Finanzen im Ganzen / Carsten Lütten

Finanzen im Ganzen / Carsten Lütten Jeder braucht einen Ansprechpartner für die Dinge des Finanzmarktes. Die meisten kennen ihre Ansprechpartner nicht oder haben zu viele davon.

In eine Küche gehört EIN Koch für ALLE Belange und das unabhängig und kompetent sowie kundenorientiert. Jedes Jahr verschenken Verbraucher unfreiwillig viel Geld für zu teure oder überflüssige Versicherungen. Nicht beantragte Steuerrückzahlungen, ungeeignete Spar- und Kapitalanlagen sowie überteuerte Kredite belasten das eigene Konto zusätzlich. Die Ursachen hierfür sind oftmals die fehlenden Info

rmationen. "Heerscharen" von Anbieter der Finanzbranche, die weder kundenorientiert noch kompetent vorgehen, sowie lieber eine spannende Story zu einem Produkt erzählen, als über "Kleingedrucktes" wie Kosten und anderen wichtigen Fakten informieren, sorgen für ein hohes Maß an berechtigtem Misstrauen gegenüber allen Anbietern der Finanzbranche. Kein Verbraucher verspürt Lust dazu, enttäuscht zu werden! Eine starke Beziehung entsteht, wenn Vertrauen geschaffen und beibehalten wurde. Ein kundenorientiertes Vorgehen und eine laufende Betreuung sind die Grundmauern von Geschäftsbeziehungen, wie wir sie seit 27 Jahren umsetzen. Nur auf diesem Weg entstehen feste Beziehungen, die auf gegenseitigem Vertrauen aufbauen. Als unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler in Hamburg - Bergedorf sind wir per Gesetz Sachwalter und Interessenvertreter unserer Mandanten und somit unabhängig von Banken, Versicherungen und sonstigen Produktanbietern. Im Schadenfall stehen wir Ihnen selbstverständlich für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche zur Verfügung. "Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und verbessern Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre jetzige "IST-Situation". Finanzen im Ganzen

"Die Chance klopft oft an, doch oftmals öffnet man die Tür nicht"

F.D.Roosevelt

10/09/2018

Wenn das Geld im Alter nicht reicht:
Finanzielle Unterstützung für die ältere Generation (vielleicht wir selbst oder unsere Eltern)

Wir werden glücklicherweise immer älter und auch gesund immer älter. Einer der Nachteile sind oftmals jedoch langjährige finanzielle Durststrecken. Auch einige unserer Kunden sind in der beklemmenden Situation, andere vielleicht kurz davor oder es die eigenen Eltern, die vielleicht Hilfe benötigen.

Wir alle wissen: „Informationen sind die Basis richtigen Handelns“.

Daher möchten wir ein paar Informationen liefern, die zumindest als Anhaltspunkte dienen sollen.
Es gibt sicherlich Unterschiede je nach eigener Situation, Bundesland etc…
Aber zumindest bekommt man einen Informationsschub  und vielleicht einen „Handlungsschub“ 

Wohngeld, Grundsicherung, Minijob –
für Rentner, denen ihre Einkünfte nicht reichen, gibt es Hilfen und Vergünstigungen.
Wir wollen die Wichtigsten einmal kurz vorstellen:

Wenn ein Rentner mit den Einkünften nicht hinkommt, dann bleibt ihnen – wie auch Jüngeren – im Prinzip nur zweierlei:
Zusätzliche Einnahmen erschließen, vor allem über Sozialleistungen, und/oder die Ausgaben senken.

Wohngeld

Die heutigen Wohnkosten verschlingen bei vielen Rentnern einen großen Teil ihres Alterseinkommens. Was nach Abzug der Miete fürs Leben übrig bleibt, reicht oft hinten und vorne nicht. Wenn es Ihnen oder euch so geht, ist der erste Tipp:
Es muss geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld überhaupt besteht.
Diese Leistung gibt es auch für Eigentümer. Dann nennt sie sich „Lastenzuschuss“.
Wohngeld ist eine „klassische“ Zusatzleistung für Rentner. Haushalte von Rentnern und Pensionären stellten Ende 2016 fast 50 Prozent aller Wohngeldbezieher. Knapp 300.000 Rentnerhaushalte bezogen zu diesem Zeitpunkt Wohngeld. Für viele weitere dürfte sich ein Antrag lohnen.
Wichtig zu wissen: Wohngeld ist – anders als Sozialhilfe – eine Leistung mit niedrigen Hürden.

Was ist das Wohngeld genau?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird – bei niedrigem Einkommen – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.

Wovon hängt die Höhe des Wohngelds ab?
Ob und wie viel staatlicher Wohnzuschuss gezahlt wird, hängt ab von:
-der Größe des Haushalts,
-der Miete und dem Mietniveau am Wohnort
-dem Haushaltseinkommen.

