Anhaltspunkte dienen sollen.
Es gibt sicherlich Unterschiede je nach eigener Situation, Bundesland etc…
Aber zumindest bekommt man einen Informationsschub und vielleicht einen „Handlungsschub“
Wohngeld, Grundsicherung, Minijob –
für Rentner, denen ihre Einkünfte nicht reichen, gibt es Hilfen und Vergünstigungen.
Wir wollen die Wichtigsten einmal kurz vorstellen:
Wenn ein Rentner mit den Einkünften nicht hinkommt, dann bleibt ihnen – wie auch Jüngeren – im Prinzip nur zweierlei:
Zusätzliche Einnahmen erschließen, vor allem über Sozialleistungen, und/oder die Ausgaben senken.
Wohngeld
Die heutigen Wohnkosten verschlingen bei vielen Rentnern einen großen Teil ihres Alterseinkommens. Was nach Abzug der Miete fürs Leben übrig bleibt, reicht oft hinten und vorne nicht. Wenn es Ihnen oder euch so geht, ist der erste Tipp:
Es muss geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld überhaupt besteht.
Diese Leistung gibt es auch für Eigentümer. Dann nennt sie sich „Lastenzuschuss“.
Wohngeld ist eine „klassische“ Zusatzleistung für Rentner. Haushalte von Rentnern und Pensionären stellten Ende 2016 fast 50 Prozent aller Wohngeldbezieher. Knapp 300.000 Rentnerhaushalte bezogen zu diesem Zeitpunkt Wohngeld. Für viele weitere dürfte sich ein Antrag lohnen.
Wichtig zu wissen: Wohngeld ist – anders als Sozialhilfe – eine Leistung mit niedrigen Hürden.
Was ist das Wohngeld genau?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird – bei niedrigem Einkommen – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.
Wovon hängt die Höhe des Wohngelds ab?
Ob und wie viel staatlicher Wohnzuschuss gezahlt wird, hängt ab von:
-der Größe des Haushalts,
-der Miete und dem Mietniveau am Wohnort
-dem Haushaltseinkommen.
Wann kann sich ein Antrag auf Wohngeld lohnen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil es von regionalen Gegebenheiten abhängt.
Für Regionen mit sehr hohen Mieten (etwa München, Hamburg oder Stuttgart) lässt sich als Orientierung sagen:
Ein Antrag auf Wohngeld kann sich nach den Berechnungen des Bundesbauministeriums 2018 für Alleinstehende bis zu einer Rente von 1.122 Euro im Monat lohnen. Bei einem Zweipersonenhaushalt sind es 1.538 Euro.
In kleineren Orten und ländlichen Regionen gelten niedrigere Werte für das Monatseinkommen.
So kann etwa eine alleinstehende Rentnerin im sächsischen Erzgebirgekreis nur mit einem Einkommen von 950 Euro noch mit ein wenig Wohngeld rechnen und bei einem
Rentnerehepaar lohnt sich hier der Wohngeldantrag nur, wenn ihre monatlichen Renten 1.296 Euro nicht übersteigen.
Gibt es Sonderregelungen für Menschen mit einer Behinderung?
Ja, Menschen mit einer Schwerbehinderung können auch bei einem etwas höheren Einkommen noch Wohngeld beziehen bzw. bei gleichem Einkommen mehr Wohngeld erhalten.
Für ein Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 gibt es einen jährlichen Einkommensfreibetrag von 1.500 Euro.
Ebenso gilt dies für im Haushalt lebende Familienmitglieder, die schwerbehindert (Grad der Behinderung: mindestens 50) sind und als pflegebedürftig mit mindestens Pflegegrad 2 anerkannt sind.
Tipp: Alleine wegen der Vorteile beim Wohngeld kann sich für viele Ältere ein Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter lohnen.
Ein Beispiel: So viel Wohngeld gibt’s
Hans S. aus Köln lebt allein in einer Zweizimmerwohnung, für die er 500 Euro Kaltmiete im Monat zahlt. Als Rente erhält er 1.030 Euro brutto, also vor dem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Er erhält (2018) monatlich 63 Euro Wohngeld.
Wäre er schwerbehindert und als pflegebedürftig mit (mindestens) Pflegegrad 2 anerkannt, so würden ihm 148 Euro Wohngeld zustehen.
Gibt es beim Wohngeld eine strenge Bedürftigkeitsprüfung?
Nein, das Wohngeld ist eine Leistung mit niedrigen Hürden. Die Ämter prüfen nicht, ob etwa ein Auto oder die Größe der Wohnung angemessen sind.
Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den – regional unterschiedlichen – Wohngeldanträgen überwiegend nicht gefragt. Ebenso muss niemand seine Rücklagen fürs Alter offen legen.
„Erhebliches Vermögen“ steht allerdings einem Wohngeldanspruch entgegen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Wohngeldgesetz gilt für einen Zwei-Personen-Haushalt, dass das frei verfügbare Vermögen nicht mehr als 90.000 Euro übersteigen darf,
bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 60.000 Euro.
Aber in diesem Bereichen dürften die wenigsten liegen.
Werden Eltern oder Kinder von Antragstellern von den Ämtern zur Kasse gebeten?
Nein. Wenn es um Wohngeldansprüche geht, werden keine Unterhaltsansprüche geprüft.