Wann kann sich ein Antrag auf Wohngeld lohnen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil es von regionalen Gegebenheiten abhängt.
Für Regionen mit sehr hohen Mieten (etwa München, Hamburg oder Stuttgart) lässt sich als Orientierung sagen:
Ein Antrag auf Wohngeld kann sich nach den Berechnungen des Bundesbauministeriums 2018 für Alleinstehende bis zu einer Rente von 1.122 Euro im Monat lohnen. Bei einem Zweipersonenhaushalt sind es 1.538 Euro.
In kleineren Orten und ländlichen Regionen gelten niedrigere Werte für das Monatseinkommen.
So kann etwa eine alleinstehende Rentnerin im sächsischen Erzgebirgekreis nur mit einem Einkommen von 950 Euro noch mit ein wenig Wohngeld rechnen und bei einem
Rentnerehepaar lohnt sich hier der Wohngeldantrag nur, wenn ihre monatlichen Renten 1.296 Euro nicht übersteigen.

Gibt es Sonderregelungen für Menschen mit einer Behinderung?
Ja, Menschen mit einer Schwerbehinderung können auch bei einem etwas höheren Einkommen noch Wohngeld beziehen bzw. bei gleichem Einkommen mehr Wohngeld erhalten.
Für ein Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 gibt es einen jährlichen Einkommensfreibetrag von 1.500 Euro.
Ebenso gilt dies für im Haushalt lebende Familienmitglieder, die schwerbehindert (Grad der Behinderung: mindestens 50) sind und als pflegebedürftig mit mindestens Pflegegrad 2 anerkannt sind.
Tipp: Alleine wegen der Vorteile beim Wohngeld kann sich für viele Ältere ein Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter lohnen.

Ein Beispiel: So viel Wohngeld gibt’s
Hans S. aus Köln lebt allein in einer Zweizimmerwohnung, für die er 500 Euro Kaltmiete im Monat zahlt. Als Rente erhält er 1.030 Euro brutto, also vor dem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Er erhält (2018) monatlich 63 Euro Wohngeld.
Wäre er schwerbehindert und als pflegebedürftig mit (mindestens) Pflegegrad 2 anerkannt, so würden ihm 148 Euro Wohngeld zustehen.

Gibt es beim Wohngeld eine strenge Bedürftigkeitsprüfung?
Nein, das Wohngeld ist eine Leistung mit niedrigen Hürden. Die Ämter prüfen nicht, ob etwa ein Auto oder die Größe der Wohnung angemessen sind.
Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den – regional unterschiedlichen – Wohngeldanträgen überwiegend nicht gefragt. Ebenso muss niemand seine Rücklagen fürs Alter offen legen.
„Erhebliches Vermögen“ steht allerdings einem Wohngeldanspruch entgegen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Wohngeldgesetz gilt für einen Zwei-Personen-Haushalt, dass das frei verfügbare Vermögen nicht mehr als 90.000 Euro übersteigen darf,
bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 60.000 Euro.
Aber in diesem Bereichen dürften die wenigsten liegen.

Werden Eltern oder Kinder von Antragstellern von den Ämtern zur Kasse gebeten?
Nein. Wenn es um Wohngeldansprüche geht, werden keine Unterhaltsansprüche geprüft.
Tipp: Wohngeldrechner helfen weiter und sind im Netz verfügbar.

Die Berechnung des Wohngelds ist kompliziert. Wohngeldrechner helfen dabei .
Einen einfachen und zuverlässigen bundesweiten Rechner findet man unter www.geldsparen.de.

Welche Regeln gelten beim Lastenzuschuss für Eigentümer?
Die Leistung wird nach den gleichen Regeln wie das Wohngeld berechnet. Als „Belastung“ zählt dabei die komplette Darlehensbelastung, also sowohl die Zinsen als auch die Tilgungsrate für das Wohneigentum. Dazu werden noch Bewirtschaftungskosten berücksichtigt.
Nach der Wohngeldverordnung sind als „Instandhaltungs- und Betriebskosten“ 36 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr sowie die entrichtete Grundsteuer anzusetzen.

Grundsicherung im Alter
Wer ein niedriges Alterseinkommen erhält, kann ab Erreichen des regulären Rentenalters ergänzend die Grundsicherung im Alter erhalten.
Rentnern, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, steht zunächst einmal – falls sie bedürftig sind – die „normale Sozialhilfe“ zu.
Die steigenden Wohnungsmieten sorgen mittlerweile dafür, dass in Großstädten wie München sogar Durchschnittsrentner mit einer Bruttorente von 1.250 Euro noch einen (kleinen) Zuschuss vom Sozialamt erhalten können.

Im Dezember 2016 bezogen 525.000 Ältere diese Leistung. Tendenz steigend. 2003 waren es erst 260.000.
Die so genannte „Dunkelziffer“ ist hierbei hoch. Experten schätzen, dass etwa genauso viele Senioren Anspruch auf die Grundsicherung haben, jedoch keinen Antrag stellen.
Teils aus Unwissenheit, teils weil sie – zu Unrecht (siehe unten) – befürchten, dass ihre Kinder hierbei zur Kasse gebeten werden.
Auf die Grundsicherung besteht – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – ein Rechtsanspruch.
Wichtig dabei:
Die im Folgenden skizzierten Regeln gelten nicht nur für Senioren, sondern auch für (jüngere) Erwerbsgeminderte.
Die Leistung nennt sich offiziell „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Wie hoch ist die Grundsicherung?
Das Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsniveau lässt sich einfach errechnen durch die Formel „Warmmiete plus Regelsatz“.
2018 beträgt der (Eck-)Regelsatz für Alleinstehende 416 Euro im Monat. Wenn Alleinstehende monatlich 400 Euro Warmmiete zahlen müssen, liegt ihr persönlicher Grundsicherungsbedarf 2018 bei 816 Euro.
Für Paare liegt der Regelsatz 2018 insgesamt bei monatlich 748 Euro. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars beispielsweise 500 Euro, so liegt ihr Grundsicherungsbedarf bei 1.248 Euro.

Tipp: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter dem Grundsicherungsbedarf liegt, dann sollten Sie unbedingt beim Sozialamt prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf den Zuschuss vom Staat haben.

Gibt es Sonderleistungen für Schwerbehinderte?
Nur für diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem „Merkzeichen G“ haben.
Ihnen steht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 17 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs zu. 2018 sind das bei Alleinstehenden 70,72 Euro monatlich.

Gibt es Grenzen für die anerkannten Mieten?
Ja, es gibt Grenzen, doch diese sind regional unterschiedlich. Es kommt jeweils auf das örtliche Mietniveau an.
In München gilt zum Beispiel seit Oktober 2017 für einen Einpersonenhaushalt eine Bruttokaltmiete bis zu 657 Euro im Monat als angemessen. Für Heizkosten hält das Münchener Sozialamt für einen Einpersonenhaushalt bei Gasheizung in jedem Fall Kosten von 825 Euro im Jahr (monatlich also knapp 70 Euro) für akzeptabel. In Hamburg weichen diese Sätze teilweise ein wenig ab.
Als Warmmiete werden bei einem Alleinstehenden damit in München rund 725 Euro akzeptiert. Das bedeutet: Die Grundsicherungsschwelle liegt hier für einen Alleinstehenden 2018 bei (725 + 416 =) 1.141 Euro. Wer nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eine Nettorente von 1.000 Euro erhält, hat damit bei einer entsprechend hohen Miete (die in München übrigens „normal“ ist) Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 141 Euro vom Sozialamt.
Im ländlichen Raum oder beispielsweise im Ruhrgebiet akzeptiert das Sozialamt auf Dauer nur niedrigere Mieten. Ist die Miete zu hoch, so wird sie nur vorübergehend übernommen. Betroffene werden dann aufgefordert, sich um einen preiswerteren Wohnraum zu bemühen.

Man kann erkennen, dass es natürlich ein wenig aufwendig ist, Ansprüche zu prüfen aber immerhin kann es wirklich lohnen und das Leben sehr erleichtern. 
Oftmals sind es bei Betroffenen Schamgefühle, diese Wege nicht anzugehen, hier sollten dann die Kinder (soweit vorhanden) aktiv eingreifen und wirklich mal mit „Muttern“ oder „Vattern“ oder Beiden einen Haushaltsplan durchgehen, denn die Kosten der eigenen Eltern sind fast immer unbekannt……….. Das muss ja nicht sein, wenn man das Leben erleichtern und den Kühlschrank hiermit auffüllen kann 

Beste Grüße

28/07/2018

Ein guter Weg

02/11/2017

Neues in 2018:

Wir haben November und abgesehen davon, dass dies meist ein Monat voller Wetterkapriolen ist, ist dies auch einer der wichtigsten Monate für die eigene Geldbörse, denn nun wird wieder entschieden, wie hoch die Anzahl der Euromünzen sein wird, die in 2018 die Geldbörse oder das eigene Konto in Richtung KFZ-Versicherungen verlassen werden.
Diesen „Abfluss“ von hart verdientem Geld gilt es einzudämmen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen.
Selbst bei der selben Gesellschaft wäre man meist als "Neukunde" finanziell bessergestellt, was aus unserer Sicht schon schlimm genug ist.
Ähnlich wie bei "Pay-TV-Anbietern" zahlt ein treuer Kunde leider oftmals das meiste Geld an Beiträgen und Gebühren.

Eine Berechnung sollte auf jeden Fall durchgeführt oder zumindest direkt ein Anruf bei der jeweiligen Gesellschaft "gewagt" werden.