Tipp: Wohngeldrechner helfen weiter und sind im Netz verfügbar.
Die Berechnung des Wohngelds ist kompliziert. Wohngeldrechner helfen dabei .
Einen einfachen und zuverlässigen bundesweiten Rechner findet man unter www.geldsparen.de.
Welche Regeln gelten beim Lastenzuschuss für Eigentümer?
Die Leistung wird nach den gleichen Regeln wie das Wohngeld berechnet. Als „Belastung“ zählt dabei die komplette Darlehensbelastung, also sowohl die Zinsen als auch die Tilgungsrate für das Wohneigentum. Dazu werden noch Bewirtschaftungskosten berücksichtigt.
Nach der Wohngeldverordnung sind als „Instandhaltungs- und Betriebskosten“ 36 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr sowie die entrichtete Grundsteuer anzusetzen.
Grundsicherung im Alter
Wer ein niedriges Alterseinkommen erhält, kann ab Erreichen des regulären Rentenalters ergänzend die Grundsicherung im Alter erhalten.
Rentnern, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, steht zunächst einmal – falls sie bedürftig sind – die „normale Sozialhilfe“ zu.
Die steigenden Wohnungsmieten sorgen mittlerweile dafür, dass in Großstädten wie München sogar Durchschnittsrentner mit einer Bruttorente von 1.250 Euro noch einen (kleinen) Zuschuss vom Sozialamt erhalten können.
Im Dezember 2016 bezogen 525.000 Ältere diese Leistung. Tendenz steigend. 2003 waren es erst 260.000.
Die so genannte „Dunkelziffer“ ist hierbei hoch. Experten schätzen, dass etwa genauso viele Senioren Anspruch auf die Grundsicherung haben, jedoch keinen Antrag stellen.
Teils aus Unwissenheit, teils weil sie – zu Unrecht (siehe unten) – befürchten, dass ihre Kinder hierbei zur Kasse gebeten werden.
Auf die Grundsicherung besteht – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – ein Rechtsanspruch.
Wichtig dabei:
Die im Folgenden skizzierten Regeln gelten nicht nur für Senioren, sondern auch für (jüngere) Erwerbsgeminderte.
Die Leistung nennt sich offiziell „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Das Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsniveau lässt sich einfach errechnen durch die Formel „Warmmiete plus Regelsatz“.
2018 beträgt der (Eck-)Regelsatz für Alleinstehende 416 Euro im Monat. Wenn Alleinstehende monatlich 400 Euro Warmmiete zahlen müssen, liegt ihr persönlicher Grundsicherungsbedarf 2018 bei 816 Euro.
Für Paare liegt der Regelsatz 2018 insgesamt bei monatlich 748 Euro. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars beispielsweise 500 Euro, so liegt ihr Grundsicherungsbedarf bei 1.248 Euro.
Tipp: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter dem Grundsicherungsbedarf liegt, dann sollten Sie unbedingt beim Sozialamt prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf den Zuschuss vom Staat haben.
Gibt es Sonderleistungen für Schwerbehinderte?
Nur für diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem „Merkzeichen G“ haben.
Ihnen steht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 17 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs zu. 2018 sind das bei Alleinstehenden 70,72 Euro monatlich.
Gibt es Grenzen für die anerkannten Mieten?
Ja, es gibt Grenzen, doch diese sind regional unterschiedlich. Es kommt jeweils auf das örtliche Mietniveau an.
In München gilt zum Beispiel seit Oktober 2017 für einen Einpersonenhaushalt eine Bruttokaltmiete bis zu 657 Euro im Monat als angemessen. Für Heizkosten hält das Münchener Sozialamt für einen Einpersonenhaushalt bei Gasheizung in jedem Fall Kosten von 825 Euro im Jahr (monatlich also knapp 70 Euro) für akzeptabel. In Hamburg weichen diese Sätze teilweise ein wenig ab.
Als Warmmiete werden bei einem Alleinstehenden damit in München rund 725 Euro akzeptiert. Das bedeutet: Die Grundsicherungsschwelle liegt hier für einen Alleinstehenden 2018 bei (725 + 416 =) 1.141 Euro. Wer nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eine Nettorente von 1.000 Euro erhält, hat damit bei einer entsprechend hohen Miete (die in München übrigens „normal“ ist) Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 141 Euro vom Sozialamt.
Im ländlichen Raum oder beispielsweise im Ruhrgebiet akzeptiert das Sozialamt auf Dauer nur niedrigere Mieten. Ist die Miete zu hoch, so wird sie nur vorübergehend übernommen. Betroffene werden dann aufgefordert, sich um einen preiswerteren Wohnraum zu bemühen.
Man kann erkennen, dass es natürlich ein wenig aufwendig ist, Ansprüche zu prüfen aber immerhin kann es wirklich lohnen und das Leben sehr erleichtern.
Oftmals sind es bei Betroffenen Schamgefühle, diese Wege nicht anzugehen, hier sollten dann die Kinder (soweit vorhanden) aktiv eingreifen und wirklich mal mit „Muttern“ oder „Vattern“ oder Beiden einen Haushaltsplan durchgehen, denn die Kosten der eigenen Eltern sind fast immer unbekannt……….. Das muss ja nicht sein, wenn man das Leben erleichtern und den Kühlschrank hiermit auffüllen kann
Beste Grüße