Auf unserer Homepage gibt es hierfür einen Link zur Berechnung, die einfach gestaltet ist. Einige Anbieter aus dem TV, die bereits aus den verschiedensten Gründen viele Gerichtsverfahren gegen sich am Laufen halten, werden ihre Werbemaßnahmen verändern müssen, denn die Ergebnisse waren meist unbefriedigend, sobald im Nachherein ein Blick ins "verhasste" Bedingungswerk vorgenommen wurde.

Es gibt aber auch für 2018 einige erfreuliche Veränderungen, die sogar in Richtung Geldbörse fließen werden:

Familien sollen entlastet werden:

Familien und Menschen mit geringem Einkommen profitieren von den Regelungen besonders: Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich angehoben. Auch das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren - um jeweils zwei Euro. Als Folgerung aus dem Existenzminimumbericht erhöht die Bundesregierung zudem die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder.
Das Wichtigste in Zahlen:

Der Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag steigt auf
9.000.-

Der Kinderfreibetrag steigt von 4.608.- auf 4.788.-

Das Kindergeld steigt für das 1. und 2. Kind auf 194.-.
Für das 3. Kind werden 200.- ausgezahlt und ab dem 4. Kind 225.- :-)

Achtung Autofahrer, die aktuell über den Erwerb neuer Reifen nachdenken:

Es dürfen ab Jahreswechsel nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Schneeflocke, dem sogenannten "Alpine-Symbol", verkauft werden. Die bisherige Kennzeichnung mit dem M+S-Symbol ist dann nicht mehr ausreichend!!
Aber keine Panik: Wer gerade in neue Winterreifen investiert hat, muss sie mit der Änderung nicht ersetzen. Vor 2018 angeschaffte Reifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Und noch eine weitere Anpassung in Sachen Winterbereifung hält das neue Jahr bereit: Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss nämlich dann mit einem höheren Bußgeld von 75 Euro statt bisher 60 Euro rechnen. :-)

Jetzt zwischendurch noch ein paar Neuerungen im Steuerbereich:

Ab 2018 erfolgt bei einer Eheschließung die automatisierte Einreihung in die Steuerklassen IV / IV.

Steuergesetz: Alle Steuererklärungsfristen werden verlängert

Ab dem Steuerjahr 2018 gilt eine neue Frist für alle Steuererklärungen: Diese müssen dann bis zum 31. Juli des Folgejahres (für die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019) beim Finanzamt eingehen. Wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, hat dieser künftig bis zum 28/29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärungen abzugeben. Für die Steuererklärung 2018 wäre also der 28./29. Februar 2020 Fristende. Für die meisten Steuerzahler dürfte dies allein aus finanziellen Gründen jedoch wegfallen :-)

Steuergesetz: Verspätungszuschläge drohen schneller

Mit der Verlängerung der Abgabefristen wird auch der Verspätungszuschlag im Steuergesetz neu geregelt. Ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, entscheidet nach wie vor der Bearbeiter im Finanzamt. Ausschlaggebend ist dabei aber künftig nur noch das Nicht-Einhalten des Abgabetermins. Der Verspätungszuschlag droht auch dann, wenn die Steuer 0 Euro (Nullfestsetzung) beträgt oder es gar zu einer Steuererstattung kommt. Bei der erstmaligen Verspätung wird in der Regel ein Auge zugedrückt – es sei denn, dass es zu einer größeren Steuernachzahlung kommt.

Das Steuergesetz gibt die Berechnung des Verspätungszuschlags vor. Bei Jahressteuererklärungen beträgt dieser für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der Steuernachzahlung, mindestens jedoch 25 EUR je Monat. Durch diese detaillierte Vorgabe im Steuergesetz sollen Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Außerdem werden durch die Mindestbeträge künftig auch Fälle mit Nullfestsetzung oder Steuererstattung nicht vom Verspätungszuschlag verschont.

Fazit: Ab 2018 bereits lernen, die Steuererklärungen auch für 2017 IMMER einzureichen. Dann hat man auch eine Chance, an die Abgabe frühzeitig hingewiesen zu werden, da die Daten beim "Steuerberater" bereits vorhanden sind :-)

Und zum Schluss ein Appell an alle Autofahrer, "die Bußgelder werden endlich schmerzhaft!" ;-)

Wer am Steuer mit seinem Handy telefoniert oder mit dem Mobiltelefon Nachrichten schreibt und dabei erwischt wird, muss künftig höhere Bußgelder zahlen. Nach dem Bundestag hat dem auch der Bundesrat zugestimmt.
Somit werden bei Verstößen gegen das sogenannte Handyverbot 100 Euro fällig. Bislang sind es 60 Euro. Dazu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg. Bei einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Auch für Fahrradfahrer gelten künftig höhere Bußgelder. Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad ertappt wird, muss 55 statt bisher 25 Euro zahlen.
Die neue Regelung gilt auch für Tablets und Laptops. Die Geräte dürfen ebenso wie das Smartphone nur noch genutzt werden, wenn man sie nicht halten muss und sie über eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügen.

Neu in der Straßenverkehrsordnung ist zudem ein Verhüllungsverbot. Damit ist es untersagt, das Gesicht so zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

Viele Grüße

Carsten Lütten

08/06/2017

Minuszinsen und Kontokosten

es ist nicht überraschend, dass sich nun die Banken und Sparkassen das "Zinsdilemma" von ihren eigenen Kunden bezahlen lassen. Kundentreue und langjährige Beziehungen kann man doch wirklich netter honorieren oder wollen wir es hinnehmen, dass wir die politisch verursachte "Niedrig-Zins-Politik", nun auch noch die "Gewinnängste" der Banken und Sparkassen mit KOSTEN honorieren sollen?
Es ist leider wie so oft.............Jeder Einzelne flucht hierüber, nur die Meisten am falschen Ort. Der richtige Ort wäre direkt in der eigenen Filiale.......

Es ist ein Tabubruch: Immer mehr Volks- und Raiffeisenbanken erheben Minuszinsen. Die gelten nicht mehr nur für Millionäre – Sparer zahlen teilweise schon ab dem ersten Euro drauf. Und das dürfte erst der Anfang sein.

Vor einem Jahr hatte die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee erstmals Minuszinsen fürs Tagesgeld ab 100.000 Euro eingeführt. Betroffen waren knapp 140 Kunden und die deutschen Banken erklärten den Schritt rasch zur Ausnahme.
Eine neue Erhebung zeigt jetzt aber: Strafzinsen auf Guthaben werden vom Tabubruch zur Regel und Vorreiter sind erneut die Genossenschaftsbanken.
Das Preisvergleichsportal Verivox hat eine erste Übersicht über Volks- und Raiffeisenbanken mit Minuszinsen erstellt. Sie lag dem Handelsblatt vorab vor. Bei aktuell 972 deutschen Genossenschaftsbanken stellt sie nur einen Ausschnitt dar – zeigt aber, wohin die Reise geht.
Kunden müssen damit rechnen, dass ihre Hausbank Sparen nicht mehr belohnt, sondern bestraft.

Die Strafzinsen auf Einlagen, auch „Verwahrentgelte“ genannt, sind dabei nicht gering. Im Gegenteil: Sie bewegen sich in einer Höhe von minus 0,3 bis minus 0,5 Prozent. Je nach Bank fallen sie auf Girokonten an, aber auch auf beliebten Sparprodukten, etwa auf Tagesgeld- und Festgeldkonten.
Die Volksbank Reutlingen setzt auf den Rundumschlag.
Hier greifen die neuen Strafzinsen von minus 0,5 Prozent laut Preisübersicht schon ab dem ersten Euro auf dem Girokonto und ab 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto („VR-FlexGeld“). Wer auf dem Festgeldkonto („VR-AnlageGeld“) 25.000 Euro für ein halbes Jahr parkt, zahlt minus 0,25 Prozent Zinsen, und selbst wer sein Geld für ganze zwei Jahre der Bank überlässt, zahlt immer noch drauf und muss ein Entgelt von minus 0,1 Prozent berappen.

Die Volksbank Reutlingen bewirbt ihre Sparprodukte denn auch gar nicht mehr mit der Verzinsung, sondern hebt ganz auf den Faktor Sicherheit ab: „Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an. (...) Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen“, heißt es auf der Homepage.
Dass eine Anlageform mit negativer Verzinsung bei Inflationsraten zwischen 1,5 und 2,0 Prozent freilich alles andere als sicher ist, erwähnt die Bank nicht.
Gegenüber dem Handelsblatt erklärt eine Sprecherin:
„Angesichts des anhaltenden Niedrizingsniveaus mit all' seinen belastenden Auswirkungen für uns als regionale Bank haben wir in der Tat Negativzinsen eingeführt“. Genauer gesagt seien „die formalen, vertraglichen Voraussetzungen dafür“ geschaffen worden. Die Einführung von Negativzinsen beziehe sich aber nur auf Kontoneueröffnungen. Bisherige Privatkunden seien „in der großen Breite“ nicht betroffen.
Ob bei Neu- oder bei Bestandskunden:
Andere Genossenschaftsbanken erheben erst ab einer bestimmten Schwelle Verwahrentgelte: Bei ihnen greifen die Negativzinsen ab 100.000 Euro (so etwa bei der VR-Bank Mittelsachsen, der Volksbank Stendal und der Raiffeisenbank Gmund), ab 250.000 Euro (wie bei der Volksbank Norderstedt), oder sogar erst ab 500.000 Euro (VR-Bank Donau-Mindel, Volksbank Ermstal-Alb, Skatbank).

Kleinsparer sind dennoch betroffen: Viele Banken haben in den vergangenen Monaten kräftig an der Gebührenschraube gedreht – und früher üppige Zinsen auf einen Minimalwert, oft 0,0 Prozent, abgeschmolzen. Durch kreative Entgeltgestaltung zahlen viele Sparer de facto schon heute Negativzinsen, auch wenn sie die Bank nicht ausweist. Ein typisches Beispiel ist die Preisgestaltung der Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien: Diese gewährt zwar immer noch "homöopathische" 0,01 Prozent Zinsen auf manche Einlagen, erhebt jedoch gleichzeitig laut Verivox Kontoführungsgebühren zwischen fünf und 50 Euro. So rutscht die Realverzinsung ins Negative.
Als weitere Einnahmequelle haben viele Volksbanken und Sparkassen neue, "kreative" Gebührenmodelle fürs Geldabheben entdeckt, wie bereits Ende März berichtet. Sind die Minuszinsen nun der nächste Schritt? „Hier kann man von einem Trend sprechen“, urteilt Thomas Beutler, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Saarland. „Das Niedrigzinsniveau hält sich hartnäckig und die Banken leiden darunter.“ Eine Zeit lang könnten diese die Phase zwar kompensieren. Je mehr hochverzinste Altanlagen der Bank jedoch ausliefen, desto mehr spitze sich die Problematik zu, so Beutler.

Schuld ist die EZB, so die Banken
Die Einführung von Strafzinsen kommt für viele Privatkunden überraschend. Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken hatten lange Zeit versprochen, die deutschen Sparer vor den Folgen der Niedrigzinsen abzuschirmen. Damit ist jetzt Schluss. Zwar erheben fast alle Institute schon seit Jahren Verwahrentgelte für Groß- und Firmenkunden. Doch noch vor einem Jahr hatte der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) erklärt, die Genossenschaftsbanken wollten ihre Privatkunden vor Strafzinsen bewahren.
„Ich glaube nicht, dass wir auf absehbare Zeit im deutschen Privatkundengeschäft in der Breite Negativzinsen sehen werden“, beteuerte BVR-Präsident Uwe Fröhlich im Juni 2016 gegenüber der Börsen-Zeitung. „Die Schwelle, ins Negative zu gehen gegenüber dem Privatkunden, ist sehr, sehr hoch.“
Es drohe auch die Abwanderung von Anlegern zur Konkurrenz im Ausland, so Fröhlich damals. „Die Kunden in Deutschland werden sich das in der Breite nicht gefallen lassen.“
Heute erklärt der BVR Auf Handelsblatt-Anfrage die Europäische Zentralbank (EZB) zum Hauptschuldigen: „Negativzinsen für Kunden sind die direkte Folge der seit Jahren betriebenen Geldpolitik der EZB, die Negativzinsen von Kreditinstituten verlangt. Einige Institute versuchen, die direkten Folgen in Form einer Mischkalkulation abzumildern. Je länger die verkehrte Geldpolitik der EZB anhält, desto schwieriger wird dies für die Banken.“ Dies gelte insbesondere für einlagenstarke Kreditinstitute.
Tatsächlich treffen die Niedrigzinsen besonders die Volksbanken hart. „Genossenschaftsbanken verfügen traditionell über hohe Kundeneinlagen. Bei fehlendem Kreditgeschäft schlägt der Negativzins dann für diese Banken besonders durch“, erklärt Finanzexperte Beutler. „Die höheren laufenden Geschäftskosten durch Filialen und Personal fallen immer mehr ins Gewicht.“
Gerade in Süd- und Südostdeutschland, wo viele Institute die Minuszinsen entdecken, sitzen die fleißigsten Sparer. Ausgerechnet sie müssen nun zahlen. Wobei: Kunden könnten ja auf andere Anlageformen ausweichen, sagt der BVR. Genossenschaftsbanken berieten ihre Kunden „aktiv, wie Negativzinsen durch alternative Anlageformen vermieden werden können.“
Die betroffenen Institute vor Ort wollen sich meist nicht über ihre Erfahrungen mit den Strafzinsen äußern. Auf die Frage nach den Reaktionen der Kunden verweist etwa der Vorstand der Volksbank Stendal, Ingo Freidel, auf den Bundesverband in Berlin – und erklärt: „Als einzelne regionale Kreditgenossenschaft wollen wir keine weiteren Stellungnahmen zu dem Thema abgeben.“ Andere Genossenschaftsbanken ließen die Anfrage bis zum Dienstagabend unbeantwortet.
Dafür reagiert die Politik auf den Trend. Gegenüber dem Handelsblatt erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU im Bundestag, Antje Tillmann: „Es wird Zeit, dass die geldpolitische Wende eingeleitet wird und zumindest die Negativzinsen abgeschafft werden. Die Banken haben in den vergangenen Jahren anderweitiges Einsparpotenzial ausgeschöpft, um die immer belastendere Zinspolitik der EZB auszugleichen.“ Sie könne nachvollziehen, dass für Großanleger Negativzinsen anfielen, sagt Tillmann. „Ich appelliere aber auch weiterhin an die Banken, diese Belastung nicht an private Kleinsparer weiterzugeben.“

Dabei geht es besser – auch unter den Genossen :-)
Klar ist: Sparer, die etwa eine Erbschaft gemacht haben und kurzfristig Geld bei der Bank parken müssen, sind die großen Verlierer der Minuszinsen. Verbraucherschützer kritisieren unter anderem die Art und Weise, wie die Entgelte eingeführt worden sind – oft heimlich, still und leise, ohne detaillierte Information der Kunden.
Tatsächlich finden sich die Zinsangaben oft nicht direkt sichtbar auf der Homepage, sondern kleingedruckt im Preisverzeichnis. Manche Volksbanken stellen noch nicht einmal diese Übersicht ins Internet, sondern verweisen auf den Aushang in der Filiale. Und auch dort, wo man das Preisverzeichnis im Netz findet, gleicht dieses oft eher einem Info-Dschungel, denn einer gut lesbaren Übersicht zu allen Produkten.
Thomas Beutler von der Verbraucherzentrale Saarland kritisiert diese Praktiken: „Wenn ein Girokonto negativ verzinst ist, dann handelt es sich um einen wesentliche Leistung, die im Preisaushang veröffentlicht sein müsste.“ Da Konditionen von Spareinlagen aber nicht online publiziert werden müssten, werde der Kostenvergleich für Verbraucher ohnehin zum Problem.
Auch der Genossenschafts-Branchenverband BVR betont: „Alle Banken sind verpflichtet, ihre Zinsangaben im Preis- und Leistungsverzeichnis auszuweisen, so dass Kunden die Möglichkeit haben, sich über ihre jeweils aktuellen Konditionen zu informieren.“
Eine besser Information benötigt aber auch aktivere Kunden. Finanzexperte Beutler rät: „Als mündiger und aufgeklärter Verbraucher darf ich mich nicht alleine auf die Empfehlungen der Bank oder des Vermittlers verlassen.“ Stattdessen sei die Streuung des Vermögens gefragt. Statt das eigene Geld dauerhaft auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto zu parken, rät Beutler unter anderem zu einem Investment in transparente und kostengünstige Indexfonds.
Und was sollen Sparer tun, die Angst vor dem Aktienmarkt haben, von ihrer Bank aber über Gebühren oder Strafzinsen zur Kasse gebeten werden? Ihnen raten Verbraucherschützer zu einem klaren Schritt: zum Wechsel der Hausbank. Es gibt nämlich noch Institute mit attraktiven Angeboten für Privatkunden – auch unter den Genossenschaftsbanken, wie ein aktueller Zinsvergleich im Internet zeigt. So bietet etwa die PSD-Bank Niederbayern-Oberpfalz bei einer Anlage von bis zu 10.000 Euro einen Zinssatz von 0,6 Prozent – und damit fast einen Prozentpunkt mehr als die Volksbank Reutlingen. Strafzinsen: Fehlanzeige.

Aktiv werden, die Hausbank wechseln: Das ist im Zweifel der beste Weg, um möglichen Minuszinsen zu entkommen. Auf jeden Fall ist es besser, als auszuharren und auf eine sparerfreundliche Geldpolitik zu hoffen. Denn die dürfte noch eine ganze Weile auf sich warten lassen.

Quelle: Handelsblatt online

Die Kreditinstitute wissen, dass die meisten ihrer Kunden wirklich nur schimpfen. Am Stammtisch, zuhause während des Spieleabends oder auf Geburtstagen. Sie wissen aber auch, dass es nur wieder eine Frage der Zeit ist, dass dieser Zustand in Gewohnheit übergeht......... Es gibt immer Alternativen zu Festgeld, Girokonten etc........... Man ist aus unserer Sicht kein Zocker oder riskiert schweißtreibende Nächte, wenn in festverzinslichen Rentenfonds angelegt wird.... Jederzeitige Verfügbarkeit und zumindest eine Chance auf bessere Zinsen.... Die Kosten kann man sogar bis zu einem gewissen Teil direkt mit dem Berater/Makler minimieren........
und ein kleiner Spaß beim Sparen/Anlegen bleibt vorhanden

C. Lütten

16/01/2017

Jeder braucht einen Ansprechpartner für die Dinge des Finanzmarktes. Die meisten kennen ihre Ansprechpartner nicht oder haben zu viele davon. In eine Küche gehört EIN Koch für ALLE Belange und das unabhängig und kompetent sowie kundenorientiert.

04/11/2016

.....schon wieder....der nervende KFZ-Bereich steht direkt vor der Tür.......

wieder einmal geben die Anbieter Unsummen für Neukundengewinnung aus. Jede Gesellschaft in der Werbung hat Auszeichnungen auf dem obersten Podestplatz oder ist zig-mal Testsieger..... hab ich nie verstanden wie das geht...... :-)

In den vergangenen Jahren sind die Beiträge meist gestiegen, obwohl sich der eigene Status der SF-Klassen verbessert hat.

Letztes Jahr war es die "Neuerfindung" der "Pay-as-you-drive-Tarife" (PAYD). Dabei richtet sich die Kfz-Prämie nach dem Fahrstil des Fahrers. Dank einer "Telematik Box" im Auto oder einer Handy-App erhält der Versicherer Kenntnis über Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bremsverhalten und Kurvenfahrten. Dabei sollen Preisnachlässe bis zu 40 Prozent für „gute“ Fahrer möglich sein.

Meine Erlebnisse damit sind exakt wie vorhergesagt; interessante Story, doch ansonsten konnte ich als Versicherungsnehmer auch nicht häufiger Essengehen ;-)

Dann kamen die sog. Fin-Techs und rührten einen riesen Löffel im gesamten Versicherungssuppentopf........... doch der Geschmack hat sich ebenfalls nicht verändert. Es gab höchstens oftmals Ärger darüber, warum man eigentlich einen ungewollten Betreuer hat.

Man kann halt nur eigene Erfahrungen wiedergeben und es gibt Gesellschaften, bei denen ich mich als Kunde gut aufgehoben fühle und andere, die mir meinen nächtlichen Schlaf rauben.....
Zugegeben, auch ein wenig Geschmackssache ist dabei.....

Es muss einfach passen, ein Maximum an Leistung für ein Minimum an Beitrag, ansonsten..........ist Ärger vorprogrammiert und die Ausrede: "Mir ist noch nie etwas passiert, also bin ich zufrieden" zählt nicht, denn im Schadenfall, der in die Tausende geht, reicht ein Negativerlebnis aus, um sich Jahrzehnte darüber und sich selbst zu ärgern.

Es gibt Vergleichsportale, die sich derart "stark machen" als einzig wahre Intelligenzlösungen, in die TV Werbung Millionen von Euronen investieren und wirklich erfolgreich sind :-)
Niemand hinterfragt, wer eigentlich zum einen diesen Werbeetat finanziert und niemand hinterfragt:
"wer eigentlich sind im Hintergrund die Verdiener an diesen Portalen?"
Es gibt Gesellschaften, die zahlen keinen Cent an vermittelnde Unternehmen an Provisionen, sind aber von Preis und Leistung kaum zu toppen. Warum bloß erscheinen diese Tarife nirgends?????
dreimal kurz gegen die Stirn geklopft und schon sollte der Groschen fallen, denn die Gesellschaften, die sich hinter diesen wundersamen Vergleichsrechnern befinden, wären morgen platt und die Werbung ausradiert.......

Viele scheinen einfach zu selten zu klopfen :-)

Wie hießen die doch gleich?

Vepikox oder Scheck39 ? :-)

Entscheiden müssen Autofahrer auch, wie viel Service ihr Kfz-Versicherer bieten soll, oder ob sie im Sinne billiger Prämien auf Leistungen verzichten wollen. Günstige Tarife sind verlockend, aber die Leistungen nicht immer überzeugend, heißt es in einer aktuellen Untersuchung vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ), das im Auftrag des Nachrichtensenders N-TV 31 Kfz-Versicherer getestet hat. Doch nicht nur der Unterschied zwischen Filial- und Direktversicherung bestimmt den Preis, sondern die Leistung. Sowohl beim Vergleich der günstigen Basis-Tarife wie auch bei den Kfz-Versicherungen mit höchster Leistungsabdeckung (Komfort-Tarife) beträgt die mögliche Beitragsersparnis pro Jahr an die 50 Prozent, so das DISQ. Und ein Bedingungswerk hat doch noch niemand studiert, oder?

Insgesamt zeige die Branche nur einen schwach befriedigenden Service. Bei der E-Mail-Bearbeitung lägen die größten Defizite.

Diese "24-iger Gesellschaften" haben uns auch dieses Jahr auf den Nervenbahnen gelegen und für eine Menge Zappelei gesorgt :-(

So bleibe im Test fast ein Drittel der Kundenanfragen unbeantwortet. Bei der Kundenorientierung trenne sich die Spreu vom Weizen: Mehr als ein Drittel der untersuchten Kfz-Versicherer biete einen nur ausreichenden oder gar mangelhaften Service. Mit guten Leistungen setzen sich vier Anbieter – drei Direkt- und ein Filialversicherer – von der Konkurrenz ab.

Es heißt also, rauf auf den Vergleichsrechner von uns, da sind die Versicherer und die Tarife ausgesucht und zusätzlich zu unserem Service einfach mal selbst schauen aber.......NICHT am Ende "abschließen" drücken, sondern "speichern", dann erhalten wir automatisch auch eine Mail und können nochmals persönlich oder telefonisch schnacken. Den ganzen Schriftkram übernehmen wir eh auf Wunsch.......
Wir haben auch noch Zeit wie immer in den meisten Fällen bis 30.11.

Beste Grüße

Finanzen im Ganzen Carsten Lütten

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